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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-06-07 · Heft 24 (7.6.1847) · p. Seite 358

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 24 (7.6.1847)
Date
1847-06-07
Page
Seite 358 (sequence 6)
Language
German
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358 dem das Volk eine neue Entwickelungsstufe, den Anbruch einer bessern Zeit begrüßt; er hört den Jubel, er kann aber keinen Theil daran nehmen, er muß sich schweigend hinwegwenden, für ihn bricht die bessere Zeit nicht an. Er ist sich seiner sittlichen Würde bewußt, er hat alle Pflichten gegen die Gesammtheit ersüllt, alle Lasten des Staates redlich getragen, und dennoch ist er ausgeschlossen, dennoch gilt er nur als Fremdling auf dem Boden, den doch nach Gottes heiliger Ordnung auch er seine Heimath, das Land seiner Vater zu nennen berechtigt ist. Kummer begleitet ihn bis an das Grab, und wenn er seine Augen schließt, so tröstet ihn nicht wie uns der Gedanke, daß seine Kinder auch die Kinder des Vaterlandes sind, sondern es quält ihn die Voraussicht, daß auch sie unter dem Drucke des Vorurtheils leben, daß sie einer dunkeln Zukunft entgegengehen werden. Und alles dies sollte eine Folge, eine nothwendige Konsequenz des christlichen Staates sein? Es ist nicht möglich, meine Herren. Die christliche Religion ist die Religion der Liebe, der Gerechtigkeit, der edelsten Humanität. Wie sollte sie denn zur Lieblosigkeit, zu ungerechten und inhumanen Maßregeln führen können? (Bravo!) Die christliche Eigenschaft des Staates ruht nicht auf der Konfession, sie ruht auf dem Geiste des Ehristenthums. Der Geist des Ehristenthums ist aber kein anderer, als der Geist der reinen Menschheit, der Geist der Liebe, der Geist der Freiheit. Das ist der rechte christliche Staat, der in allen seinen Anordnungen, in allen seinen Einrichtungen diesen Geist bewahrt, der ihm Raum giebt, daß er überall hin frei sich entfalten kann; den Staat abervermag ich nicht einen christlichen zu nennen, der diesen Geist in konfessionelle Schranken einzuengen sucht und von diesem beschrankten Standpunkte aus cs gerechtfertigt halt, das Recht im Staate von dem religiösen Bekenntnisse abhängig zu machen. Man könnte sagen, das christliche Element, der christliche Geist muß gepflegt und durch die Gesetzgebung geschützt werden. Aber, meine Herren, welche Gesetzgebung hat denn den christlichen Geist geschützt, als in den ersten Zeiten des Ehristenthums seine Bekenner, von den Machthabern der Erde gedrückt und verfolgt, umher irrten? Was Anderes hat ihn geschützt, als die ewige Kraft der Wahrheit, die ihm innewohnt. Welche andere Kraft war es, als diese, die es dahin brachte, daß das christliche Element den Erdkreis durchdrang und die Lebensverhaltnisse der Völker in ihrem innersten Kern segensreich umgestaltete? Der Geist der Wahrheit bedarf nur der Freiheit; wäre es möglich, daß dieser ewige Geist je aus der Menschheit entwiche, fürwahr, keine Gesetzesparagraphen würden ihn zu halten vermögen. Wir haben uns hier oft mit warmem Herzen auf dem nationalen, auf dem vaterländischen Gebiete bewegt, lassen Sie uns auch heute diesen Standpunkt einnehmen. Jahrhunderte lang ist unser Vaterland durch die unselige Vermischung des religiösen und staatlichen Lebens in Zwiespalt und Drangsale gestürzt worden. Dreißig Jahre lang verwüstete ein mörderischer Krieg unsere Fluren, Deutsche standen als Feinde gegen Deutsche. Unserer Zeit erst ist es vergönnt, das Christenthum über die Konfession hinaus in seiner geistigen. Alles durchdringenden Wesenheit zu erfassen, und immer mehr befestigt sich die staatsbürgerliche Anschauung, die die Berechtigung im Staate nicht nachdem religiösen Bekenntniß abmißt. Lassen Sie uns auch heute diesen Standpunkt festhalten, lassen Sie uns in unserm Lande ein wahres Staatsbürgerthum gründen! Wie auch unsere religiösen Meinungen von einander abweichen mögen, auf dem sittlichen Boden der Vaterlandsliebe stehen wir fest vereinigt, und von diesem Boden möge Keiner im Volke ausgeschlossen sein; aber auch über den nationalen Gesichtspunkt hinaus, lassen Sie uns das höhere Gebiet der Menschheit betreten, lassen Sie uns den Adel der menschlichen Natur und ihre unveräußerlichen Rechte in keinem Individuum verkennen. Lassen Sie uns darthun, daß wir den christlichen Staat nicht auf die äußerliche Erscheinung, aus das formelle Bekenntniß, sondern auf den Geist des Ehristenthums gründen, daß wir wahren christlichen Sinn üben, daß wir, getreu unserer Konfession — ich halte die Konfession hoch, sie ist mir ehrwürdig, als die nothwendige Form, die das Ewige der menschlichen Auffassung vermittelt — daß wir, sage ich, getreu unserer Konfession, auch denen gerecht werden wollen, die Gott auf einem andern Wege zum Ziele führt! Viele der Edelsten unseres Volkes sehe ich hier vereinigt, ja, diese Versammlung ist würdig, ist berufen, einen Ausspruch zu thun, der Tausende gedrückter Herzen mit unaussprechlichem Dank erfüllen, der bei allen zivitisirten Nationen, die uns langst mit einem wahrhaft christlichen Beispiele vorangegangen sind, freudigen Wiederhall finden wird. Lassen Sie uns, ich beschwöre Sie, des Spruches eingedenk sein: Was du nicht willst, daß dir geschehe, daß thue auch Anderen nicht. Lassen Sie uns Keinen, dem Gott das unvergängliche Siegel seines Ebenbildes auf die Stirn gedrückt hat, ausschließen aus dem Kreise menschlicher Berechtigung, lassen Sie uns Keinem unserer

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