Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 20 (10.5.1847)
- Date
- 1847-05-10
- Page
- Seite 297 (sequence 5)
- Language
- German
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297 guter Hoffnung. Eine Enttäuschung aber schlägt tiefer nieder, als wenn man niemals Hoffnung gehabt, es stockt das "Herz, es werden die Kräfte abgespannt, man verliert den Muth, den Glauben. Aber, wird man uns einwenden, wer hieß Euch guter Hoffnung zu sein? Die also fragen, glauben gewiß recht weise zu sein, und haben sich doch geirrt. Was uns dazu vermochte? O gar Vieles. Zuerst und vor Allem unser Streben. Unsre Bemühung, nach allen Momenten hin, in die große Volks- und Staatsfamilie rinzutreten, und durch Theilnahme an allen Arbeiten und Leiden des Volkes und Staates auf einen Platz in demselben Anrecht zu haben; unsre Bemühung, dieses Anrecht geltend zu machen, nicht aus materiellen Gründen, denn materielle Vortheile können uns nur wenige noch geboten werden, sondern um des Prinzipes willen, um vollständig Söhne des Vaterlands zu sein und zu heißen, um unser Judenthum, unsre Religion nicht ferner als eine geachtete, ausgeschlossene, hintenangesetzte ansehen zu lassen. Zweitens das Volk. Ja, das Volk; zwar vielleicht nicht das Volk in allen Theilen des Landes, aber doch in den meisten, tüchtigsten, bedeutsamsten. Dieses Volk weiß gar Nichts mehr von den gesetzlichen Ausschließungen und Bürden, die uns noch aufgelegt sind; sie leben nicht mehr in seinem Bewußtsein; es fragt immer, nun was fehlt denn dem Juden noch? Und man muß ihm die Paragraphen der Gesetze zitiren, um sie ihm glaubhaft zu machen. Das Volk, welches, wo ihm freie Wahl ist, niemals ansteht, in seine nächsten Behörden, in seine städtischen Obrigkeiten und Vertreter auch Juden zu wählen. Ist das keine vollgültige Berechtigung zu guter Hoffnung? — Ferner die Stände. Zählt man deren Glieder zusammen, so kommt eine bedeutende Mehrzahl derer heraus, welche bereits für völlige oder beinah völlige Gleichstellung gestimmt haben, wenige für ein Zurückgehen hinter das Edikt von 1812. Wir haben hiermit denen wohl gehient, welche glaubten, wir hätten wie die Bären im Winterschlaf das Fett der guten Hoffnung nur aus unseren eigenen Tatzen gesogen. Jndeß hat der Gesetzentwurf doch auch sein großes Gutes, und dies wollen wir nicht verschweigen. Das Erste ist: daß er im ersten Paragraph erklärt, die Juden sollen bei gleichen Pflichten gleiche Rechte genießen. Diese Erklärung ist eine unsägliche Wohlthat — denn sie enthebt uns und unsere Vertheidiger des ganzen Prinzipienstreites! Wir brauchen in Preußen fortan nicht mehr um das Prinzip zu streiten, von wo aus unsre bürgerliche Stellung zu beurtheilen, welches der Maßstab der Kritik sei! Es ist unzweideutig ausgesprochen: gleiches Recht bei gleicher Pflicht; Alles also, was man dem einen Faktor, dem gleichen Recht entzieht, streitet wider den andern Faktor, gleiche Pflicht! Es kann also fortan nur um Einzelnes gekämpft werden, das Prinzip ist da, leidet keinen Zweifel mehr; es ist hiermit ein Fundament geworfen, auf dem sich das Gebäude unsres Bürgerthums unerschütterlich ausbauen muß. — Das zweite Gute ist, daß zwischen den einzelnen Paragraphen eine so offenbare Inkonsequenz stattsindet, daß deren Ausgleichung eine Nothwendigkeit wird. Wenn Juden Mathematik und Physik an Universitäten lehren dürfen: warum nicht an Gymnasien und Bürgerschulen? Wenn Mathematik und Physik und Medizin: warum nicht Philologie, Jurisprudenz rc.? Wenn Mathematik, warum nicht Rechnen, das ein Theil der Mathematik ist? — Das Dritte ist, daß in dem Entwurf Bestimmungen enthalten sind, welche eine völlige Scheidung des jüdischen vom christlichen Bürger aussprechen, und dadurch ist der Entwurf von vorn herein unpopulär. Der Verfasser des Entwurfs hat wahrscheinlich an eine gewisse Billigkeit gedacht, den Juden nach ihrer Zahl eine bestimmte Zahl besonderer Stadtverordneten zu geben rc. Aber nun stellt sich heraus, daß diese Paragraphen gegen alle Intentionen der Juden und Christen sind; Juden und Christen wollen nicht in ihren Wahlen auf Glaubensgenossen beschränkt sein; Juden und Christen haben das gegenseitige Vertrauen, daß die Männer, die sie wählen, kein Sondcrinteresse wahrnehmen werden, sondern das allgemeine-und somit sind die Paragraphen gegen den Instinkt und Sinn des Volkes, sind unpopulär, und wenn in einem Gesetze einige Paragraphen erst unpopulär sind, so theilt bald das Ganze dieses Schicksal. Hieraus glauben wir denn schließen zu dürfen, daß wir Juden noch nicht alle Hoffnung aufzugeben haben, daß, bis der Entwurf Gesetz wird, noch Manches darin zu unseren Gunsten sich ändern werde. Man wird uns aber, wenn man bis hierher gelesen hat, vorwerfen, daß wir lediglich an unsere bürgerlichen Verhältnisse denken. Haben das Gemeinde-,