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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-06-14 · Heft 25 (14.6.1847) · p. Seite 370

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 25 (14.6.1847)
Date
1847-06-14
Page
Seite 370 (sequence 2)
Language
German
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370 entgegne hierauf, daß nach dm bisherigen Erfahrungen sich gerade das Gegentheit davon herausgestellt hat. Seitdem man in Frankreich das unter den restaurirten Bourbonen angenommene Verfahren, das Kirchliche im Staate zu befördern, verlassen hat, — nämlich seit dem Jahre 1830, von wo an dort vollkommene Glaubensfreiheit eingetceten ist — hat gerade die Religiosität dort sehr zugenommen. Das Gleiche ist der Fall in Belgien, nicht weniger in Holland. Und sehen Sie, meine Herren, auf unsere Rheinprovinz; ich meine, ihre Bewohner wären so religiös gesinnt, wie die Bewohner irgend eines Theils der preußischen Monarchie, obgleich gerade bei uns die Gesetze am Wenigsten in konfessionelle Verhältnisse eingreifen. Insoweit dies stattsindet, beruht es auf der Gesetzgebung der neuern preußischen Zeit. Also nicht allein die schon von meinem Freunde aus der Rheinprovinz entwickelten Ansichten, sondern auch die Erfahrung spricht für die Annahme des Ihnen vorgeschlagenen Prinzips. Wiederholt beschwöre ich Sie, nehmen Sie an, was auch die Erfahrung als gut herausgestellt hat, nehmen Sie an den Grundsatz der gleichen Berechtigung für alle Staatsbürger, ohne Rücksicht auf Konfession. Sie werden wohl daran thun. Dann werden Sie Preußen dm Ruhm erhalten, welchen es seit Jahrhunderten hat, den Ruhm, daß es an der Spitze des Fortschritts stehe." Nach ihm sprach der Abg. Heyer aus Halberstadt: „Es ist gestern von dem Herrn Minister des Kultus darauf gewiesen worden, welchen Eindruck es im Lande machen würde, wenn unsere Versammlung einen Beschluß faßte, wodurch sie den Grundsatz des §. 5, 2 des Gesetzes vom 1. Juli 1823 aufhöbe. Ich kann über den Eindruck, der von einem solchen Beschlüsse zu erwarten ist, nur aus dem Gesichtskreise urtheilen, den ich in meiner Provinz einnehme; aber das glaube ich sagen zu können, daß der Eindruck in meiner Provinz in größter Mehrheit ein durchaus befriedigender sein werde. Er wird es sein, nicht etwa, weit in dieser Provinz ein Jndifferentismus in religiösen Dingen herrscht; das Gegentheil beweist die lebhafte Bewegung, die seit Jahren auf dem religiösen Gebiete stattsindet, sondern aus dem Grunde, weil man es als eine Forderung der Gerechtigkeit ansieht, daß Jeder, der seine staatsbürgerlichen und bürgerlichen Pflichten in vollem Umfange zu erfüllen bereit ist, auch an allen staatsbürgerlichen Rechten unbeschränkt Antheil habe. In meiner Provinz — entschuldigen Sie, daß ich noch einmal davon spreche — ist das Verlangen nach religiöser Freiheit allgemein und lebhaft; aber wir verstehen unter Religionsfreiheit nicht blos die Freiheit, seinen Glauben nach innerer Ueberzeugung zu bestimmen, denn diese Freiheit kann uns keine Macht der Erde rauben, sondern wir verstehen darunter die Freiheit, unfern Glauben auch öffentlich zu bekennen und ihm nachzuleben. Diese Freiheit aber, meine Herren, ist nicht genügend gewahrt, wenn blos Ketzergerichte und Scheiterhaufen nicht mehr stattsi'nden, sondern sie verlangt mehr, sie verlangt die völlige Freiheit des Glaubensbekenntnisses ohne allen Nachtheil von Seiten des Staates. So lange der Staat sich herausnimmt, über den Werth religiöser Doktrinen zu richten, sie als unchristtich zu verwerfen und ihren Bekennern blos aus diesem Grunde Rechte zu entziehen oder Nachtheile zuzufügen, — so lange, meine Herren, haben wir noch keine Religionsfreiheit, so lange haben wir — nenne ich es mit dem wahren Worte — wenn auch unter glimpflicher Form — immer noch eine Inquisition. Im Interesse der Humanität, meine Herren, bitte ich Sie daher, lassen Sie diesen Zustand aufhören und sorgen Sie durch Ihre heutige Abstimmung dafür, daß die Religionsfreiheit, die uns längst in Gesetzen verbürgt ist, eine Wahrheit werde." (Bravo!) Nur für Ausdehnung der Wählbarkeit auf die christlichen Dissidenten sprachen sich die Grafen von Helldorf aus. Warm kämpfte auch für die Juden der Abg. Siebig, der zum Schlüsse sagte: „Meine Herren! Sie sind hier versammelt als Mandatarien einer Nation von 16 Millionen Menschen. Sie könnten fortan nicht dulden, daß Menschen, die nach göttlichen Gesetzen unter uns leben, sie mögen sonst einem Bekenntnisse angehören, welchem sie wollen, wenn sie sonst friedliche Bürger sind, die Rechte verkümmert werden sollen, die jedem preußischen Bürger gewahrt sind. Ich glaube daher, hochgeehrte Herren, Sie haben nichts Feierlicheres, nichts Ernstlicheres zu thun, als die Hemmnisse hinweg zu heben, die den also Gedrängten im Wege stehen, um die höchsten bürgerlichen Ehrenrechte auszuüben. Gestützt auf diese Ansicht, meine Herren, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich dem Amendement des Herrn Redners aus dem Rheinlande, wie er es gestern gestellt hat, vollständig anzuschließen, denn es gilt, der Menschheit Gerechtigkeit zu zollen. Friedrich der Große ist berühmt durch seinen Ausspruch, indem er sagte: In meinen Staaten kann Jeder nach seiner Meinung selig werden; ich füge noch hinzu, und im preußischen Staate soll im 19. Jahrhundert kein Mensch wegen seiner reli-

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