Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 33 (9.8.1847)
- Date
- 1847-08-09
- Page
- Seite 499 (sequence 3)
- Language
- German
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499 er zuerst zeigte, daß die Universität Berlin allein ihren Statuten nach die Juden nicht ausschließe. Aus der juristischen Fakultät müßten die Juden ausgeschlossen bleiben, weil das Rechts-, Staats- und Familienleben sich lediglich aus der christlichen Lebensanschauung entwickelt habe und aufbaue, und weil Juden doch nur zum üoclou juris civilis, nicht ulriusquc promovirt werden könnten. Die Philosophie dürfen sie nicht lehren, weil die Philosophie zwar ohne alle Voraussetzung beginnen könne, aber doch zu den Resultaten des Christenthums gelangen müsse, wenn sie solle gelehrt werden dürfen. Die Geschichte muß lediglich vom christlichen Standpunkt gefaßt werden, und ebenso müssen die Juden von den klassischen Lehrstühlen entfernt werden, da der ganze Geist des klassischen Alterthums nur mit dem Maßstabe des Ehristenthums aufgefaßt werden müßte. Ordentliche Professoren könnten die Juden nicht werden, weil aus diesen Rektor und Dekane gewählt werden. — Sicherlich war es für die Versammlung eine schwere Aufgabe, solche krasse Ansichten zu verdauen, aber der erste Redner, v. Thadden, fand sie sehr zuschlagend, und forderte folgerecht alle Abgeordneten auf, „Missionäre zu werden". Die Widerlegung Brüggemanns übernahm, und zwar vom praktischen Standpunkte, v. Vincke. Ec negirte, daß die Jurisprudenz auf der christlichen Lebensanschauung beruhe, am Wenigsten das Pandektenrecht. Mit den Doktorformen, das sei eitle Spielerei. Die Philosophie muß aus der Betrachtung des Absoluten hervorgehen; sobald sie sich gewissen Offenbarungen anschließe, höre sie auf, Philosophie zu sein. Die Geschichte erfordere nur eine objektive Behandlung. Gerade der Jude wäre geeignet, den Geist des klassischen Alterthums unbefangen darzustellen, weil er sich von einem vorgefaßten christlichen Unheil nicht leiten laßt. Konfessionelle Unterschiede gehören dahin gar nicht, und die höheren Bildungsanstalten müssen Sitze der Humanität bleiben. Mewissen deduzirt dieselben Ansichten theoretischer. Er zeigt, daß der christliche Staat selbst den christlichen Geist gar nicht definiren könne; daß nach der Reformation, als Katholizismus und Protestantismus sich feindlich gegenüberstanden, die freie Wissenschaft sich als Drittes hinstellte, und beide Extreme vermittelte. Es wäre mit der Entwickelung unsers Volkes zu Ende, wenn die freie Wissenschaft wieder dem konfessionellen Element weichen müßte. Die Zulassung der Juden zu allen akademischen Lehrämtern wurde mit 222 gegen 181 Stimmen bejaht. Gerade in's Gegmtheil sprang die Versammlung, indem sie die Juden von allen Lehrämtern an Gymnasien, Progymnasien rc> und Elementarschulen ausschloß, und lediglich auf jüdische Schulen beschränkte, und zwar mit 236 gegen 110. Außer dem Gutachten der Abtheilung trat kein einziger Redner dafür auf. Die Lehrerstellen an sämmtlichen Schulen wären erziehender Natur und die Erziehung müßte konfessionell-religiöse Grundlage und Färbung haben. (Wir möchten die Herren an ihr religiöses Leben auf Schulen und Gymnasien erinnern!) Es wäre ein Zwang, wenn christliche Eltern ihre Kinder von Juden unterrichten lassen sollten, und-dieser Zwang wäre wol von der Majorität gegen die Minorität, aber nicht von dieser gegen jene zu üben. Offenbar zeigte es sich, daß der Landtag begann von persönlicheren Beziehungen sich Leiten zu Lassen, denn ec sprach sämmtliche ständischen Rechte mit 220 gegen 219 Stimmen den Juden ab, und aus welchen Gründen? v. Gaffron: weit es ein zu großer Sprung wäre, weil die Juden zu reich wären und die Standschast durch Geldmittel erwerben würden, weil die Juden keinen Theil an der Gesetzgebung haben dürften, da sie nicht vom christlichen Geiste beseelt sind. Vergebens bemerkte v. Schwerin, daß der zweite Grund die Christen, aber nicht die Juden treffe, und daß der Einfluß von den wenigen Juden, die in die Stände gewählt werden würden, doch nicht groß genug sein würden, um den Geist der Gesetzgebung zu alteriren *); vergebens meinte v. Bekkerath, der wahrhaft christliche Geist fordre gerade die Zulassung der Juden, und Geist der Kirche und allgemeiner Geist des Ehristenthums müsse unterschieden werden, v. Manteuffel will, daß in einem christlichen Staate ein christlicher König sich nur auf christliche Stande stützen solle, der Landtagskommissar sagt voraus, daß dies der entschiedene Wille der Negierung sei. „Die Juden seren Fremdlinge in unserm Lande, und haben keine Rechtsansprüche auf die höchsten politischen Ehren." (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Preußen. Elberfeld, 23. Juli. Herr v. Bekkerath hat sich als Abgeordneter zu sehr die Sympathieen zu er- *) Man erwäge die Wirksamkeit des Deputaten Crömieux, namentlich gegen die Korruption!