Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-08-02 · Heft 32 (2.8.1847) · p. Seite 488

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 32 (2.8.1847)
Date
1847-08-02
Page
Seite 488 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225497-3225530--08761-3239591
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

488 um ein Geringes, so daß 1 Rabbine 1100 Frs. (293'/- Thlr.), 2: 900 (240 Thlr.), 12: 800 (213'/- Thlr.), 17: 600 (160 Thlr.), 12: 500 (133'/-Thlr.) jährlich erhalten, und trug auf eine Reduktion von 47,117 Frs. an, so daß das Budget nur 122,833 Frs. (32,755'/- Thlr.) betragt. Wer die obengenannten Chiffren übersieht, muß anerkennen, daß diese Gehalter das Leben der Männer kaum zu fristen im Stande sind. In der Sitzung vom 23. Juni kam nun diese Angelegenheit zur Verhandlung. Crömieux widersetzte sich in einer höchst beredten Rede dieser Reduktion. Er hob hervor: Zuerst, daß die sämmtlichen Deputirten des Elsaß sich zu einer Proteftation gegen diese Reduktion vereinigt haben. Gerade aus dem Theile Frankreichs, welcher die Vorurtheile gegen die Juden am Längsten erhalten hat, sprechen die Stimmen für eine standesgemäße und gleichheitliche Behandlung der Juden. Alsdann: gerade jetzt hat man den preußischen Juden den Antheil an den politischen Rechten verweigert. „Wolan, ich fordere die Deputirten der französischen Kammer auf, abermals durch das unermeßliche Gewicht ihres Votums, durch das moralische Gewicht ihres Votums zu interveniren. (Verschiedenartige Bewegung. Aufregung.) Es ist dies eine moralische Intervention, welche sicherlich Niemand bedauert, und Frankreich, das in dieser Beziehung schon so Vieles gethan, wird abermals dieses neue Zeichen religiöser Emanzipation geben." Der ganze israelitische Kultus wird im Jahre 1848 dem Budget Frankreichs 166,000 Frs. (44,266^ Thlr.) kosten; würde er sich in einigen Jahren aus 200,000 Frs. (53,333'/- Thlr.) erheben, so wäre er auf's Reichlichste dotirt. Nach dem, was die Kommission vorschlägt, würden 12 Rabbinen täglich 44 Sous, 17 nur 33 Sous, 12 nur 26 und die Kantoren 16 Sous erhalten! (Bewegung.) Er wies darauf nach, daß die Rabbinen fast gar keine Akzidenzien haben, weil alle religiösen Zeremonieen von Laien wie von Rabbinen geschehen und diese bei Geburten, Beschneidungen, Todesfällen, Begräbnissen Nichts erhalten. Dabei müssen die Rabbinen noch Almosen geben und für die Armen Sorge tragen. Man fordere daher für sie Nichts weiter, als was die Kammer für die protestantischen Pfarrer bereits gethan. Die christlichen Kantoren erhalten 900 Frs., die jüdischen sollen nur 500 Frs. haben. Haben unsere Finanzen im laufenden schweren Jahre gelitten, wer hat mehr gelitten als Familienväter, die nur 300 Frs. (80 Thlr.) jährlich gehabt! (Sehr gut!) — Der Referent der Kommission erwiderte, und machte den schlechten Stand der Finanzen, so wie daß die Erhöhung zu plötzlich sei, geltend, indem man von einem Gehalt von 300 Frs. zu einem von 1500, und von 600 Frs. zu 1800 steige. Crömieux erwiderte auf's Heftigste: Kann man, wenn man 15 Jahre nur ein dürftiges Almosen gegeben hat, sich damit entschuldigen: weil man Nichts gegeben hat, will man auch weiterhin Nichts geben?! Hätte die Kommission nur noch einen annähernden Vorschlag gemacht. Er entwickelt noch einmal die elende Lage der Rabbinen und Kantoren. — Aber Cremieur blieb ohne Unterstützung. Der Minister, der doch die Vermehrung selbst vorgeschlagen, sprach einige schale Worte, und überließ die Sache der Kammer. Cerfberr schwieg. Die Kammer nahm die Reduktion an. Cerfberr und Crömieux behaupteten, daß die Kammer, die durch Aufstehen und Sitzenbleiben votirte, nicht genau gewußt, wofür Beides. Im Angesicht der großen Verschleuderungen des französischen Budgets ist diese Reduktion höchst kleinlich. Deutschland. Mannheim, 12. Juli. (S. M.) Gestern feierte hier die vorigen Jahres wieder in's Leben getretene Frcimaurergesellschaftihr erstes Johannisfest. An dasselbe knüpfen sich zwei Ereignisse, die für den ganzen Orden von großer Wichtigkeit sind. Es machten nämlich gestern Militär- und Zivilbeamte zum ersten Male Gebrauch von der durch Se. königl. Hoh. den Großherzog verliehenen Erlaubniß, die Logen ungehindert besuchen zu dürfen. Dann erschienen Deputationen auswärtiger nicht-christlicher Brüder, welche ihre Freude ausdrückten, daß die hiesige jüngste Loge die seither bestandene Schranke zwischen Christen und Juden im Geiste der wahren Humanität niedergerissen habe. Mainz, 11. Juli. Das Zeugenverhör in Sachen Stephani-Lorch kam denn endlich gestern beim Zuchtpolizeigerichte zur Vornahme. Ich will nur noch eines Zwischenfalls gedenken, der allgemeinen Unwillen sowol bei den Richtern wie auch bei der zahlreichen Zuhörerschaft hervorgerufen hat. Der Vertheidiger des Herrn Präsidenten Stephani, Herr AdvokatScheuer,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.