Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 28 (5.7.1847)
- Date
- 1847-07-05
- Page
- Seite 429 (sequence 13)
- Language
- German
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429 indem ein Theil derselben, die sogenannten Rechtgläubigen oder Orthodoren, sich mit aller Macht gegen die Einführung des sonntäglichen und deutschen Gottesdienstes auflehnen. Diese Partei scheint in der Polizeibehörde einen Märten bekommen zu haben, da, wie man hört, diese an den Vorstand der jüdischen Gemeinde geschrieben hat und den sonntäglichen Gottesdienst aufgehoben wissen will, sich stützend auf ein altes Ministerialrcfkript, nach dem den Juden jede Abweichung von der einmal üblichen Form des Gottesdienstes untersagt ist. Dem zufolge siel bereits am vorigen Sonntage der Gottesdienst in der Synagoge aus. Der Sohn eines zu Blatzheim wohnhaften Israeliten soll gegen die katholische Religion geschrieben haben, und für diesen Frevel hat sein Vater büßen müssen; ein fanatisch aufgeregter Volkshaufe hat sein Haus gänzlich zerstört, und die Einwohner von Blatzheim sind so erbittert, daß sie die fernere Anwesenheit des alten Israeliten in ihrem Orte nicht dulden wollen. Die gerichtliche Untersuchung ist eingeleitet. (33. Z.) Berlin, 24. Juni. Das Ministerialblatt enthält folgenden Erlaß: Erlaß an den königl. Oberpräsidenten zu N., betreffend die Abnahme der Bürger- und Diensteide der Bürger und städtischen Beamten jüdischen Glaubens, vom 7. April 1847. (Vergl. Minlst.-Bl. Jahrg. 1846. S. 239, Nr. 334 und 335.) Ew. rc. erwidere ich auf Ihren Bericht vom 11. Februar c., die Vereidung des jüdischen Kaufmanns Dl. als unbesoldeten Rathmann daselbst betreffend, ergebenst, daß die von Ihnen in Bezug genommene Verfügung vom 19. Juli v. I. (Minist.-Bl. S. 132. Nr. 207), durch welche die damals in Vorschlag gebrachte Eidesformel für jüdische Kommunalbeamte gebilligt worden, bereits anderweit zu Bedenken Anlaß gegeben hat. In Folge derselben ist mit Rücksicht darauf, daß die Vorschriften der Allg. Gerichtsordnung Th. I. Tit. 10. §. 336. sich nur auf assertorische Eide beziehen und auf Bürger- und Diensteide nicht paffen, genehmigt, daß bei den Dienst- und Bürgereiden der Juden die Betheuerungsformel auf die Worte beschränkt werde: „So wahr mir Gott helfe." Es findet sich daher Nichts dagegen zu erinnern, daß dem Anträge des gedachten jüdischen Kaufmanns Di. stattgegeben, auch in allen ähnlichen Fällen in gleicher Art verfahren werde. Berlin, den 7. April 1847. Der Minister des Innern. In Vertretung, v. Manteuffet. Königsberg, 24. Juni. Die hiesige „freie Gemeinde hat an den vereinigten Landtag für das Votum vom 20. Mai, durch welches allen Christen der Eintritt in die Stände gewährt werden soll, eine Dankadresse gerichtet. In demselben sagt sie auch: „Darum haben wir auch in Ihrer Petition, daß Se. Maj. der König alle Bekenner der christlichen Religion zu ständischen Rechten zulassen möge, nur die Einleitung zu einer neuen Bestimmung finden können, zu welcher am 20. Mai die äußere Veranlassung fehlte, zu der von Millionen sehnlich st erwarteten Bestimmung, daß auch unseren jüdischenBrüdern nicht länger die so lange entbehrten bürgerlichen und ständischen Rechte in unserm Vaterlande vorcnthalten werden." — Dieser Wunsch kommt freilich posr kestum, da der Landtag den Juden die ständischen Rechte (wenn auch nur mit 220 gegen 219) abgesprochen hat. Königsberg, 9. Juni. (Brem. Ztg.) Das Polizeipräsidium hat schon das Verbot des jüdischen Sonntagsgottesdienstes zurückgezogen; es bedurfte dazu nur eines Besuches, den der Gcmeindevorstand dem Präsidenten machte, worauf dieser erklärte, sich früher geirrt zu haben. Oesterreich. Leipzig, 18. Juni. (Privatmitth.) Der hier erscheinende „Herold" enthält in No. 61 und 62 einen sehr heftigen Artikel über die „Ablösung der separaten Judensteuern in Böhmen," gegen die Pächter derselben, selbst Juden, gerichtet. Nachdem die wohlthätigc Maßregel der k. k. Regierung, den Juden Böhmens binnen 7 Jahren durch einen jährlichen Ablaß von über 30,000 Fl. die ganze Steuer zu erlassen, besprochen, und gebührend hervorgehoben worden, daß die Regierung dabei auf's Humanste verfahren wollte, indem sie befahl, jene besondere Judensteuer zuerst auszulassen, „welche auf die Moralität, den Verkehr und