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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-08-09 · Heft 33 (9.8.1847) · p. Seite 498

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 33 (9.8.1847)
Date
1847-08-09
Page
Seite 498 (sequence 2)
Language
German
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498 alten bilden könne? war von Einigen vorgeschtagen, keine permanente Kommission erwählen und die Dissenters darin vertreten zu lassen, was aber verworfen wurde. — Eine weitläufige Diskussion brachte die Schulfcage zuwege. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Regierung die Tendenz verfolge, die Simultanschulen zu beseitigen und Konfessionsschulen zu errichten. Der Regierungskommissarius Brüggemann wollte dies in Bezug auf die Juden damit rechtfertigen, daß die Juden lieber Privatschulen hatten, wo der Schulbesuch nicht überwacht werden und der wohlfeilste Lehrer angestellt werden könnte, es auch den christlichen Eltern nicht angenehm sei, ihre Kinder mit den Judenkindern in eine Schule gehen zu lassen. Sperling sprach sich dagegen für völlige Parität in Bezug auf Unterricht und Lehrer aus. v. Vincke meint, Simultanschuten müßten Regel, konfessionelle aber Ausnahmen sein. Die Versammlung ließ daher alle dahin zielenden §§. fallen und stellte die Wahl der Schule den Eltern frei; sie beschloß, daß jede Synagogengemeinde einen Religionslehrer anstellen müsse, und es sollten Anstalten zur Ausbildung jüdischer Religionslehrer eingerichtet werden, aber nicht auf Kosten des Staates. Die Frage, ob Juden in die Seminarien aufzunehmen seien, wollte v. Schwerin bejaht wissen, weit die Juden dadurch Kenntniß vom Christenthum bekamen, und dadurch sich ihm anschließen würden; Sperling, weil die Juden als Staatsbürger das Recht dazu haben. Sie wurde mit 206 gegen 183 bejaht. Der §., daß die Vorsteher die Knaben zu einem Gewerbe anzuhalten verpflichtet seien, wurde mit 254 gegen 127 Stimmen gestrichen. Endlich war man zu der gewichtigen Frage gekommen: ob Juden zu Staatsgütern zuzulassen seien. Es stellte sich hier eine dreifache Fraktion hervor: 1) daß sie auf die nicht obrigkeitlichen Aemter, an die durch 12jahrigen Militärdienst Anspruch erworben wird, beschränkt bleiben; 2) daß sie nur von solchen Aemtern ausgeschlossen bleiben, die mit Kultus- und Unterrichtsangelegenheiten der Christen in Verbindung stehen, ferner vom Richteramt und den Dirigentenstellen der Verwaltungsbehörden, 3) endlich, daß sie auch zu den beiden Letzteren zugelassen werden. Sperling erklärte sich für No. 3., und No. 1., die der Entwurf beantragte, für illusorisch. Der Landtagskommissar suchte dies zu widerlegen. Wodiczka sprach sich für No. 2. aus, und zwar weil das göttliche Gesetz den Juden am Sabbat nicht zu arbeiten erlaube, der Jude könne nicht beim Vormundschaftsgericht, bei Ehescheidungen, bei christlichen Eiden sungiren. v. Bories will die Antipathie des Volkes gegen Juden berücksichtigt haben, v. Schwerin erkennt für die alleinige Basis des Staates Recht und Gesetz; der Staat kann vom Juden nur die durch das Gesetz geforderte Befähigung verlangen; er ist nicht Wächter des Gewissens der Juden, der allein Zusehen muß, wie er mit den Satzungen der Religion stehe, v. Helldorff ist für No. 2. und will noch die Landrathstellen in Ausnahme bringen. Die Juden müßten nicht gleich Alles haben, „ohne Kampf kein Sieg". Möwes beruft sich auf die trefflichen Einrichtungen der berliner Gemeinde. Wie sotten sich die Juden vom Handel entfernen, wenn ihnen das Staatsleben verschlossen wird? Die „weltüberwindende Kraft des Christenthums" könnte dadurch nicht gehindert werden, v. Wedell bringt abermals das Volksvorurtheil namentlich in der Provinz Sachsen zur Sprache, dagegen. Lucanus verwahrt sich hiegegen im Namen der Provinz Sachsen. Nachdem über die faktische Nichtzulassung der Juden zu Offizierstellen gesprochen worden, kam es zur Abstimmung. No. 3. wurde zuerst in Frage gestellt, und mit 220 gegen 215 Stimmen bejaht. (Eine größere Majorität würde unstreitig No. 2. erlangt haben.) *) Der vierte Tag, der 17. Juni. Man begann, ob die Juden zu allen Kommunalämtern zugelassen werden sollen, da neuere Gesetze sie vom Bürgermeister-, Schulzen- und Polizeiamte ausgeschlossen? Nach einer langen, unerheblichen Diskussion wurde sie mit 254 gegen 212 bejaht. War hierin die Majorität gegen gestern um 37 Stimmen gewachsen, so erhob sie sich über zwei Drittel für die Uebertragung des Schiedsrichteramtes an Juden. Bald aber sank dieselbe wieder, und zwar bei der sehr wichtigen Frage: ob Juden als akademische Lehrer angestellt werden sollten? — wichtig auch von dem allgemeinen Standpunkt: ob auch die Wissenschaft wie der Staat konfessionell sein solle, und so die letzte Stunde der „freien Wissenschaft" geschlagen, v. Donimierski trat sofort dem Antrag der Abtheilung, keine Beschränkung eintreten zu lassen, bei: die schönsten Früchte der höhern wissenschaftlichen Bildung sind eben religiöse und politische Toleranz. Der Regierungskommissar Brüggemann vertheidigte den Entwurf, nachdem *) In demselben Augenblicke, wo diese Frage mit so geringer Majorität entschieden war, hatte der Landtag das Prinzip der Gleichstellung fallen lassen, denn es war nun dem Zufall preis gegeben.

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