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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-08-09 · Heft 33 (9.8.1847) · p. Seite 500

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 33 (9.8.1847)
Date
1847-08-09
Page
Seite 500 (sequence 4)
Language
German
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500 werben gewußt, als daß nicht jedes von ihm öffent- ' lich gesprochene Wort der Mittheilung werth wäre. Am 20. Juli wurde dem Herrn von der Heydt, dem Abgeordneten Elberfelds, ein Festmahl gegeben. Da er unpäßlich zurückgekehrt, so hatte v. Bekkerath ihn besucht, und wurde als Gast bei dem Festmahl mit Jubel empfangen. Er vertrat den Herrn v. d. Heydt, um den auf diesen ausgebrachten Toast zu beantworten. In dieser Rede ließ er sich über die wichtigsten Gegenstände der Landtagsberathungen aus. Ueber Religionsfreiheit sprach er: „Meine Herren! Es giebt keinen segensreichem Verband auf Erden, als denjenigen, der in dem Menschen das Ewige zu entwickeln und dem Gesetze der Liebe Geltung zu verschaffen die heilige Bestimmung hat. Aber entspricht es dem Gesetze der Liebe, diesem höchsten Gebote des Christenthums, wenn wir unsere Brüder um ihrer abweichenden religiösen Ueberzeugungen willen nicht als uns ebenbürtig betrachten, wenn wir uns zum Richter aufwerfen in Dingen, über die der Mensch nur seinem Schöpfer Rechenschaft zu geben hat? Ist die Freiheit überhaupt ein unveräußerliches Recht, so ist vor allen die Freiheit der Gewissen ein unantastbares Gut, und wenn die Stande dahin zu wirken suchten, daß dasselbe auch nicht unmittelbar verkürzt werde, wenn sie darauf drangen, daß in Preußen der christliche Staat eine Wahrheit werde, daß Liebe und Gerechtigkeit geübt, die Religionsfreiheit geachtet, Keiner, der seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt, um seines Glaubens willen in den staatsbürgerlichen Rechten beschränkt werde, wenn sie sonach von dem Gebiete des Staatslcbens jede religiöse Unterscheidung fern zu halten suchten, so wurden sie dabei von wahrhaft christlichen Motiven geleitet. Ich wiederhole, meine Herren, daß ich das kirchliche Leben hoch halte, daß ich die Pflege desselben als den ersten, als den wichtigsten Beruf eines jeden Menschen betrachte; damit aber in unserm Vaterlande auf diesem Gebiete eine reine Blüthe sich entfalte, werden Ihr Abgeordneter, und ich — wir standen auch in dieser Frage stets zusammen — fortfahren, dazu mitzuwirken, daß Niemand um seines Glaubens willen leide!" Berlin, 30. Juli. (Privatmitth.) Ergötzlich ist es, gegenwärtig die Zeitungen in Betreff des Judengesetzes zu durchmustern. Bei der großen politischen Windstille ist es ein gefundenes Essen, das die hungrige Meute der Korrespondenten, die doch jeden Tag Etwas berichten müssen, von allen Seiten benagt. Sie haben dabei den Vortheil, an jede Zeitung das Gegentheil von dem zu schreiben, was sie Tags zuvor einer andern mitgetheilt. Bald soll das Gesetz morgen, bald in einem Monat erscheinen, bald steht cs in diesem, bald in jenem Stadium, bald wird den Votis der Stände nachgegeben, bald nicht, bald auch nur denen der Herrenkurie. Man konnte sich im Voraus ein Schema entwerfen, wonach man berichten konnte. Wenn also aus allen diesen Korrespondenzen Nichts zu entnehmen ist: so doch das Eine: das Interesse, welches man allgemein für das Gesetz, für seine zukünftige Beschaffenheit hat, und das noch aus einem Moment mehr, als aus bloßer Liebe für die Juden entspringt. Es ist merkwürdig, welches Schicksal die Vorsehung den Juden auserlegt hat, und das sich im Großen und Kleinen immer wieder bewährt. Sie erscheinen überall als ein großer Prüfstein, woran der wahre Gehalt eines Metalls erkannt werden kann. So auch hier. Den Beweis, wie weit die Negierung den Votis der Stände eine nachdrückliche Bedeutung einräumt im Bereiche der Gesetzgebung, wird lediglich das die Juden betreffende Gesetz liefern. Bekanntlich sind die Resultate des Landtags nur gewesen: Negative, d. h. Verwerfen, die Rechte des Landtags betreffende Petitionen und das Judengesetz. Diese Petitionen berühren Prinzipien, deren Entscheidung eine politische ist. Und so bleibt als einziges legislatives Moment das Judengesetz. Nun, wir werden sehen. Ich bekenne Ihnen aber offen, daß ich zu wenig in die Geheimnisse der höheren Staatsregionen eingcweiht bin, um Ihnen sagen zu können, wo und wie das Gesetz gegenwärtig steckt. Meine Herren Kollegen, die Zeitungskorrespondenten, sind es zwar auch nicht, ich aber bin allein so bescheiden und offenherzig es zu bekennen. Was mir mein Menschenverstand sagt, ist, daß so nahe seine Emission nicht ist, da mehre Minister verreist sind, und das Gesetz so viele verschiedene Punkte bedeutsamer Erwägungen hat; daß sie aber auch nicht zu fern ist, da es doch den Landtagsabschied begleiten muß. Gerade daß daraus die legislative Bedeutung der Stände daraus hervorleuchten wird, ist eine Schwierigkeit mehr, die aber nur zu unseren Gunsten ausfallen kann.

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