Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-08-02 · Heft 32 (2.8.1847) · p. Seite 489

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 32 (2.8.1847)
Date
1847-08-02
Page
Seite 489 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225497-3225530--08762-3239592
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

489 stellte nämlich einem Zeugen bei seiner Vernehmung die Frage: ob er nicht Jude sei? Der Zeugebejahte dies mit dem Zusatze: „Ja, ich bin Jude, aber wenigstens eben so ehrlich als Ihr Klient, Herr Kreisgerichtspräsident Stephani." Das gesammte Publikum gab dem Zeugen seinen Beifall für diese Antwort laut zu erkennen. Das Gericht ließ hierauf einen scharfen Verweis an Herrn Advokat Scheuer ergehen. Es ist dies wahrscheinlich das erste Mal, daß bei unseren rheinhessischen Gerichten Jemand um seine Religion befragt wurde. Die Fortsetzung des höchst interessanten Zeugenverhörs wurde auf den 23. d. M. verlegt. (Fr. O.-P.-A.-Z.) Frankfurt am Main, 13. Juli. Die hiesige israelitische Gemeinde gedenkt bei den Staatsbehörden die Abschaffung des aus früheren Jahrhunderten stammenden Judeneides anzuregen und hat eine Beleuchtung desselben durch den Rabbiner vr. Stein in Druck gegeben. Aehnliche Bestrebungen gehen in Hessen zunäcbst von den Israeliten Offenbachs aus. In Baden ist in den jüngsten Lagen von Seiten der Regierung eine zeitgemäße Umgestaltung des Judeneides in nahe Aussicht gestellt worden. Preußen. Berlin, 7. Juli. In den Verhandlungen der Ständekurie über die Verhältnisse der Juden sind die Letzteren vom Ministertische aus als Fremde bezeichnet worden. Es dürfte demgemäß interessant sein, ein Urtheil zu erfahren, welches das Geh. Obertribunal am 18. Februar 1837 über diese Angelegenheit gefällt hat. Dieser höchste Gerichtshof der Monarchie hat nach Simon und Strampff's Entscheidungen des Geh. Obertribunals Band II. S. 245 und 248 bei Gelegenheit einer Streitsache in Ehesachen folgendes Erkenntniß abgegeben: „An und für sich ist der Appellativnsrichter zu weit gegangen, wenn er die Ansicht aufstellt, daß die Juden vor dem Jahre 1812 als Fremde und als Solche betrachtet werden, welche dem Staatsverbande nicht angehört haben. Wenn auch die Juden bis dahin an den staatsbürgerlichen Rechten keinen Antheil hatten, so gehörten sie dennoch zu den Einwohnern des Staats, und genossen als Solche gewisse Rechte, so wie ihnen nicht minder Pflichten gegen den Staat oblagen. Die Juden waren daher allerdings, wenn auch mit beschränkten Rechten, in den Staatsverband ausgenommen, und keinesweges Fremde, worunter das Gesetz nurUnterthanen andererStaaten versteht... Daß nach Emanation des Edikts vom 11. März 1812 die Juden in Folge dieses Edikts aufgehört haben, Fremde zu sein, sind auch partes (die Parteien) und die Richter der früheren Instanzen der vorgedachten Sache einverstanden." Aus dem Großherzogthum Posen, 12. Juli. (Privatmitth.) Lange hatte man gegen die Juden in hiesiger Gegend das Vorurtheil gehegt, sie seien zur Würdigung der religiösen Regungen unserer Lage nicht reif, sie fühlten keinen Drang, um dem vorleuchtenden Beispiele anderer Gemeinden, wenn auch in gemäßigter Entfernung zu folgen. Ein mehrwöchentlicher Aufenthalt in einzelnen Orten hier überzeugte Referenten jedoch, wie auch hierauf die erfreulichste Weise die Sonne des Fortschritts sich Bahn gebrochen, wie auch hier die Juden es beweisen, wie sehr sie das Bedürfniß der Reform fühlen und wie gerne sie dieses Bedürfniß zu befriedigen suchen. In den Städtchen Gnesen, Nackel, Krotorszien, Schneidemühl u. s. w. sind bereits deutsche Prediger theils in Stelle, theils an die Seite der alten Rabbiner getreten, der Ritus, das Zeremoniell hat eine neuere Färbung erhalten und ist sogar, was hier viel sagen will, Choralgesang in einigen Synagogen eingeführt. Selbst die Gemeinde des Städtchens Filehne, die noch heute im Gegensätze anderer Gemeinden in nicht zu gutem Renomme steht, auch sie fängt an sich herauszulösen. Rühmend ist des dortigen Vorstandes Herrn A. Hammerstein zu gedenken, der mit echtem religiösen Eifer und mit der richtigen Auffassung des Judenthums unserer Tage überall segensvoll zu schaffen und zu wirken strebt. Seine Veranlassung war's, daß ein deutscher Prediger in dem Herrn vr. Stein, gegenwärtig Oberlehrer an dem jüdischen Seminar in Kassel, mit Majorität gewählt wurde, daß an mehreren Feiertagen in der Synagoge von auswärtigen Predigern, unter denen sich namentlich ein Cand. tbeol., Herr L. Lazarus durch seine gediegene und dennoch Jedem so faßliche Rede auszeichnete, gepredigt wurde, daß Aenderungen in dem Innern der Synagoge vorgenommcn worden, die zum später einzuführenden Ritus anpaffend und nöthig sind.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.