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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-06-07 · Heft 24 (7.6.1847) · p. Seite 362

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 24 (7.6.1847)
Date
1847-06-07
Page
Seite 362 (sequence 10)
Language
German
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862 irgend einer Tendenz diese Organe aussuchen, sondern er muß sich nur an solche wenden, nur solche zur Hilfe nehmen, wo er ein rechtes, nicht durch blos einseitiges Bekenntniß beschränktes und gebundenes Zeugniß empfängt. Die bestehende Gesetzgebung hält das Prinzip fest, daß ständische Versammlungen, wo Staatsangelegenheiten nicht in enger Beschränkung, sondern in weitester Ausdehnung berathen werden, wo das ganze sittliche Volksleben Gegenstand der Berathung ist, daß solche Versammlungen in ihren Mitgliedern dem christlichen Prinzip huldigen müssen. Nur von solchen ist zu erwarten, daß das Prinzip der Liebe, welches zugleich das Prinzip religiöser Duldung ist, vorzugsweise sich Geltung verschaffe. Konflikte für den Staat sind da am Wenigsten zu besorgen, wo dieses Prinzip desjenigen religiösen Bekenntnisses vorwaltet, welches die Liebe predigt, welches selbst die Feinde segnen lehrt. Bei anderen Bekenntnissen, bei anderen Religionen, welche mehr oder minder exklusiv sind, stellt sich die Sache anders, während das Christenthum darauf ausgeht, Nichts auszuschtießen, die ganze Welt sich anzueignen und alle Verhältnisse der Menschen zu durchdringen. Man lasse sich nicht dadurch abschrecken, daß unter dem Namen des Christenthums viele Gräuel vollbracht worden sind. Die Geschichte giebt davon Zeugniß, und nicht blos die ältere Geschichte, sondern auch die neuere. Daraus folgt aber Nichts gegen das Christenthum, auch bei der der hohen Versammlung vorliegenden Frage. Welche Ungerechtigkeiten sind nicht unter dem Deckmantel des Rechts verübt, welche Lügen sind nicht unter dem Namen der Wahrheit verbreitet worden! Also der große Mißbrauch darf uns nicht abschrecken, wenn die Sache an sich so groß ist, wie das Christenthum in seinem liefen Grunde und seinem Segen spendenden Einfluß. Noch einmal erlaube ich wir, die Versammlung darauf aufmerksam zu machen, was sie durch den Beschluß einer Petition, welche andeutet, daß ihr dieser Punkt indifferent sei, bewirken würde. Einzelne geehrte Redner, welche früher gesprochen, haben die Frage an die Versammlung gerichtet: was werden unsere Kommittenten denken? Ich zweifle zwar nicht, daß Viele draußen sein werden, die allerdings in Uebereinstimmung mit Einigen der vorigen Redner denken und sprechen. Aber es wird auch eine Menge vorhanden sein, namentlich unter denen, welche wir den Kern des Volkes nennen, die wir im Sinn haben, wenn wir von dem Herzen des Volks sprechen, auf welche ein Beschluß der angedeuteten Art einen ganz andern Eindruck machen würde. Was würden sie empfinden, wenn sie vernehmen sollten: der erste große vereinigte Landtag Preußens hat es ausgesprochen, daß es ihm nicht darauf ankomme, ob seine Mitglieder christlich seien oder nicht." (Mehrere Stimmen: Bravo! Andere Stimmen: Zur Abstimmung!) Kritik der Rede des Ministers Eichhorn in der Sitzung vom 19. Mai. Je weniger wir in den auf diese Rede folgenden Debatten eine gründliche Widerlegung derselben aufsinden, desto eher ist es unsere Pflicht, sie etwas naher zu zerlegen und ihre Argumente zu besprechen. Die Rede ist im höchsten Grade glatt, gewandt und so geschickt in einander gefügt, daß sie eine durchdringende Bekanntschaft mit dem Gegenstände und einen bedeutenden Scharfsinn erfordern mußte, um sofort in ihren, allerdings großen Widersprüchen und in ihrer ausgezeichneten Sophistik erkannt zu werden. Die Rede beginnt mit dem Zugestandniß, daß das staatliche Gebiet von dem religiösen getrennt sei. Sie räumt ein, daß es eine Menge politischer Fragen gebe, wo das Glaubensbekenntniß gar keinen Einfluß habe. Aber, wendet sie ein, der Staat soll die äußere Organisation des ganzen Lebens eines Volkes in allen seinen sittlichen Beziehungen zur Aufgabe haben, und das sittliche Volksleben berührt auch die religiöse Gemeinschaft, so daß die Individuen im Staate zugleich Bürger desselben und zugleich Glieder irgend einer religiösen Gemeinschaft sind. Der Staat muß die Leitung des Erziehungswesen übernehmen, und kann dies nur, wenn er die Bedürfnisse der religiösen Gemeinschaft anerkennt. Werden solche Dinge in ständischen Versammlungen berathen, so müssen die Mitglieder von einer religiösen Ueberzeugung übereinstimmend durchdrungen sein. Diese kann nur sein — das Christenthum. Was will dies? die höchste Liebe. Es predigt: segnet eure Feinde. Wenn man vom christlichen Glauben absehen will, so geht dies nur aus religiösem Jndifferentismus hervor, und der darf nicht Prinzip werden. Dies sind die Satze des ersten Theiles der Ministerrede, welche wesentlich gegen die Aufnahme von Juden sprechen. Geht man nun auf den eigentlichen, nackten Grund ein, so beschränkt er sich auf den einfachen Satz: weil in einer Ständeversammlung Dinge zur Berathung

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