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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-07-05 · Heft 28 (5.7.1847) · p. Seite 427

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 28 (5.7.1847)
Date
1847-07-05
Page
Seite 427 (sequence 11)
Language
German
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427 eine große Befriedigung ist, Ihren Glaubensgenossen den Genuß der Rechte gesichert haben zu können, deren sie beraubt gewesen, und die sie hatten früher wieder erlangen sollen. Ich habe die Zuversicht, daß diese Eroberung (eonguöte) sich überall hin erstrecken wird, wo die jüdische Bevölkerung verbreitet ist; es ist dies mein aufrichtiger Wunsch." —. Anspach, Mitglied des Zentralkonsistoriums, bis jetzt Substitut des königlichen Prokurators beim Seine-Tribunal, ist zum Substituten des Generalprokurators beim königlichen Gerichtshöfe von Paris ernannt worden. — Die Redaktion des Ilnivors israel. macht hierzu die Bemerkung: Die Israeliten Frankreichs werden stolz sein zu erfahren, welche hohe Auszeichnung einer der eifrigsten und gewissenhaftesten Administratoren ihres Kultus erlangt hat, und unsere ausländischen Glaubensgenossen werden mit Freude den Namen Anspach als einen sichern Beweis gegen die Vorurtheile und die Unduldsamkeit, die ihnen das kleinste öffentliche Amt verschließt, anrufen. Frankreich hat hiermit abermals den Händen eines Israeliten die heiligste Sache, die der höchsten Gerichtsbarkeit anvertraut, eines Israeliten, der mit einer so innigen Hingebung an sein Vaterland eine so unerschütterliche Treue gegen seinen Glauben verbindet. —. Ein Jude, Dreysuß aus Weißemburg, der mit Unterstützung des Staates ein Geschäft mit chemischen Fabrikaten in Rio-Janeiro gegründet, und den französischen Produkten großen Eingang verschafft hat, ist vom Könige zum Ritter der Ehrenlegion ernannt worden. Schweden und Norwegen. Aus Stockholm vom 4. Juni heißt es in der augsburger Allgemeinen Zeitung: „Die Judenemanzipation, deren Erörterung hier vor neun Jahren so viel Aufmerksamkeit und Unruhe verursachte, ist nun wieder das Thema des Tages geworden. Am 20. Juni 1838 wurde bekanntlich vom König Karl Johann eine Verordnung ausgefertigt, wodurch das Judenreglement von 1782 abgeschafft, und die Bekenner der mosaischen Religion in vielen Rücksichten auf gleichen Fuß mit den übrigen Bewohnern Schwedens in Rechten und Pflichten gesetzt wurden. Diese Verordnung fand bei dem einflußreichsten Theil der Presse entschiedene Mißbilligung und wurde bei der damaligen aufgereizten Stimmung unter dem Volke benutzt, um tumultuarische Auftritte zu erregen. Jetzt aber sind alle Zeitungen nunmehr einstimmig der Meinung, daß die Gleichstellung der Juden mit den christlichen Glaubensverwandten eine eben so gerechte als kluge Maßregel sei. Durch eine an den König eingereichte Bittschrift haben die Vorsteher der drei jüdischen Gemeinden in Stockholm, Gothenburg und Norrköping um vollkommene Gleichstellung der mosaischen Glaubensbekenner mit den anderen schwedischen Unterthanen angesucht. Wahrscheinlich wird die Regierung diesem Gesuche willfahren, sofern es von ihr abhängt, und hat unterdessen, um alle in dieser Sache erforderliche Auskunft zu erhalten, einen Befehl an die schwedischen Generalkonsuln zu London, Paris, Amsterdam, Antwerpen, Hamburg, Berlin und Kopenhagen ergehen lassen mit dem Aufträge, vollständige Berichte über die Zustände der Juden in den respektiven Staaten so wie über die ihnen daselbst zuertheilten Rechte abzustatten." *) Deutschland. Offenbach, 10. Juni. In der Didask. ist folgende Erklärung zu lesen: „Um mehrere von auswärtigen Bekannten, durch die Hanauer Ztg. No. 152 und andere Blätter veranlaßten, an mich ergangenen Anfragen: ob die hiesige israelitische Gemeinde ihren Sabbat auf den Sonntag verlegt habe, zu erwidern, sehe ich mich zur Erklärung bewogen, daß in unsrer Gemeinde an eine solche Verlegung nie gedacht wurde und daß auch mein bei der vorjährigen Rabbinerversammlung zu Breslau nicdergelcgtes, in den gedruckten Protokollen sich befindliches Votum über die Sabbatfrage hinlänglich beweist, daß eine derartige Anordnung in keiner Beziehung als das Ziel meiner Bestrebungen betrachtet werden kann. Der Sabbatkultus in unsrer Synagoge steht unangetastet da und Nichts ist und wird geschehen, das eine solche Verlegung muthmaßen laßt. Was aber am Sonntage hier geschieht, ist in seinem Wesen durchaus keine neue Einrichtung. Bei meiner im April 1842 erfolgten *) Das damals erlassene Gesetz und die Vorgänge, welche seine Zurücknahme veranlaßten, finden sich in No. 104—142 des Jahrgangs 1838 dieser Zeitung. Redakl.

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