Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 24 (7.6.1847)
- Date
- 1847-06-07
- Page
- Seite 355 (sequence 3)
- Language
- German
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355 „Ihre Führung im Kriege wird beim 2. und 3. Armeekorps als gut bezeichnet, und anerkannt, daß sie zum Theil mit besonderer Auszeichnung gedient haben, wie denn auch beim 7. Armeekorps ihnen das Zeugniß gegeben wird, sich dem Feiwde gegenüber sehr brav benommen zu haben; und vom Generalkommando des 1. Armeekorps, daß ihre im Kriege geleisteten Dienste gelobt würden." Außerdem bemerkt das 2. Armeekorps, daß die Juden den übrigen Rekruten in der Ausbildung nicht selten vorausgehen. Das Generalkommando des 8. Armeekorps erklärt die moralische Qualifikation der Juden für den Kriegsdienst unbestreitbar*). Das Memoire schließt: „Erwägt man nun, daß die Juden, nachdem sie von Sr. Majestät dem Könige durch die Verordnung vom 9. Februar 1813 und das Gesetz vom 3. September 1814 in Gemeinschaft mit der christlichen Bevölkerung zum Kriegsdienst berufen worden; in der Zeit der Gefahr nicht hinter den christlichen Einwohnern zurückgeblieben sind, sondern an der Vaterlandsvertheidigung Antheil genommen haben; ihrem Verhalten in den Befreiungskriegen auch, so weit bekannt, die Anerkennung nicht versagt werden darf; daß sie seitdem im Friedensdienste sich überall zur Zufriedenheit geführt haben; rc. rc." Wir haben aus dieser ersten Beilage noch eine Rubrik hervorzuheben, welche „Auszüge aus den Aeußerungen der Provinzialstande in den Jahren 1824—1827 und im Jahre 1845" nebeneinanderstellt. Hier zeigt es sich auf eine schlagende Weise, wie sehr sich in 20 Jahren die Ansichten zu Gunsten der Juden geändert haben. Die Provinz Preußen schlägt 1824 die drückendsten Ausnahmsgesetze vor, während sie 1845 wenigstens das Edikt von 1812 hergestellt, die Befähigung zu akademischen und Schulämtern und die Anstellung in Staatsämtern ausgesprochen haben will, „da sich die Juden in den ihnen übertragenen Gemeindeämtern tüchtig gezeigt haben." Die Provinz Pommern ergeht sich 1824 im Vorschlägen von Gesetzen, welche die Juden noch hinter das Mittelalter gebracht hätten — 1845 läßt sie den Gegenstand gänzlich fallen. Die Provinz Branden¬ *) Das ganze Memoire sollte abgedruckt, und den schleswig-holsteinischen Ständen zugesandt werden, welche die Juden als feige und unbefähigt zum Militärdienste erklärten. bürg, welche 1824 Gesetze vorschlug, die Lief in das Gewissen und das Familienleben der Juden eingriffen, und tausend Beschränkungen hervorriefen, will 1845 das Edikt von 1812 revidiren, um die Juden, wie sie es verdienen, in eine bessere Lage zu bringen. Die Provinz Schlesien brandmarkt im Jahre 1825 die Juden auf eine sehr verletzende Weise und will sie in jeder Beziehung beschränkt wissen — im Jahre 1845 beantragt sie die Aufhebung aller der Beschränkungen, welche nachträglich dem Edikt von 1812 zu Theil geworden. Hierauf beschränkt sich die Provinz Posen, welche 1827 sehr viele Einschränkungen forderte, 1845 nicht, sondern will völlige Gleichstellung für die, welche 3 Jahre im Militär gedient, oder ein Gymnasium besucht haben rc. rc. Die Provinz Westphalen hatte 1826 nur Ausnahmsgesetze vorzuschtagen, 1845 die Aufhebung derer, die in gewissen Kreisen stattsinden. Am Merkwürdigsten ist der Umschwung in der Rheinprovinz, welche 1826 die Juden zu bloßen Schutzverwandten herabgesetzt will, 1845 aber die völlige Gleichstellung beantragt Die Provinz Sachsen ist die einzige, welche sich treuer geblieben, 1826 die feindlichsten Vorschläge macht, und sich 1845 gegen alle Förderung ausläßt. Der Trost ist hier, daß in der Provinz Sachsen nur sehr wenige Juden sich befinden, also hier alle Kenntniß der Juden fehlt. Das Resultat ist, daß, während 1826 alle Provinzen die Juden tadeln, sie 1845 dieselben loben und würdig vorgeschritten finden. Läßt es sich von den Provinzialständen auf den vereinigten Landtag schließen, so hätten wir wenigstens — die Wiederherstellung des Ediks von 1812 zu hoffen. (Fortsetzung folgt.) Die Verhandlungen des vereinigten Landtags zu Berlin über die Verhältnisse der Israeliten. (Nach der Mg. Pr. Zeit.) Wie es unser Korrespondent in No. 22. gemeldet: das Ende unsrer Frage ist früher abgethan worden, als der Anfang. Die Frage, ob Juden in die Stände gewählt werden dürfen, oder nicht, ist mit 319 gegen 158 Stimmen verworfen worden. Unerwartet ist dieses Resultat nicht, denn eine Frage, die selbst in England noch nicht bejaht ist, konnte wol in Preußen noch nicht günstig