Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 29 (12.7.1847)
- Date
- 1847-07-12
- Page
- Seite 447 (sequence 11)
- Language
- German
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447 Prov. Brandenburg 21 St. dafür, 37 dagegen, in der Prov. Westphalen 14 St. dafür, 29 dagegen, in der Prov. Sachsen 19 St. dafür, 38 dagegen. Es haben demnach gestimmt: unter der Nitterschaft 72 dafür, 102 dagegen, unter den Städten 97 dafür, 56 dagegen, unter den Landgemeinden 45 dafür, 50 dagegen. Die so überwiegende Majorität unter den Deputirten der Städte ist um so mehr zu beachten, als Letztere die Vertreter der größer» Masse der Intelligenz sind, und die städtische jüdische Bevölkerung die ländliche bei Weitem überwiegt. Von großer Wichtigkeit ist ferner dasStimmenverhältniß der einzelnen Provinzen zu ihrer jüdischen Bevölkerung. Die Provinzen Posen, Preußen und die Rheinprovinz haben nämlich mit mehr als zwei Dritttheil für die Emanzipation gestimmt; in diesen Provinzen wohnen aber verhältnißmäßig die meisten Juden, denn in der Provinz Posen kommt auf 16 Einwohner 1 Jude, in der Prov. Preußen auf 87 Einer, in der Rheinprovinz auf 96 Einer. — In der Provinz Sachsen, in der die allerwenigsten Juden wohnen, indem auf 367 Einwohner 1 Jude kommt, ist das Stimmenergebniß für die Emanzipation am Ungünstigsten. Berlin, 27. Juni. (A. Pr. 3.) Sitzung der Kurie der drei Stände vom 21. Juni. Ref. Wodiczka verliest das Gutachten der ersten Abtheilung, betreffend die Petition des Abg. Hirsch wegen Aufhebung des Geleitzolles auf russische und polnische Juden. Die Juden, welche au» Russisch- Polen nach Westpreußen und Posen kämen, müßten einen Geleiltszoll von 2 Thlr. 15 Sgr. bezahlen, wofür sie einen Paß erhielten; bekämen aber diese Summe zurück, wenn sie innerhalb 24 Stunden nach ihrer Heimat zurückkehrten und gegen Erlegung von 5 Thlrn. könnten sie ein ganzes Jahr in preußischen Ländern bleiben. Rußland erhebe einen weit großem Zoll, 2 Thlr. 15 Sgr. Geleitszoll und 30 Lhlr. Steuer für einen Jahresaufenthalt in Russisch-Polen. Diese Abgabe sei nach der Ansicht des Petenten eine Schmach für die Menschheit, weshalb er beantrage, Se. Maj. zu bitten, 1) wegen Aufhebung dieses Zolles mit der russischen Regierung in Verbindung zu treten; 2) im Falle der Vereinbarung den hiesigen Gelcitszoll aufzuheben; 3) im Fall der Nichtvereinbarung Reziprozität und einen gleich hohen Zoll eintretcn zu lassen, um die Ueberfluthung durch die polnischen und russischen Juden möglich zu vermeiden. Der anwesende Regierungskommiffar habe erklärt, daß die preußische Regierung diesen Zoll schon habe aufheben wollen, daß aber die russische Regierung nicht darauf eingegegangen sei, weshalb Preußen jene Abgabe noch beibehalten habe, die Abtheilung sei daher der Ansicht gewesen, daß auf die Bitte nicht einzugehen, vielmehr die Sache der Regierung zu überlassen sei; die Reziprozität sei aus Gründen der Humanität nicht zu wünschen. Dagegen schlage die Abtheilung vor, daß, wenn Rußland auch jetzt aus finanziellem Grund jenen Zoll nicht aufgeben wolle, die preußische Regierung denselben fallen lasse, weil Se. Maj. schon früher dazu geneigt gewesen, und weil Rußland veranlaßt werden dürfte, dem Beispiel Preußens zu folgen. Abg. v. Peguilhen: Das Geleit bilde nur einen Eingangszoll, diene aber nicht zur Legitimation, dazu müsse ein vollständiger Paß gelöst werden. Dieser Zoll sei aber weder als Finanznoch als Repressivmaßregel zu rechtfertigen; man könne nicht besser dem russischen Prohibitivsystem entgegentreten, als durch Aufhebung des Zolles. Er schließt sich dem Anträge der Abtheilung an mit der Modifikation, daß die Befreiung nicht der russischen, sondern der polnischen Juden erbeten werden. Abg. Hansemann schlägt statt „russische Juden" vor: „Juden als solche". Das Amendement wird unterstützt. Minister v. Canitz: Der Gegenstand, um den cs sich handle, sei eine Frage der Reziprozität, und so habe es auch die Petition verstanden. Die Abtheilung sei von der entgegengesetzten Ansicht ausgegangon. Es handle, sich aber nicht um die von einer gewissen Mcnschenklaffc erhobenen Abgabe, sondern um einen nicht unwichtigen §. in dem Grenzverkehr. Er glaube nicht, daß man annehmen dürfe, es sei von der preußischen Seite nur das Vorangehen nöthig. Abg. Schauß: Repressivmaßregel sei nur, wenn man das erhebe, was auch die gegenseitige Regierung erheben lasse; er wünsche den Geleitszoll ganz aufgehoben im Interesse der Menschlichkeit. Abg. Hansemann: Abgesehen von der Menschlichkeit, sei auch die Nützlichkeit zu berücksichtigen. Das Amendemendemcnt des Abg. Hansemann wird mit mehr als -/» Stimmen angenommen. Berlin, 20. Juni. Bei den neuen Stadtverordnetenwahlen sind Buchhändler Heymann und Moritz Meyer dazu erwählt, und Beschütz zum