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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-05-31 · Heft 23 (31.5.1847) · p. Seite 344

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 23 (31.5.1847)
Date
1847-05-31
Page
Seite 344 (sequence 4)
Language
German
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344 der Jude sein und bleiben. Und in einem Zeitraum von 35 Jahren sind von 1000 nur 431 handeltreibende übriggeblieben, sind also mehr als die Halste der Juden zu Handwerken, Gewerben re. übergegangen! Und dies sollte kein günstiges Resultat sein? Dies sollte kein günstiges Prognostikon für die Zukunft abgeben? Fürwahr, dann hat man keine Idee von der Macht der Gewohnheit, keine Vorstellung, wie schwer der Sohn vom Gewerbe und von der Sitte der Vater sich losreißt, welche Umwälzung dazu 'nöthig ist! Anstatt aber dieses zu berücksichtigen, hält sich die Denkschrift kalt und unhistorisch an die Zahlen, und sieht in ihnen den Beweis „eines überwiegenden Hanges zum Handelsbetriebe" und sucht eine Erklärung — im Zeremonialgesetz der Juden. Es ist dies allerdings der wesentlichste Mittelpunkt der ganzen Angelegenheit. Wir sehen, daß in dem kurzen Zeitraum von 35 Jahren sich über die Halste der Juden dem Handel abgewendet und anderen Gewerben zugewendet haben — wir begrüßen dies als unwiderlegbaren Beweis von der Strömung der Juden zum gewerblichen Leben — wir ziehen daraus gegründete Hoffnung, daß dieses Verhältnis im fortwährenden, ausgleichendcn Steigen begriffen ist. Aber die Denkschrift bleibt immerfort bei den 431 stehen, sieht die Juden von überwiegendem Hang zum Handel beherrscht, und beurtbeilt hiernach die Resultate der freiem Bewegung seit 1812. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Preußen. Nordbauscn, 11. Mai. (Privatmitth.) Wenn bei den früheren Prvvinziallaiidtagm besonders die Provinzen Preußen und Rheinland mit ehrenwcrther Humanität und durchdrungen von einem tiefen Rechtögefühle den Antrag auf völlige Emanzipation der Juden beschlossen haben: so mußte es die jüdischen Bewohner der Provinz Sachsen um so schmerzlicher berühren, daß gerade die Vertreter ihrer Provinz einem ähnlichen Anträge mit so auffallender Majorität entgegen waren. Worin, wird Mancher gefragt haben, mag wol der Grund zu dieser unangenehmen Erscheinung liegen? Stehen die Juden der Provinz Sachsen ihren Glaubensbrüdern in jenen genannten Provinzen, ja stehen sie ihren christlichen Mitbewohnern etwa in allgemeiner Bildung und bürgerlicher Gesittung nach? Dies ist sicher nicht der Fall! Nach der ziemlich genauen Kenntniß, die wir von den Verhältnissen unserer Provinz haben, dürfen wir kühn behaupten, daß die jüdischen Bewohner derselben weder in allgemeiner Bildung, noch in treuer bürgerlicher Pflichterfüllung von irgend einer Glaubenspartei übertroffen werden. Der Grund zu jener ungünstigen Stimmung muß also wol in etwas Anderm liegen. Wir beabsichtigen keinesweges, die Gesinnungen der Mitglieder des frühern Landtages der Provinz Sachsen verdächtigen zu wollen; wir sind vielmehr überzeugt, daß Männer von redlichem Willen und hochherzigem Charakter an demselben Theil genommen haben. Eben diese edlen Männer werden es uns aber nicht verargen, wenn wir behaupten, daß wol mehr eine von Jugend auf gewohnte Abneigung, ein gewissermaßen mit der Muttermilch eingesogenes Vorurtheil gegen die Juden und zu wenig Bekanntschaft mit dem gebildetem Theile derselben, mit deren rühmlichen Streben in der Gegenwart sie bei der Abstimmung über die Emanzipation der Juden geleitet hat; denn was bei der Verhandlung über diesen Gegenstand beim sächsischen Provinziallandtage als Grund der Beschränkung der Juden angeführt wurde, daß sie einen Staat im Staate bildeten u. s. w. ist von Christen und Juden schon so oft und so schlagend widerlegt worden, daß cs völlig überflüssig erscheinen muß, immer von Neuem wieder dagegen aufzutreten. Der Jude ist gewohnt zu dulden, und stellt seine gerechte Sache dem höchsten Lenker der menschlichen Schicksale anheim. Betrüben muß es ihn freilich, wenn er bedenkt, daß, wahrend seine Glaubensbrüder Crömieux, Fould, Obrist Cerfbeer ihre Plätze in der französischen Deputirtenkammer auf rühmliche Weise ausfüllen, er in seinem preußischen Vaterlande, welches er nicht weniger liebt, als der französische Jude sein Frankreich; — daß er in seinem preußischen Vaterlande, dem er mit Leib und Seele zugethan ist, für das er sein Gut und Blut hinzugebcn keinen Augenblick zögern würde, dessen Beherrscher er als seinen Landesvater liebt und ehrt, — daß er in eben diesem Vaterlande, selbst wenn er Stadtrath oder Stadtverordneter, ja wenn er auch noch so ehrenwerth

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