Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 32 (2.8.1847)
- Date
- 1847-08-02
- Page
- Seite 491 (sequence 7)
- Language
- German
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491 daß die Statuten der preußischen Universitäten die intolerantesten, der freien Entwickelung der Wissenschaft feindlichsten Bestimmungen enthalten. An drei Universitäten sind katholische Lehrer gänzlich ausgeschlossen, an zweien können beide Konfessionen konkurriren, an fünfen sind also alle nicht zu diesen Beiden Gehörige ausgeschlossen, und nur Berlin hat keine Bedingung in srtieulo fidei. Auch hier erweist es sich also, daß jede Intoleranz sogleich konfessionell im engsten Sinne wird. Man will hiermit die Zeiten, aus denen die Statuten dieser Universitäten hervorgegangen, nicht tadeln, wol aber müßte man die jetzige Zeit mißachten, wenn sie diese Bedingungen nicht zum Wegfall brächte. Gerade das Gebiet der Wissenschaft muß frei sein, soll sie nicht verkümmern! — Die breslauer Kaufmannschaft ist dem vorleuchtenden Beispiele der hiesigen gefolgt, und hat die Bildung eines Handelsgerichtes zurückgewiesen, sobald Juden nicht an demselben fungiren dürfen. Welche Fortschritte hat die Zeit gemacht! Bor wenigen Jahren dursten die breslauer Juden nicht einmal an der Börse erscheinen! — Die breslauer Freimaurerloge hat sich den Juden geöffnet. Königsberg, 3. Juli. Noch immer ist an unsere jüdische Gemeinde kein Bescheid der Regierung auf ihre Beschwerde wegen Inhibition des projektirten Sonntagsgottesdienstes gelangt; dagegen hat das Oberzensurgericht den Abdruck eines Berichts über den ganzen Hergang dem Gemeindevorstande nunmehr bewilligt, nachdem ihn der Bezirkszensor gestrichen hatte. — Auch hier ist die Rede von einer Monster-Adresse gegen die Aeußerungen des Ministers v. Thile wegen der orientalischen Sympathieen der heutigen Juden. Doch werden viele Juden, die gerade auf dem freiesten Standpunkt stehen, weder diese, noch die berliner unterzeichnen, da sie es für unnöthig halten, Dinge, die sich von selbst verstehen, mit einer gewissen Emphase zu verkünden, weil sie von einem Minister bestritten worden. (N. K.) Berlin, 10. Juli. Der „Schles. Ztg." schreibt man von hier: Wir sind jetzt in den Stand gesetzt, über die an den Freiherrn v. Vincke ergangene Herausforderung, so wie deren Erfolg, Näheres mitzutheilen. Ein Assessor jüdischer Herkunft hat, wie wir dies auch schon früher erwähnt, an v. Vincke, in Folge seiner verletzenden Charakterschilderung der Juden ein Schreiben gerichtet, in welchem er dem Beleidiger auseinandersetzt, daß die westfälischen Juden, die ihm bei seiner Aeußerung etwa vorgeschwebt, nicht mit den Juden überhaupt zu verwechseln seien. Sollte er jedoch Letztere schlechthin gemeint haben, so fühle er sich in seiner Familie schwer gravirt und sei entschlossen, daß, wenn ihm nicht eine Genugthuung gegeben werde, er sich dieselbe nehmen werde. Herr v. Vincke hat darauf in einem Schreiben eine zufriedenstellende Erklärung abgegeben; wolle aber der Briefsteller sich hiermit nicht beruhigen, so werde er in gewisse Eventualitäten eingehen, falls ihm dieselben deutlich gestellt würden. Der Assessor machte hierauf Herrn v. Vincke, als Zeichen der erhaltenen Genugthuung, eine Visite und hinterließ bei ihm, da er ihn nicht traf, seine Karte, worauf nun v. Vincke dem Assessor wiederum seinen Besuch machte. Die Sache wäre demnach beigelegt. —. Es fragt sich hierbei nur: ob Herr v. Vincke nicht die westfälischen Juden wieder mit den Juden verwechselt hat, wie er sie sich einbildet! — Berlin, 10. Juli. Das Fr. I. enthält von hier aus Folgendes: Die ständischen Berathungen über die Verhältnisse der Juden sind nun vollendet. Der Grundsatz der Gleichheit der Rechte bei Gleichheit der Pflichten und der gleichen Berechtigung aller Konfessionen im Staate hat in den drei Kurien viele beredte und wahrhaft freisinnige Vertheidiger gesunden und die absolute Majorität erlangt; allein beider von den Regierungsorganen ausgesprochenen Gesinnung, daß die Regierung an dem Grundsätze festhalte, daß Preußen ein, nicht blos dem Geiste nach, sondern konfessionell christlicher Staat sei, kann das Resultat für die Juden nur ein betrübendes sein. Sie werden nicht nur keine politischen Rechte erhalten, auch der Zutritt zu allen Staatsämtern und Lehrstellen an Schulen, Gymnasien und Universitäten — mit Ausnahme der außerodentlichen, d. h. unbezahlten Professur in der Medizin und den Naturwissenschaften — wird ihnen verschlossen bleiben. Der Weg, durch Wissenschaft und Kenntniß eine Eristcnz und Stellung in der bürgerlichen Gesellschaft zu erlangen, ist demnach den Juden in ihrem Vaterlande versperrt, und wenn es Einigen gelungen ist, Anstellung auf nichtdeutschen Universitäten zu erlangen*), so sind, der *) Wie der berühmte Physiolog Valentin in Bern,