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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-07-26 · Heft 31 (26.7.1847) · p. Seite 471

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 31 (26.7.1847)
Date
1847-07-26
Page
Seite 471 (sequence 3)
Language
German
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471 Nachdem sich so 18 Redner für die Gleichstellung und gegen den Entwurf ausgesprochen, trat der Staatsminister v. Thile auf, dessen Rede einen gewissen Wendepunkt abgeben mußte. Er erkannte die sittliche Würdigkeit der Juden an, aber Alles, was gesagt worden, gehe vom Humanitätsprinzipe aus, aber das könnte nicht das des Gesetzes sein. „Mit dem christlichen Staate sei es unvereinbar, den Juden obrigkeitliche Rechte beizulegen. Sie würden dann berufen sein, eine vom christlichen Geiste durchwehte Gesetzgebung entweder fördern oder verwalten zu helfen, und Beides müßte gegen ihr Gewissen sein, insofern sie sich vom Christenthume sondern, von diesem christlichen Geiste Nichts wissen und auf ihrem alttestamentlichen Glaubensstandpunkte stehen bleiben wollen.^ Das mosaische Gesetz sei das allein Verbindliche für Juden. Die Juden haben kein Vaterland, Zion ist das Vaterland der Juden. Diese Ansichten bekämpfte Camphausen sofort. Das Christenthum sei Religion, aber nicht Staat; der christliche Staat sei eine Erfindung der neuen Staatsphilosophie. Die Existenz des preußischen Staates sei an den Grundsatz geknüpft, daß verschiedenen Konfessionen die gleiche politische Berechtigung zustehe; in den Juden seien sehr viele Elemente, die dem Staate Vortheile zu schaffen vermögen. Lensing stimmt dem bei. Mewissen bringt als ein neues Moment heran: die Juden hatten von jeher Geist und Finanzen kultivirt, aber wegen des Druckes, der auf ihnen lastete, zu einer nachtheiligen Schärfe und Bitterkeit gewandt; desatb müßten die Juden um der Christen willen emanzipirt werden; der christliche Geist sei längst in die Juden gedrungen, und muß selbst frei werden von den Banden des Borurtheils. v. Mylius sprach wider die Emanzipation, da im Judenthum nichts Religiöses, sondern nur ein Nationales sei. v. Vincke erhob sich zu ausführlicher Bestreitung des Ministers; Religion kann nur auf derUeberzeugung des Individuums bestehen, der Staat ist Komplex der Individuen, kann also keine allgemeine Ueberzeugung haben; der Staat kann nicht den Zweck haben, die Glaubenssätze einer bestimmten Konfession zu realisiren; aber auch die christlichen Moralsätze kann der Staat nicht realisiren, weil sie den Gesetzen gänzlich widerstreben. „Es ist daher falsch, daß wir in einem christlichen Staate leben. Er finde sogar viel Unchristliches in unsrer Gesetzgebung." Es kommt hier Alles auf das Recht des Menschen an; „die jüdische Religion enthält keine Vorschriften, welche die Juden verhinderte, ebenso gute Staatsbürger zu sein als die Christen." Der Entwurf enthält nur Rückschritte. Die Juden haben allerdings, ihr Vaterland in unseren Ländern. Er habe keine Sympathie für die Juden, aber das Recht muß gewahrt werden. — Nach einer langem Zwischendiskusst'on sprach noch v. Landsberg-Steinfurt gegen die Gleichstellung, da das Christenthum gänzlich aufgegeben werde, sobald man die Juden emanzipire. Dies war der Inhalt der ersten Sitzung. Dieselbe konnte zu den schönsten Erwartungen berechtigen, da 22 Redner für die Gleichstellung, Mehre in wahrhafter Begeisterung gesprochen, und außer den Ministern nur zwei Abgeordnete sehr schwache Argumente gegen dieselbe vorgetragen hatten, das Prinzip des Entwurfs aber mit Glück bekämpft worden war. Der zweite Tag, der 15. Juni. Aber über Nacht war den Gegnern der Juden der Muth gewachsen, und erkrästigt durch das letzte Stadium der gestrigen Debatte, traten sie in voller Breite und Kraft hervor. Nachdem Mohr hervorgehoben, daß sich eine große Zahl jüdischer Gemeinden gegen den Entwurf ausgesprochen, und v. Metternich bemerkt, daß die Zahl der Juden zu klein, als daß durch ihre Theilnahme an der Staatsverwaltung die Elementargrundlagen des christlichen Staates alterirt werden würden — trug Regierungskommissar Brüggemann ausführlich seine Ansicht vom christlichen Staate vor. Nach ihm soll zwar „das Gesetz aus dem Prinzip des Rechts hervorgehen, aber die lebendigen Organe, welche die rechtliche Ordnung handhaben, von dem christlichen Geiste der Liebe durchdrungen sein, um auch in der verwaltenden, richtenden und anziehenden Thätigkeit des Staates diesen Geist durchblicken zu lassen und in alle Lebensverhältnisse seine wohlthuenden Wirkungen einzuführen." *) Der jetzige Staat sei durch die Kirche großgezogen; ec dürfe daher, wenn auch selbstständig geworden, die Dankbarkeit gegen *) Man muß gestehen, daß man hier endlich erfährt, was diese Herren unter „christlichem Staat" verstehen; man hat lange auf diese Definition warten müssen, und siehe da — welche Unbedeutenheit, was Nichtssagendes, nicht einmal sophistisch Glänzendes kommt heraus! Nicht der Staat also soll christlich sein, sondern nur die Staatsbeamten vom christlichen Geiste der Liebe durchdrungen sein; die Juden sollen die Dankbarkeit, welche der Staat der Kirche schuldig sei, bezahlen rc. rc. Wird das irgend haltbar sein?

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