Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 26 (21.6.1847)
- Date
- 1847-06-21
- Page
- Seite 392 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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392 wann und ob königl. Propositionen zur Berüthung kommen sollen, so glaube ich doch, daß in dem gegenwärtigen Fall die Sache anders liegt, weil in dem Gutachten über die königl. Proposition zugleich auch das Gutachten über meine denselben Gegenstand betreffende Petition enthalten ist. Das Geschästsreglement enthält keine Bestimmung darüber, in welcher Reihesolge eingehende Petitionen zur Berathung kommen sollen. Ich glaube, daß sie alle gleichen Anspruch auf Behandlung in der hohen Versammlung haben, und daß in Beziehung auf den Eintritt dieser Berathung nur der Moment entscheiden kann, in welchem das Gutachten über dieselben den Mitgliedern zugekommen ist. Da das vorliegende Gutachten zugleich ein Gutachten über meine Petition ist, so glaube ich nicht, mich einer Voreiligkeit schuldig zu machen, wenn ich das Recht in Anspruch nehme, daß das Gutachten über die Verhältnisse der Juden früher zur Berathung kömmt, als die anderen vorliegenden Petitionen. Ich glaube zu diesem Anträge um so mehr verpflichtet zu sein, als verlautet, daß die Regierung die Absicht habe, den vorgclegten Gesetzentwurf, die Regulirung der Verhältnisse der Juden betreffend, zurückzuziehen. Sollte dies der Fall sein, so könnte möglicher Weise, wenn das Gutachten als ein auch meine Petition behandelndes nicht betrachtet werden sollte, die Sachen gar nicht mehr zur Verhandlung auf unserm Landtag kommen. Es würde dies einen sehr Übeln Eindruck machen, um so mehr, als sich, ich weiß nicht aus welchem Grunde, das Gerücht verbreitet hat, als habe der vereinigte Landtag bei Gelegenheit der Petition, die Dissidenten betreffend, bereits auch über die Frage entschieden, ob die Juden ständische Rechte ausüben dürften oder nicht. Es ist gesagt, daß bei Berathung über den Antrag des Abgeordneten von Beckerath, daß das Recht zum Eintritt in diese Versammlung nicht von dem Bekenntnisse einer bestimmten Religion abhängig gemacht werden solle, zugleich schon darüber entschieden sei, daß auch die Juden nicht zugelassen werden sollten. Ich habe damals mit „Nein" gestimmt, aber ich habe nicht mit Rücksicht auf die Juden über die Frage abgestimmt. Ich konnte nicht anders als mit Nein stimmen, denn die Frage, resp. der Antrag war allgemein so gestellt, es dürfe Jeder in die ständische Versammlung cintreten, ohne Unterschied, ob und welcher Religion er angehöre, selbst wenn er nicht einmal an Einen Gott glaubte. Das ging mir zu weit, darum habe ich die Frage verneint. Ich erlaube mir nun, gestützt auf das vorher Angeführte, an den Herrn Marschall, der in dem Laufe unserer Verhandlungen mit so großer Unparteilichkeit die Geschäfte geleitet hat, die Bitte zu stellen, das Gutachten über die Petition, die Verhältnisse der Juden betreffend, jetzt vorzugsweise zur Berathung kommen zu lassen. Marschall: Ueber die Reihefolge, in welcher die Gegenstände zur Berathung kommen sollen, ist dem Landtagsmarschall nur eine Regel gegeben, nämlich die, daß die allerhöchsten Propositionen den Vorzug haben sollen. Außerdem habe ich bisher den Grundsatz befolgt, die Gutachten über Petitionsaniräge in der Reihesolge, wie sie mir zugegangcn sind, zur Berathung zu bringen, es sei denn, daß die hohe Versammlung gewünscht hätte, den einen oder den andern Gegenstand früher zu behandeln. Was den vorliegenden Fall betrifft, so habe ich die Hoffnung, daß wir die angefangene Berathung heute werden schließen können; allein es wird jedenfalls für die anderen Gegenstände der Tagesordnung nur noch eine kurze Zeit übrig bleiben, so daß es nicht angemessen sein würde, den Vortrag über eine umfangreiche königl. Prvposition noch anzufangen. Es wird dies um so weniger angehen, als ich von dem Herrn Marschall der Herrenkuric bereits eine Aufforderung erhalten habe, für den nächsten Montag eine Sitzung beider Kurien zur Berathung des Gutachtens über die Eisenbahnangelegenheit anzukündigen. Abg. v. Gottberg: Ich darf also annehmen, daß, sobald die Berathung des vereinigten Landtages über die Eisenbahnen beendigt sein wird, dann die königl. Proposition, die Judenverhältnisse betreffend, zur Verhandlung kommt. Marschall: Das liegt in der gesetzlichen Vorschrift. Berlin, 27. Mai. (Schles. Z.) Ueber die Judenproposition sind bis jetzt 7 kleinere Schriften, worunter auch eine von vr. Johann Jacobi, erschienen. Von diesen sind gestern 4 verboten worden. Eine derselben, von dem Aeltesten der hiesigen jüdischen Gemeinde, vr. Veit, herausgegeben, zählt gleichfalls unter die verbotenen; eine andere, angeblich in Breslau versaßt, erlitt dasselbe Schicksal, weil sie die Proposition wörtlich abgedruckt. Wie man erfahrt, wird