Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 28 (5.7.1847)
- Date
- 1847-07-05
- Page
- Seite 418 (sequence 2)
- Language
- German
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418 Dieses Prinzip ist: der preußische Staat ist ein christlicher Staat, in ihm bedarf es zur Theilnahme an der Gesetzgebung, zur Ausführung der Staatsämter, zur Lehrwirksamkeit in den Wissenschaften des christlichen Geistes, den kein Jude besitzen kann. Wir wollen nicht fragen: warum ist der preußische Staat allein der christliche? Sind es Frankreich, Holland, Belgien, England nicht? Erheben sich dort minder die christlichen Kirchen? werden die christlichen Geistlichen und Lehrer dort vom Staate nicht besoldet? sind die Gesetze dort weniger auf Gerechtigkeit gegründet? die Armenanstalten minder Pflegerinnen der Liebe? alle Institutionen des Staates andrer Art? — Wir wollen nicht einmal so fragen, denn man könnte antworten: der Jrrthum des Einen nimmt mir nicht das Recht, die Wahrheit zu üben, wenn auch ganz allein. Wir wollen nicht darauf Hinweisen: daß sich dieses Prinzip, wie es aus theoretischer Region stammt, auch nicht praktisch durchführen läßt. Denn gehört das Volk nicht zum Staate? Und wie will man die beständige und unmittelbare Theilnahme der Juden am Volksleben verhindern? Gehört nicht das Städtewesen zum Staate? Und ist die Theilnahme an diesem dem Juden nicht gesetzlich gegeben? Gehört nicht das Heer zum Staate, und ist nicht der Ju.de in dasselbe zu treten verpflichtet? Gehört nicht die Literatur, die Kunst, die Wissenschaft zum Staate, und, welche Schranken auch gezogen sind, die Juden nehmen einen sehr lebendigen Theil an diesen. Wir wollen nicht darauf Hinweisen, denn man könnte sagen: das Unmögliche darf nicht behindern, das Mögliche zu thun, und Mehres von diesem ist Ueberbleibsel einer irrigen Zeit — 1808, 1812, 1813 — und leider! nur zu tief gewurzelt. Wir wollen nicht hervorheben: ist nicht die staatliche Gesellschaft Preußens von der Verwirklichung der christlichen Moralvorschriften himmelweit entfernt, wenn überhaupt das staatliche Gesetz je mir diesen Moralvorschriften Übereinkommen kann? Die christlichen Morallehren sind allesammt ideal gehalten, haben sich von der Gesellschaft völlig getrennt, haben ihren Schwerpunkt weit über dieselbe hinaus verlegt; das Christenthum hat sich selbstredend vom Staate abgelöst, und will sich mit ihm nicht befassen. Wollte man auf Verwirklichung der christlichen Vorschriften im Staate dringen, so würde er völlig umgewandelt werden: und wenn man sich mit aller Macht dieser entgegenstellt, wie kann man den Juden gegenüber, den Staat als einen christlichen geltend machen wollen? Wir wollen nicht darauf dringen: ist denn das christliche Glaubensbekenntniß, ist der Name Christ eine volle Bürgschaft, daß, wie man es nennt, „der christliche Geist" in der Person des Staatsdieners, des Lehrers rc. vorhanden ist und wirkt? Und was man auch unter dem „christlichen Geiste" versteht, ist das ein so abgeschlossenes, Festversiegeltes, daß davon Nichts in dem Juden vorhanden sein und wirken könne? Wie? Die Judenkinder besuchen ja die allgemeinen Schulen und Universitäten? Die allgemeine Literatur ist auch unsre Literatur? Dieselben, vom christlichen Geiste erfüllten Lehrer unterrichten auch sie—sollte dennoch der christliche Geist in sie nicht gerathen können?- Nein! obgleich wir alle diese Argumente mit voller Kraft geltend machen, wir wollen in diesem Augenblicke uns nicht in sie versenken, da wir fürwahr die Verhandlungen des vereinigten Landtags fortzusetzen nicht im Willen haben. Aber das wollen wir, die Würde, den Werth, den Inhalt des Judenthums, allen Gegnern gegenüber, aufrecht erhalten. Wir wollen uns in keine faktiösen Diskussionen einlassen, aber was das Unsre ist, das wollen wir uns nicht nehmen, das wollen wir uns nicht in den Staub treten lassen! Wir wollen Niemandem versagen, absprechen, was er das Seine nennt, aber wir lassen auch kein Titelchen von dem, was unser ist! Freilich! ist es leicht, in großer Versammlung, wo aber kein Einziger, der Jude ist, über uns und unsre Religion abzusprechen, zu verwerfen, zu verurtheiten! Wer soll sich erheben? Wer hat Kenntniß, Selbstaufopferung, Muth genug, um das Gegentheil zu vertreten? Wer soll sich der verachteten Mutter annehmen, wo die Tochter alleinregierend stolz das Haupt erhebt? Aber wenn es da nicht geschieht, so kann es anderswo, so kann es da geschehen, wo auch wir Vertreter haben, in der öffentlichen Meinung, in der Presse. Wir sagen: das Judenthum befähigt seinen Bekenner eben so gut, am Staate Theil zu nehmen, wie das Christenthum. Wir sagen: der jüdische Geist befähigt eben so sehr für das Wohl der Gesellschaft zu wirken, wie der christliche Geist. So haben wir Euch Nichts genommen, aber wir haben uns verwahrt, was unser ist! Vor Allem, kommet mir nicht mit einzelnen talmudischen Sprüchen, mit einzelnen rabbinischen Vorschriften, mit einzelnen Gebräuchen und Zeremonialien! So dürfen wir allerdings nicht mit dem Wesen der Religion und mit dem Geiste der Zeit abrechnen. Auch das Chri-