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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-08-16 · Heft 34 (16.8.1847) · p. Seite 523

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 34 (16.8.1847)
Date
1847-08-16
Page
Seite 523 (sequence 15)
Language
German
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523 Judenschaft aufhören sollte, gewiß erlassen, wenn die geeigneten Vorstellungen Seitens der Judenschaft allerhöchsten Orts einmüthig gemacht worden wären. Verdienste um den Staat haben wir nach den eigenthümlichen Landesverhältnissen sicherlich nicht weniger aufzuweisen als unsere Glaubensbrüder in den anderen Provinzen der Monarchie, gleiche Noth und Armuth (die wieder eine reiche Quelle verschiedenartigsten Verderbnisses) dürste aber schwerlich irgendwo zu finden sein, durch deren Hebung im Wege der Gesetzgebung offenbar das ganze Land gewinnen würde, dessen größtes Unglück der Mangel an einem gewerbefleißigen und begüterten Mittelstände. Es kommt blos darauf an, unsere Lage nach allen Beziehungen in's rechte Licht zu setzen und die willkürlichen und unwillkürlichen Täuschungen zu zerstören, was freilich nicht ohne Mühe ablaufen wird, da Viele von uns selbst nicht recht sehen wollen. Dem Vernehmen nach hat man jüngst in Brody angefangen, diesem Gegenstände eine ernstliche Aufmerksamkeit und Thätigkeit zuzuwenden, und lassen sich von der Einigkeit und dem Eifer der dortigen Gemeinde, der sich wol auch andere anschließen werden, Schritte und Anstrengungen erwarten, denen zu einem vollständigen Gelingen nur der Segen Gottes zu wünschen ist. Preußen. Königsberg, 3. August. (Voss. Ztg.) Vorgestern fand der erste deutsche Sonntagsgottesdienst, wie er den hiesigen Juden nunmehr von Seiten der Regierung gestattet ist, in hiesiger Synagoge statt. Eine sehr zahlreiche Zuhörerschaft, unter welcher sich auch sehr viele Christen befanden, hatte sich eingefunden und die Chöre waren stark mit jungen und älteren Damen besetzt. Trotz der drückenden Hitze hielt die ganze Versammlung doch bis an's Ende der 2^2 Stunden dauernden Feier, größtentheils stehend, aus, und Christ und Jude sangen gemeinschaftlich, oft ein Christ und ein Jude zusammen aus einem Liederbuche. Nach einem einleitenden Gesänge der Gemeinde hielt der bei der Synagoge angestellte Prediger vr. Saalschutz und der Vorbeter mit einem Sängerchor einen Theil der besonders vorgeschriebenen Liturgie. Darauf fand die Predigt, gehalten von Di'. S., dann der Schluß der Liturgie und zuletzt wieder der Gesang eines Liedes von der Gemeinde statt. Alles in deutscher Sprache. Zur Begleitung des Choralgesanges hatte sich das Musikchor der hiesigen Artillerie auf dem Chore ausgestellt. In der Liturgie ist auch das Gebet für den König und das königliche Haus enthalten. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Gesuche. Für die hiesige Gemeinde wird rhn rh ein Retigionslehrer, Vorbeter und Schächter gesucht. Derselbe erhält einen fixen jährlichen Gehalt von 150 Thlr. nebst der sogenannten Schechite und Akzidenzien. Hierauf Reflektirende wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse bis den 1. Oktober a. c. bei Unterzeichnetem Vorstände melden. Ellrich, den 27. Juli 1847. Der israelitische Gemeindevorstand. I. H. Warburg. Die hiesige Gemeinde wünscht sofort einen unverheiratheten Neligionslehrer, der zugleich das Amt eines Schächters, VorbeterS und sonst vorkommende damit verbundene Verrichtungen versehen kann, zu engagiren. Bewilligt werden 90 Thlr. baar jährlich, Wohnung so wie Holz und Mittagstisch, unv zwar Letzterer stets bei einer Familie, Nebenakzidenzien, Schechitagebühren und freiwillige Gaben. Neflektirende wollen sich in portofreien Briefen wenden an die Vorsteher der israel. Gemeinde zu Stralsund. Wolff Nathan. M. L. Israel. Vorsänger. Eine israelitische Gemeinde in der preußischen Rheinprovinz sucht zum 1. Oktober oder später einen musikalisch gebildeten Vorsänger, der auch als Elementarlehrer fungiren muß. Sich zu adressiren an Herrn Hernr. Küstnev & Comp, in Leipzig. Bei der israelitischen Gemeinde zu Dargun in Mecklenburg-Schwerin wird zum 10. Oktober d. I. die Stelle eines Religionslehrers, der zugleich als Vorbeter und Schächter fungiren muß, vakant. Das Einkommen dieses Engagements belauft sich, außer freier Beköstigung, Wohnung, Heizung und Aufwartung, auf circa 140 Thlr. Pr. Krt. Solche Bewerber, die so viel musikalische Kenntnisse besitzen, um bei dem Gottesdienste

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