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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-05-17 · Heft 21 (17.5.1847) · p. Seite 314

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 21 (17.5.1847)
Date
1847-05-17
Page
Seite 314 (sequence 6)
Language
German
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314 Regulirung der bürgerlichen Rechte der Juden betreffend, und dem Anträge des Abg. Köster wegen Aufhebung, beziehungsweise Abänderung einiger zivilprozessualischer Bestimmungen in Betreff der Juden, auch ein von der Regierung proponirter Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Art. 7, 8, 9, 10 und 11 des kaiserl. französischen Dekrets vom 17. März 1808wegenFoderung von Juden anChrist'en, zur Berathung ausgesetzt. Prinzipiell entspann sich eine interessante Diskussion über die Frage, ob eine allgemeine Emanzipation der Juden wünschenswerth 'ei. Der Ausschuß hatte mit Darlegung der Gründe mit Nein geantwortet oder wollte solche doch blos auf den bessern Theil derselben ausgedehnt wissen. Ueber diesen das Prinzip betreffenden Theil Folgendes: Abg. Otto erklärte sich gegen den Ausschuß, indem er einzelne von diesem angeführte Gründe zu widerlegen suchte, z. B.: daß die Religion schuld sei an der Absonderung, daß die Juden des Staatsbürgerrechts nicht fähig wären wegen geringer Bildung u. Unsere Vorfahren seien an dem Meisten, was man den Juden zur Last lege, selbst schuld: machen wir's besser! Man habe die Juden zur Absonderung gezwungen durch Verfolgung, Geringschätzung, Verachtung. Nach weiterer Ausführung seiner aufgestellten Behauptungen machte er den Antrag, die Staatsregicrung um baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wodurch die bisherigen Ausnahmegesetze in Betreff der Juden aufgehoben und Letztere in den politischen Rechten mit den anderen Staatsbürgern gleichgestellt würden. Der erste Präsident Hesse präzisirte den Antrag, und Abg. Kilian stellte ein Amendement. Abg. Seitz unterstützte mit vieler Lebhaftigkeit den Otto'schen Antrag, führte weitläufig aus, wie sich nicht die Juden von den Christen, sondern diese von jenen absonderten, verbreitete sich über den Ausschußbericht und bekämpfte ihn. Man solle eine Thür öffnen an der Mauer, welche die Christen zur Sonderung gezogen; eine Brücke schlagen über die Kluft, von der Intoleranz erzeugt. Abg. Gras Lehrbach machte besonders auf die geistigen Anlagen der Juden aufmerksam und auf den Eifer und die Liebe, womit sie betrieben, was sie unternähmen. Von dem so entstehenden günstigen Erfolge kämen oft Neid und Furcht vor Präponderanz der Juden in den Staatsverhältniffen, und das seien nicht die geringsten Stimmen gegen die Judeneman'zipation, die der Redner für einen Akt der Gerechtigkeit hielt. Abg. Glaubrech sprach sich, indem er auf seine früheren Bemühungen hierfür Bezug nahm, für volle und baldigste Emanzipation aus. Es sei dies eine Konsequenz des Prinzips der religiösen Freiheit. Zu den früher aufgeführten Gründen gegen den Ausschußbericht brachte er aus der Rabbineradresse an die badischen Stände vom Jahr 1845 schlagende Stellen bei. Abg. Schmitthenner sprach gegen Seitz und den Otto'schen Antrag, berührte seine schriftstellerische Thätigkeit in vorliegendem Felde, warnte die Kammer vor Uebereilung und erklärte sich für den Bericht des Ausschusses, den er sehr gelungen nannte. Emanzipation des bessern Theiles der Juden sei zu wünschen, die, eine große Schmarotzerpflanze, die Völker umgäben; die Schacherjuden seien ein Vampyr, welcher der gew erbtreibenden Klasse das Blut aussauge. Der Regierungskommissar v. Kuder sprach ganz im Sinne des Ausschußberichts und der Bekräftigung desselben durch Schmitthenner; er ward unterstützt von Abg. Ramspeck. Abg. Franck (v. R.) machte besonders auf das gesetztreue Element bei den Juden aufmerksam; dadurch würden manche Uebergriffe beseitigt, die als von christlichen Beamten geschehen in der Kammer neuerdings seien gerügt worden. (Explikationen des Regierungskommiffars und des ersten Präsidenten.) Abg. Brunck sprach für den Otto'schen Antrag; er wisse nicht, wie Schmitthenner gegen Emanzipation sein könne, da er doch für Giltigkeit der Ehen zwischen Juden und Christen gewesen. Ein nicht emanzipirter Mann und eine emanzipirte Frau, oder umgekehrt, welch' Unding! Nach kurzer Erwiderung des Abg. Grafen Lehrbach gegen den Regierungskommissar verließ die Kammer die Prinzipienftage, um auf den Gesetzentwurf überzugehen. (H. Bl.) Darmstadt, 22. April. Heute hat die H. Kammer den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Art. 7—11 des kaiserl. sranz. Dekrets vom 17. März 1808 wegen Forderungen von Juden an Christen einstimmig angenommen. Auch kamen die Anträge des Frhrn. v. Gagern in I. und Abg. Köster in II. Kammer, die bürgerlichen Verhältnisse rc. der Juden betreffend, zur Berathung und Abstimmung. Ein Amendement des Abg. Otto auf vollständige Emanzipation der Juden, ward mit 25 gegen 15 Stimmen, ein anderes desselben, alle bezüglich der Juden be-

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