Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 22 (24.5.1847)
- Date
- 1847-05-24
- Page
- Seite 329 (sequence 5)
- Language
- German
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329 Jude getrennt und geschieden fühlen? Wie? haben sich etwa die einzelnen Departements Frankreichs, die einzelnen Grafschaften Englands in der jetzigen Noth gegen einander abgeschlossen und die Ausfuhr der Lebensmittel entweder mit hohen Steuern belegt, oder gänzlich verboten, aus einem Departement in das andre, aus einer Grafschaft in die andre? Nicht im Entferntesten ist es ihnen eingefallen, nur ein Tollhäusler hätte dort auf einen solchen Gedanken kommen können! Aber in Deutschland ist es nicht so: da haben kleine Staaten gegen große, große gegen kleine sich abgeschlossen, und nicht blos die Regierungen, auch das Volk hat es verlangt. Da war jenes große und wirksame Gefühl der Brüderlichkeit zwischen Deutschen und Deutschen nicht vorhanden!-Wo man sich aber so verschieden fühlt, da fühlt man sich nicht gleich, und wo man sich nicht gleich fühlt, da ist auch die politische Emanzipation der Juden kein Naturgcwächs, kein aus dem innersten Bewußtsein von selbst sprießendes. Wenn aber der Gleichstellung der Juden die Unterlage des Nationalgefühls fehlt, so kann sic nur an die Prinzipien, die der Verstand schafft, an die Konsequenzen gewisser Rechtsanschauungen apelliren. Aber diese Prinzipien und Rechtsanschauungcn sind eben der Diskussion unterworfen, und es giebt kein Prinzip, dem nicht, sei cs aus Verblendung, sei es aus einseitiger Auffassung, sei es aus persönlichem Mißwollcn, ein anderes entgegengesetzt, oder das nicht verdreht und sophistisch modisizirt werden könnte. Sahen wir dies doch Dezennien lang bei den badischen Liberalen, welche die Konsequenz ihrer eigenen Prinzipien in Bezug auf die Juden gewaltsam erdrückten. Daher die große Verschiedenheit, daß bei den Franzosen, Belgern, Holländern, Nordamerikanern die Gleichstellung der Juden niemals der Diskussion unterworfen war, daß sie sich mit einem Male für alle Male geltend machte und vollgiltig blieb; wohingegen man in Deutschland nun schon 5V Jahre daran kaut und kaut, und im Ganzen — nicht vorwärts kommt, ja sogar von Zeit zu Zeit ein Rückschrittchen ganz praktikabel findet. Wie sollten wir nun erhoffen können, daß auf dem preußischen Landtage die Sache mit einem Male anders sein würde? O nein! Wir werden einerseits recht viele hochherzige Worte hören; wir werden andrerseits recht viele böse Sachen verschlucken müssen, und am Ende wird die Sache bleiben, — wie sie liegt. Ich bin kein Freund von täuschenden Hoffnungen, und zwar namentlich weil sie zuletzt entmuthigen und erschlaffen. Dies aber dürfen wir nicht, weil wir Schritt vor Schritt zu erkämpfen haben, was einmal nicht als ein Ganzes und Bleibendes zu erlangen ist. Hinsichtlich der Eröffnung des Lehrfaches in weiterm Umfange habe ich jedoch einige Hoffnung. Denn erstens hat die Regierung durch die Erlaubniß der Privatdozentur und außerordentlichen Professur in einigen Fächern selbst die Bahn gebrochen, dadurch aber zweitens die Inkonsequenz in der Verweigerung anderer Zweige des Lehrfaches zu offen gelegt, und drittens haben die Juden ihre Befähigung hiefür so erwiesen, daß sie nicht gut abzuleugnen ist. Ich gebe aber gerade auf das Lehrfach sehr viel; nicht, daß einige jüdische Individuen mehr dadurch versorgt würden— sondern weil das Lehrfach unmittelbar mit der Jugend und mit den Jugendlehrern in Verbindung bringt. Auf Beide wird der jüdische Lehrer wirken, daß Duldung in den Gemüthern Platz greife; die Jugend wird an Haß und Vorurtheil, an Verachtung des Juden verlieren; und die Jugendlehrer werden sich mehr scheuen, Haß und Verachtung gegen die Juden in die kindlichen Herzen zu pflanzen, wie es leider! bei so vielen Lehrern noch der Fall ist. Andrerseits würde bei den Juden selbst durch diese Eröffnung der Lehrerbahn die gründliche Schul- und wissenschaftliche Bildung einen neuen Aufschwung nehmen, und damit auf den speziell jüdischen Lehrstand erheblich rückgewirkt werden. Königsberg, 5. Mai. In der bedingt-öffentlichen Sitzung des Ehescnats des Oberlandesgerichts in Königsberg am 5. Mai ist die vielbesprochene Ehe zwischen dem jüdischen Arzt vr. Fa l kso n und einer Christin auf Grund der eingegangenen Gutachten des Konsistoriums und des Rabbinatsasseffors Oettinger für nichtig erklärt worden. Falkson wurde in die Kosten vcrurtheilt, doch von der fiskalischen Strafe von 10—200 Thlr., welche auf absichtlicher Umgehung der Ehegesctze steht, freigesprochen. (Schl. Z.) Berlin, 18. Mai. (Privatmitth.) Die Anstrengungen, welche hier gemacht werden, um ein günstiges Resultat in den Debatten über die Verhältnisse der