Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 29 (12.7.1847)
- Date
- 1847-07-12
- Page
- Seite 440 (sequence 4)
- Language
- German
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440 denn was wir zu reden haben, hat uns der Herr selbsten gesagt, haben unsere Vater seit vier Jahrtausenden gesprochen. Wenn der Herr zu Israel gekommen, und sprach: ich will Dich senden als Bekenner des einigen Gottes unter die Völker, und sprach: ich will Dich setzen als Zeugen deß, was wahr und recht ist, unter die Nationen, und sprach: ich will Dich machen zum Prüfstein der Freiheit und Aufklärung, der Gleichheit und Liebe unter den Menschenkindern daß wer Dich segnet, verstehen soll, was es heißet „Eines Vaters Kinder" (Maleachi), wer Dich drücket, soll nicht verstanden haben, was es heißet „der Geist ist frei, die Ueberzeugung treu" — dafür sollst Du „das Joch des himmlischen Reiches" (iTB'tZ) mDb?a bvj) tragen für alle Menschensöhne viele Jahrhunderte-fürwahr! wir können da nicht erwidern: „send' einen Andern, nicht uns!" (2 Mos.) Wohl uns, Israeliten, daß in der Zerflossenheit der Zeit wir noch eine Sendung, daß in den Wirren der Zeit wir noch ein bestimmtes Ziel haben, wonach wirringen. Das soll unser Bewußtsein immer mehr erheben und lautern, daß wir eine göttliche Sendung und ein göttliches Wort haben für alle Menschen: Erkennet den einigen Gott, und keinen mehr, betet ihn an im Geiste, ohne Bild und Zeichen! Werdet frei, alle Erdgeborenen, und gleich zu einander, denn Jeder soll den Andern lieben wie sich selbst! Heiliget euch, in Reinheit und Tugend, dieweil der Ewige, unser Gott, heilig ist! — Daß wir darum geschmähet werden — Jirmeja, der Prophet des Herrn, ward es auch in der tiefen Schlammgrube von treulosen Fürsten Israels — daß wir darum bedrückt werden, wir und unsere Kinder, Jirmeja ward es auch im Fußblock und unter den Geißelhieben trügerischer Priester — daß wir darum beschränkt werden in unserm besten Streben, Jirmeja ward es auch im Gefängniß mitten in der gefangenen Stadt — aber der Herr war mit ihm, und rettete ihn, wie er verheißen. So kommet zum Felsenschutz! Unsre Ehre ist auch der Menschheit Ehre, unsre Freiheit ist auch des Menschengeschlechtes Freiheit. Darum muß sie aufgehen wie Morgenroth, und die Höhen beschreiten, und die Niederungen durchwandeln — Amen. Die Verhandlungen des vereinigten Landtags zu Berlin über den Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden in Preußen betreffend. (Fortsetzung.) Entwurf. Votum der Kurie §. 25. (Unterrichtswesen.) In Bezug auf den öffentlichen Unterricht gehören die schulpflichtigen Kinder der jüdischen Glaubensgenossen den ordentlichen Elementar - Schulen ihres Wohnortes an. §. 26» Die jüdischen Glaubensgenossen sind schuldig, ihre Kinder zur regelmäßigen Theilnahme an dem Unterrichte in der Ortsschule wahrend des gesetzlich vorgeschriebenen Alters anzuhalten, sofern sie nicht vor der Schulbehörde sich ausweisen, daß ihre Kinder anderweitig durch häusliche Unterweisung oder durch ordentlichen Besuch einer andern vorschriftsmäßig eingerichteten öffentlichen oder Privatlehranstalt einen regelmäßigen und genügenden Unterricht in den Elementarkenntnissen erhalten. §. 27. Befinden sich an einem Orte mehrere christliche Elementarschulen, so bleibt den Regierungen überlassen, die der drei Stande. Votum der Herrenkurie. Werden pure angenommen. Wird gänzlich gestrichen.