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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-08-09 · Heft 33 (9.8.1847) · p. Seite 504

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 33 (9.8.1847)
Date
1847-08-09
Page
Seite 504 (sequence 8)
Language
German
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504 Land mit Recht in Aller Achtung stand, desto betrübender ist cs, dieser Achtung verlustig zu gehen. Und auch für uns ist es schmerzlich, denn nicht ohne Kummer wendet man sich da ab, wo man sonst bewundert hat. Wenige Wochen erst sind vergangen, daß uns so gründlich die Theorie vom christlichen Staate entwickelt worden, der nicht darin bestehe, daß er alle seine Angehörigen mit christlicher Liebe behandele, daß gleiche Pflichten mit gleichen Rechten belohnt werden, sondern darin, daß nur die Anhänger derjenigen Kirchen, welche der Staat für gut finde anzuerkennen, als volle Staatsbürger zu betrachten seien. Auch England hat früher diesem Grundsätze gehuldigt und noch ausschließlicher und viel logischer, worin es mit einem der orthodoxesten Philosophen übereinstimmte, welcher auch erklärte, daß er zwar einen protestantischen, einen katholischen Staat, aber keinen christlichen begreifen könne. Der englische Staat war lange ein episkopaler, und erst die Gewalt der Umstände drang ihm die Zulassung der Katholiken in das Parlament ab. Aber immer blieben doch noch die Juden ausgeschlossen, freilich nur, weil sie nicht zu Millionen an die Thüre pochen konnten, weil ihr Pressure fYoui wiihout nicht durch die Masse, sondern nur durch den Geist wirken konnte. Und jetzt soll auch diese Schranke fallen! Zwar ist das Gesetz noch nicht für sie, aber man legt es darauf an, das Gesetz zum Bruche zu bringen. Die City schickt einen Juden in's Parlament, und Lord I. Russell nennt ihn öffentlich seinen Freund und erklärt, er hoffe, die Schranke werde fallen, denn er habe von je den Grundsatz gehabt, daß die Religion Nichts mit der Politik zu thun habe, daß der Glaube kein Hinderniß der staatlichen Berechtigung sei. Und Russell ist kein neuer Mensch, seine Ahnen haben für ihren religiösen und politischen Glauben geblutet, die Prinzipien haben sich dort von Geschlecht zu Geschlecht fortgeerbt, der Glaube und die Freiheit sind Hand in Hand von einem Jahrhundert auf das andere übertragen worden. Und trotz aller Erbweisheit doch dahin zu kommen! Warum versteht der edle Lord auch kein Deutsch, daß er hätte belehrt werden können." Deutschland. Offenbach, 21. Juli. Das Fr. I. enthält einen Artikel, worin es heißt: „Die Hauptgegner des Sonntagsgottesdienstes hatten jeden Versöhnungsversuch und wohlmeinenden Rath zurückgewiesen und mit vieler Mühe eine Minorität (61 von mehr als 256 kontribuirenden Gemeindegliedern) zur Unterzeichnung einer Eingabe bewogen, in welcher das hiesige Kreisamt angegangen wurde: die sonntägliche Religionsftunde zwangsweise auf den Samstag Nachmittag zu verlegen und Sonntags für diesen Gottesdienst die Synagoge zu schließen. Die Bittsteller hatten vergessen oder ignorirt, daß der Rabbiner bereits vorlängst höchsten Orts zu jener Religionsstunde autorisirt worden war und daß er mit dem gesammten Gemeindevorstande die erfreulichste Anerkennung des gemeinsamen Strebens aus der höchsten Region des Staates offenkundig erhalten hatte. Auch war jene Partei naiv genug, für sich nicht weniger als 15mal wöchentlich die Synagoge in Anspruch zu nehmen, für einmaligen Gottesdienst der gebildeten Mehrheit aber sie verschlossen wissen zu wollen. Im Uebrigen hatte ihre Bittschrift das unleugbare Verdienst, das Bedürfniß eines Religionsunterrichts, welcher, von konfessionellen Formen und Formeln abstrahirend, die Vernunft ausklären, das Herz erwärmen und das ganze Leben zur Religion machen will, gerade für die Bittsteller auf's Unwiderleglichste herauszustellen. Was vorauszusehen war, ist nun geschehen. Unsere allverehrte Regierungsbehörde hat die genannte Bittschrift mit dem in ihr beantragten Glaubenszwange als zur Berücksichtigung völlig ungeeignet zurückgewiesen, nachdem sie vorher die Erklärungen des Gemeindevorstandcs und des Rabbiners verlangt und vernommen hat. Charakteristisch ist es, daß die Eingabe gegen den Sonntagsgottesdienst nicht das Mindeste gegen seinen Inhalt und Geist einwendet, sei es, weil Keiner der Bittsteller persönlich daran Theil nahm, oder weil 1>r. Formstechers Vorträge stets auch am Samstage die mit der gesammten Zeitbildung fortschreitende Religiosität zu fördern suchten. Eine große Zahl von Juden und Christen, welchen ihre Geschäfte nur Sonntags den Besuch der Gotteshäuser gestatten, erbauen sich jetzt allsonntäglich an diesen Vorträgen, während dadurch der samstägige Gottesdienst in Nichts geschmälert wird. AuS dem Badischen, 13. Juli. (Fr. I.) Eine große Frage der Neuzeit liegt in der Emanzipation der Juden, welche, schon lange angeregt,

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