Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 26 (21.6.1847)
- Date
- 1847-06-21
- Page
- Seite 389 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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389 taufen lassen. Und was ist „die christliche Lebensanschauung"? Desinirt sie! Besteht sie in Recht und Gerechtigkeit — das Judenthum hat sie und laßt sie sich nicht nehmen. In Liebe und Duldung — das Judenthum hat diese von jeher wenigstens in gleichem Maße gehabt. In dem Hinblick auf die göttliche Gerechtigkeit? auf die göttliche Barmherzigkeit? auf die Unsterblichkeit der Seele? — Das Judenthum hat sie einige Jahrtausende früher gelehrt, als das Christenthum existirt hat. „Die christliche Lebensanschauung?" Ist diese eine, allen christlichen Professoren der Jurisprudenz eingeborne, eingepflanzte und gepflegte? Und wenn ein als Jude geborner und erzogener Mann, wenn ein solcher bis zum Besteigen des Katheders ein Jude gewesen, und nun — weit er nicht anders ihn besteigen soll, sich taufen laßt, hat ec damit die „christliche Lebensanschauung" erlangt, durch die er allein das Jus lehren kann?-Gleich darauf heißt es: „der Jude wäre für den Wortrag der Seelenheilkunde minder geeignet." „In der philosophischen Fakultät werden diejenigen Disziplinen christlichen Lehrern vorzubehalten sein, deren Auffassung und Darstellung mehr oder weniger durch die religiöse Ansicht bestimmt wird" — welche sind diese? Nach der Denkschrift alle, außer den mathematischen und naturwissenschaftlichen. Unsere Leser werden es uns erlassen, gegen alle diese Aussprüche zu kämpfen. Geht hin, Maimonides, Spinoza, Mendelssohn, Salomon Maimon, ihr könnt keine Philosophie lehren. Und wo gab es je unchristliche Philosophen? Wo lehrten je Christen philosophische Disziplinen, deren Resultate mit den Dogmen der Kirche nicht übereinstimmten? Allein noch Eines. Wo bleiben die philologica? Kann ein Jude auch kein Latein und Griechisch lehren? Kann über den Tacitus oder den Staatshaushalt der Athener, oder über die Sanskritsprache und die Poesteen der Araber nur ein Christ lesen? Darüber schweigt die Denkschrift! Warum aber soll ein Jude nur bis zum außerordentlichen Professor steigen können? Die Denkschrift giebt uns Aufschluß: weil der akademische Senat die Sittenpolizei und akademische Jurisdiktion über die Studenten auszuüben hat, weil der ordentliche Professor in den Senat und zum Dekan gewählt werden kann. Dies genügt. Bei den Gymnasien, Bürgerschulen, Elementarschulen rc. wird die Ausschließung der Juden vom Lehramte so motivirt: „Bei diesen ist das ganze Wirken der Lehrer pädagogischer Natur. Das erziehende Element kann aber nur auf christlicher Grundlage beruhen, und die religiöse Seite derselben muß dem Geiste der christlichen Kirche entsprechen." Dies genügt, um jeden Juden unfähig zu machen, Lesen, Schreiben, Rechnen, Geographie, Mathematik, Sprachen rc. an sämmtlichen Schulen zu lehren. Nach diesen Sätzen, die man nur anzuführen braucht, um sie in ihrem Werthe zu charakterisicen, werden noch von der Denkschrift Dinge von minderm Belang besprochen, und wir heben nur noch den einen Punkt hervor, daß die preußischen Juden Frauen aus den Staaten nicht heirathen können sollen, wo die dortigen Juden auch nicht aus dem Auslande heirathen dürfen. Das Edikt von 1812 hatte diese Beschränkung nicht gesetzt. Die Motivirung ist einfach: „jedoch erscheint es zweckmäßig, denjenigen Staaten gegenüber, welche ihren jüdischen Unterthanen eine gleiche Befugniß nicht gewähren, die Bedingung der Reziprozität hinzuzufügen." Damit ist die Sache abgemacht. Wir müssen gestehen: wir möchten um keinen Preis derjenige sein, der diesen eben zitirten Passus niedergeschrieben hat. Wie? sind Menschenherzen Waacen, bei denen die Reziprozität gilt: wo preußische Waare nicht hindarf, von da darf auch keine Waare nach Preußen? ist Menschenglück eine Sache, über die erst ein Handelsvertrag abgeschlossen werden muß? Ist die Unduldsamkeit eines Staates nur irgend eine Entschuldigung für Ausübung derselben in dem andern? Weil in einem Staate gedrückt, beschrankt wird, darf es im andern auch geschehen? Es liegt in diesem kurzen Passus eine solche Kalte für alles Menschengefühl, daß man sich eisig davon angeweht fühlet. Und somit wären wir in unserer Betrachtung über diese Denkschrift zu Ende. Ja, eine denkwürdige Schrift wird sie für uns bleiben, um einen vergleichenden Blick auf Vergangenheit und Gegenwart, aus 1812 und 1847, auf Hardenberg und die Jetztzeit zu werfen. Sie ist uns wichtig, weil wir daraus die Grundsätze und Ansichten vollständig kennen lernen, welche in Preußen der Anerkennung unserer bürgerlichen Rechte entgegenstehen. Sie reduziren sich einfach darauf: 1) daß Juden keine obrigkeitliche Autorität über christliche Unterthanen ausüben sollen; 2) daß um an den Schulen als Lehrer, an Akademieen als Professoren der Jurisprudenz, Philologie und Philosophie (mit Ausschluß der Mathematik und Naturwissenschaften) zu fungiren, die „christliche Lebensanschauung." und der „der Küche entspre-