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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-06-14 · Heft 25 (14.6.1847) · p. Seite 371

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 25 (14.6.1847)
Date
1847-06-14
Page
Seite 371 (sequence 3)
Language
German
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371 gissen Ueberzeugung an seinen bürgerlichen Rechten verkümmert werden." (Lautes Bravo!) Ihm folgte mit gleichen Ansichten der Abg.T schocke, wogegen Graf Gaten und Abg. Steinbock sich dagegen erklärten, weil sonst der christliche Staat erschüttert würde. Aber diesen Standpunkt, um den die Diskussion sich bis dahin gedreht, verließ der Freiherr v. Gafsron, indem er ein neues Argument vorbrachte — die Furcht, daß die Juden die Wahlversammlungen beherrschen würden (!!!), und daß durch die Juden die Macht des Geldes reprasentirt werde (!!). Er sagte: „Es sei gestern gesagt worden, daß der Nkchtchrist, der Jude, der von einer Versammlung christlicher Wähler als Vertreter gewählt würde, ein ausgezeichneter Mann sein müßte. Er gebe es zu, aber er nehme die Sache nicht, wie sie in der Idee sei, sondern nach der Wirklichkeit. In mehreren Theilen unseres Vaterlandes sei schon ein großer Theil des städtischen Grundeigenthums in die Hände der Juden übergegangen. Die Folge der Abänderung der bisherigen gesetzlichen Bestimmung würde sein, daß noch mehr Grundeigenthum dahin übergehen würde, und es könnten ganze Wahlversammlungen entstehen, die großentheils aus israelitischen Glaubensgenossen zusammengesetzt wären. Er frage, ob dann noch jene Ansicht das Kriterium der Wahl bilden, ob nicht vielmehr eine andere Macht sich geltend machen werde, die Macht des Geldes, die schon jetzt ein enormes Gewicht in die Wagschale unserer sozialen Zustände lege, und die dann ihre Riesenschwingen entfalten würde, um durch jenes Uebergewicht die Freiheit unserer öffentlichen, unserer ständischen Institutionen zu gefährden. Darum könne er nach seinem Pflichtgefühl sich nicht damit einverstanden erklären, daß Andere, als die Bekenner des christlichen Glaubens, zu ständischen Rechten berufen würden. Was den zweiten Punkt in Betreff der Dissidenten anbetreffe, so glaube er, daß Deutschland nicht umsonst in dreißigjährigen blutigen Kämpfen die Glaubensfreiheit errungen habe, als daß wir nicht Jedem, der sich zum christlichen Glauben bekennt, die Ausübung der ständischen Rechte gestatten sollten." Nach mehren unbedeutenden Reden wurde unter einer nie dagewesenen Aufregung zur Abstimmung geschritten. Der Antrag, die Wählbarkeit in die Stände an kein Glaubensbekenntniß zu binden, ward mit 158 gegen 319 Stimmen verworfen. Hingegen der Antrag, daß Alle, welche sich zur christlichen Religion bekennen, wählbar sein sollen, ward mit überwiegender Majorität angenommen. Wenn man diese Verhandlungen überliest, und das Resultat beachtet: so kann man im Ganzen nicht unbefriedigt von ihnen scheiden. Die Verhandlungen sind würdig geführt, der Juden ist nur mit Achtung gedacht worden, und in einem so äußersten Momente, wie die Wählbarkeit in die Stände, welches selbst England noch nicht zur Entscheidung gebracht hat, das Resultat von 158, dem Drittel der Versammelten, achtbar. Sieht man genauer nach, so erkennt man, daß die Gegner eigentlich Nichts einzuwenden hatten, und daß ihr Votum mehr in ihrem Gefühl, als in ihrem Verstände wurzelte. Denn der unbestimmte Begriff des christlichen Staates, der dadurch, daß ein oder der andere Jude in die Stande gewählt werden könnte, zu Grunde ginge — kann wol nicht als ein wesenhaftes Vernunstsargument betrachtet werden. Man nahm stets zu dem so dünnen Erweis seine Zuflucht, über Erziehung und Unterricht zu berathen, müßte die Versammlung lediglich christlich sein. Auch hier wird man bei ruhigem Blute die Unzulänglichkeit dieses Erweises von selbst erkennen — denn schwerlich Hilst der christliche Name zur Einsicht in die Volkserziehung, und niemals wird man behaupten, daß ein Mendelssohn weniger über die Erziehung votiren könne, weil er Jude ist, als irgend ein Rittergutsbesitzer. Solche Argumente erweisen die Unhaltbarkeit erst recht, und verbürgen früher oder spater einen vollkommenen Sieg. Die preußische Minißerialdenkschrift zu dem neuen Judengefetz-Entwurf. (Fortsetzung.) Die zweite, sehr umfängliche Beilage der Denkschrift hat „die Verhältnisse der Juden, soweit solche das jüdische Kultus- und Unterrichtswesen betreffen" zum Gegenstände, und wird zum großen Theil von der „Darstellung des jetzt bestehenden faktischen und rechtlichen Zustandes des jüdischen Kultus- und Unterrichtswesens in der preußischen Monarchie" eingenommen. Diese Darstellung zeigt eben, daß es in Preußen an allem gesetzlichen Anhalt für jüdisches Kultus- und Unterrichtswesen fehlt, und daß nicht einmal die auf diesem Gebiete herrschende Anarchie gesetzlich ausgesprochen ist.

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