Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 30 (19.7.1847)
- Date
- 1847-07-19
- Page
- Seite 460 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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460 Zeitungsnachrichten. Preußen. Berlin, 1. Juli. Das letzte Wort, das am ersten vereinigten Landtage in der Drciständekurie gefallen ist, betraf — abgesehen von dem Dank an den Marschall — die Juden, nämlich den Entwurf, den der Landtag an die Regierung zu erlassen. Derselbe ist nicht mitgetheilt worden, wol aber die Debatte (Löste Juni). Dieselbe lautete nach der A. Pr. Z. folgendermaßen: Marsch all: Ich bitte jetzt den Herrn Äbg. Sperling, den Entwurf der allerunterthanigsten Erklärung auf die allerhöchste Proposition, die Regulirung der Verhältnisse der Juden betreffend, vorzutragen. Referent Sperling: So weit ich dazu Veranlassung gegeben habe, daß die verehrten Mitglieder sich noch einmal hiehcr haben bemühen müssen, bitte ich, mich zu entschuldigen. Es ist mir nicht möglich gewesen, die Arbeit früher zu liefern, da die stenographischen Berichte sehr spät im Drucke erschienen sind und ich nicht im Stande war, ohne dieselben zu arbeiten. Der Entwurf der Schrift lautet: (Verliest dieses Konklusum.) Abg. v. Bismark: Das sehr sorgfältig gearbeitete Referat, welches wir so eben gehört haben, schien mir in einigen Punkten, und namentlich in der allgemeinen Einleitung, nicht ganz den Eindruck wieder zu geben, den ich von der Diskussion und Abstimmung über das Gesetz behalten habe. Das Referat stellt in dieser Einleitung die vollständige Emanzipation der Juden in einem Grade als wünschcnswerth und als Fortschritt dar, wie es sich mir als Resultat der Debatte nicht herausgestellt hat. Es scheint mir überhaupt mißlich, zu einem Gesetze, welches auf so viele Spezialitäten eingeht, und über welches in den einzelnen Spezialitäten mit geringen Majoritäten abgestimmt worden ist, in einer Weise, sage ich, daß sich ein allgemeines Resultat kaum zusammenfassen läßt, da scheint es mir mißlich, eine Einleitung voraus zu schicken, in der sich der Ausdruck der Majorität nicht wiedergebcn kann, und in der ich nur die Ansicht in der Schattirung, welcher der Referent angehört, wiedersinde. Ich erlaube mir daher den Antrag, die allgemeine Einleitung wegsallen zu lassen. Res. Sperling: Niemand darf glauben, daßich die Erklärung für eine oder die andere Ansicht geflissentlich günstig ausgearbeitet habe. Ich glaubte, das Prinzip, von welchem wir bei der Berathung über den Gesetzentwurf ausgegangen sind, in die Erklärung aufnehmen zu müssen, weil es in dem Gutachten der Abtheilung in weiterer Ausführlichkeit vorkommt und kein Widerspruch bei der Berathung dagegen erhoben worden ist. Die Erklärung soll das wiedergeben, was in der Versammlung diskutirt oder gut geheißen worden ist. Dem ist die vorgelesene Erklärung entsprechend. Abg. Graf v. Finkenstein: Im Allgemeinen muß ich ganz dem beistimmen, was der Redner gesprochen hat, der den Rednerstuhl verließ, nämlich, daß diese Einleitung zu sehr eine Emanzipation der Juden begünstige, was sich nicht allgemein ausgesprochen hat. Doch, ich wünsche nur eine kleine Veränderung in dieser Einleitung, obwol ich gern gesagt hätte, daß sie ganz wegbleiben möchte. Wenn sie aber stehen bleibt, so bemerke ich, daß hierin von kirchlichen Verhältnissen der Juden gesprochen wird. So viel ich indessen weiß, hat allein das Christenthum den Namen „Kirche" angenommen. Es ist später gesagt worden: „die Kultusverhältnisse". Ich trage nun darauf an, daß überall da, wo steht: „kirchliche Verhältnisse", geschrieben werde: „Kultusverhältnisse". Ich habe nie Etwas von einer heidnischen, von einer indischen Kirche gehört, eben so wenig wie von einer jüdischen Kirche. Res. Sperling: Ich bin bereit, diesen Ausdruck abzuändern, bemerke aber, daß er schon in dem Edikte vom 11. März 1812 vorkommt, also vom Gesetzgeber in derselben Weise, wie es von mir selbst geschehen, gebraucht ist. Abg. v. Wedell: Ich muß mich zunächst mit dem Anträge des Abgeordneten der Ritterschaft aus Sachsen über die Einleitung vollständig einverstanden erklären und wünsche, daß gefragt werde, ob dieser Antrag die Zustimmung der Versammlung findet. Dann habe ich zwei Bemerkungen zu machen. Erstens ist bei dem Paragraphen, wo von den Staatsbeamten die Rede ist, unter den Gründen der Minorität nicht heroorgehoben, daß sie behauptet hat, es ließe sich nicht mit dem christlichen Staate vereinigen, daß die Juden höhere Beamte werden, weil diese nicht blos mit der Handhabung, sondern auch mit der Vorbereitung der Gesetze zu thun haben. Es ist dieser