Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 20 (10.5.1847)
- Date
- 1847-05-10
- Page
- Seite 299 (sequence 7)
- Language
- German
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299 Juden. Es ist dies in Preußen eine ganz neue Erscheinung. Sehen wir zu, welche ihre Bestimmung und ihre Bedingungen sein sollen? Sie soll nur Gutachten geben, und zwarmotivirte. In welchen Fällen? Wenn in einer Gemeinde die Spaltung so groß geworden, daß sich eine neue Gemeinde in ihr bilden will. Was ist das Schicksal dieser Gutachten? Sie werden den Ministern des Innern und der geistlichen Angelegenheiten vorgelegt, und diese entscheiden, auf Grund dieser Gutachten, ob sich eine neue Gemeinde bilden, und welcher, der alten oder neuen, die bisherigen Institute, die Synagoge re., gehören sollen. Man sieht also, daß diese Kommission nur aus dem Bedürfnisse hervorgegangen ist, in Mischen Dingen ein jüdisches Urthcil zu haben, auf das man sich bei der Entscheidung stützen könne. Und wiederum wozu? Zu äußerlichen Dingen nur, denn es handelt sich nur um das äußere Sein einer neuen Gemeinde und um das Gemeindevermögen. Zwei Fragen fallen hier auf: 1) warum soll die Thätigkeit dieser Kommission nur in diesen, gewiß seltenen, extremen Fällen eintreten, wenn sich eine neue Gemeinde bilden will? warum nicht bei allen Streitigkeiten, die das innere Wesen betreffen, durch deren Entscheidung es oft genug nicht zu diesem extremen Fall kommen würde? 2) warum wird nicht der Kommission die Vermittelung ermöglicht? Der Kommission wird die Frage von der Regierung vorgelegt, und ihr Gutachten geht an diese ab. Warum wird keine unmittelbare Korrespondenz zwischen den Gemeinden und der Kommission instituirt, so daß die Kommission durch Annäherung der beiden Extreme den Bruch wieder heilen könnte? — Durch die Verneinung dieser beiden Fragen wird die Kommission ziemlich illusorisch, da einerseits der gedachte Fall, wo zu einer Trennung geschritten werden soll, hoffen wir, nur selten Vorkommen wird; andrerseits ihre Wirksamkeit nur eine sehr einseitige sein wird. Die übrigen einzelnen Bestimmungen sind von untergeordneter Natur, so daß wir sie in dieser allgemeinen Bcurtheilung übergehen. Sie sind meistens negativer Art. Nur das Eine wollen wir noch hcrvorheben: das gänzliche Jgnoriren der s. g. Kultusbeamten, worunter Rabbinen, Lehrer, Vorsänger, Schächter, Küster, Boten mit Einem verstanden sind. Die Regierung soll nur darüber wachen, ob es unbescholtene Männer seien. Im Uebrigen, ihre Stellung und Anstellung, wird gänzlich den Gemeinden überlassen. Wer die Verhältnisse kennt, wird das Traurige dieser Bestimmungen nicht übersehen. Es ist ganz gerecht, daß Anstellung und Wahl den Gemeinden überlassen wird: diese bezahlen, also haben sie auch das Recht der Selbstbestimmung. Aber eine allgemeine Anordnung über die Prüfungen, welchen diese Beamten zu unterziehen seien, über die Qualitäten, die sie besitzen müssen, über ihre Stellung zur Gemeinde, über die Entlassungswcise, die provisorische und definitive Bestallung — diese hatte gegeben werden müssen, um der traurigen Anarchie, dem steten Wechsel, der Unselbstständigkeit dieser Beamten, ihrer oft grausamen Abhängigkeit gewisse Grenzen zu ziehen. Es wäre dies nicht etwa eine Wohlthat nur für diese Persönlichkeiten, sondern auch für ihre Wirksamkeit, die in den gegebenen Verhältnissen eine sehr vage, zweifelhafte und beschränkte ist. Sicherlich sollen die Rabbinen, Lehrer rc. nicht so gestellt sein, daß sie in völliger Unabhängigkeit und Selbstbestimmung irgend eine hierarchische Gewalt ausüben — aber eben so verderblich, und ewige Zwistigkeiten, Parteiungen, Ungerechtigkeiten rc. gebärend ist das gerade Gegentheil, diese Nullität, dieser reine Mechanismus, zu denen die religiösen Volkslehrer verdammt sind. Deutschland. Alzey, im April. (Privatmitth.) Das verwichene Pcßachfest hat der hiesigen Gemeinde wieder Gelegenheit gegeben, ihr Vertrauen zu den Aussprüchen der Rabbinerversammlung an den Tag zu legen. Mit dem siebenten Tage ging hier fast allgemein das Fest zu Ende. Nur einige Wenige sind es bei uns, welche wie überhaupt so auch in dieser Beziehung starr und blindlings an ihre Gewohnheiten festhalten, andere Wenige, welche schwanken oder Rücksichten ihre Ueberzeugung opfern, die Mehrzahl hingegen hat gesinnungsstark und überzeugungstreu den nichtbiblischen Festtag als solchen verabschiedet und denselben in aller und jeder Hinsicht den Werktagen gleichgemacht. Sogar Frauen, welche in Bezug auf Küchen- und Hauswirthschaftszcremoniell als besonders skrupulös gelten, nahmen keinen Anstand, am früher s. g. achten Pcßachtag den Tisch mit alltäglichem Brod sChamez) zu decken. Bei fortgesetzter besonnener Pflege sehen wir doch die Erkenntniß fortschreiten, und die Praxis muß ihr folgen.