Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 24 (7.6.1847)
- Date
- 1847-06-07
- Page
- Seite 363 (sequence 11)
- Language
- German
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363 kommen, welche eine gemeinsame religiöse Ueberzeugung erfordern, können Nichtchristen in ihr nicht Platz greifen. Hier aber ist der Widerspruch sonnenklar: 1) Das sittliche Volksleben ist Aufgabe des Staates, und zu deren Lösung gehört religiöse Uebereinstimmung, und darum ist es nothwendig die Mitglieder der Stande nach ihrem Glauben zu fragen! Erstens, wo findet man religiöse Uebereinstimmung? Sind die Mitglieder des vereinigten Landtags darum religiös übereinstimmend, weil sie Alle Christen heißen? Ist, im Christenthum geboren sein, irgend eine Bürgschaft für den Glauben? ist es irgend ein Pfand für Liebe und Gerechtigkeit, für Einsicht und Selbstaufopferung? Niemand wird dies bejahen; nun, wenn also der Name Christ für die religiöse Uebereinstimmung nirgends bürgt, wie kann man um deswillen Bürger, die nicht Christ heißen, ausschließen wollen? Zweitens: ist das sittliche Element und das Dogma nicht zweierlei? Stimmen nicht Christenthum und Judenthum in ihrem sittlichen Elemente überein? Woher hat das Christenthum sein Element der Liebe? Hat es dies nicht ipsissimis verbis aus dem Judenthum entlehnt? Können nicht Menschen, die in dogmatischer Beziehung himmelweit von einander entfernt sind, in ihren sittlichen Anschauungen völlig übereinstimmen? Findet dies nicht im vereinigten Landtag in tausend Nuancirungen statt? Den Namen Christ als Thürhüter an die Pforte der Stände zu stellen, giebt also nicht die geringste Bürgschaft für die Ueberzeugung des Eintretenden, und somit fallt die ganze Argumentation über den Haufen. 2) Wenn der Staat das sittliche Volksleben zu berathen hat, so muß man doch auch zugeben, daß die Masse der Juden auch ein Stück Volkes ist, das 200,000 Seelen, (so viele zahlt mancher deutsche Staat überhaupt nicht,) auch ein Stück des Volkes sind. Soll nun nach der Ministerrede zur Berathung des sittlichen Volkslebens das christliche Bekenntniß nothwendig sein: nun so muß diese Ständeversammlung auch ein Paar Juden enthalten, um das sittliche Leben dieses Stückes des Volkes berathen zu können. Ist demnach der Jude der 70ste Mensch in Preußen, so müßte doch auch der 70ste Abgeordnete ein Jude sein. Denn wenn der Minister feststellt, daß kein Jude über das sittliche Volksleben des christlichen Volkes berathen könnte, so muß er uns ja auch zugeben, daß kein Christ über das sittliche Volksleben des jüdischen Volkes berathen kann-Aber Gott sei Dank! wir nehmen den Satz des Ministers nicht an, und wollten nur den Widerspruch in diesen Behauptungen Nachweisen. 3) Die Phrasen über den „Jndkfferentismus", aus welchem die Gleichstellung fließen soll, gehören eben so einer vergangenen Zeit an, wohin der Minister die alte Staatstheorie verweiset. Man weiß es langst, daß die wahre Werthschatzung seiner religiösen Ueberzeugung — und das ist doch das Gegentheil vom Jndifferentismus — auch die echte Achtung der religiösen Ueberzeugung im Nebenmenschen hervorbringt, und daß es nur Fanatismus ist, der vor der eigenen Ueberzeugung die des Nebenmenschen in den Staub legen will. Der zweite Theil der Ministerrede ist mehr gegen die Dissidenten gerichtet. Auch hier ist der Widerspruch glänzend, und die Rede verwickelt sich in die unpraktischeste Ausflucht. Das Gesetz verlangt die Zugehörigkeit zu einer der drei christlichen Kirchen. Der Antrag geht dahin, daß Jeder, der sich Christ nennt, zugelassen werde. Wie will man aber den christlichen Charakter einer dissentirenden Religionsgesellschaft erkennen? Der Minister antwortet: eine der bestehenden Kirchen muß darüber befragt werden. Nun, man überlasse es der katholischen Kirche über die Deutsch-Katholiken, der orthodox-protestantischen über die freien Gemeinden zu urtheilen! Das Christenthum, sagt der Minister, schließt Niemanden aus, und er selbst endigt: was wird man sagen, wennder erste Landtag die Juden nicht ausschließt! Wir sehen somit, daß die Rede des Ministers sich lediglich darauf stützt, daß bas Augehören zu einer christlichen Konfession schon einen Geist einflößt, welcher allein das Heit des Volkes begründen kann — diesen Grundsatz müssen wir der Beurtheilung aller Vorurtheilslosen übergeben; die Geschichte hat längst darüber abgeurtheilt, und die praktische Erfahrung in Nordamerika, Frankreich, Holland, Belgien rc., so wie in den preußischen Stadtverordnetenversammlungen hat ihn längst vernichtet. In den Letzteren kommen sicherlich öfter Gegenstände, die das sittliche Volksleben, die die Erziehung rc. betreffen, zur Berathung, als auf dem Landtage — und man hat noch keinen Nachtheil von jüdischen Stadtverordneten verspürt. (Fortsetzung folgt.)