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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-05-10 · Heft 20 (10.5.1847) · p. Seite 295

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 20 (10.5.1847)
Date
1847-05-10
Page
Seite 295 (sequence 3)
Language
German
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295 und somit kein Interesse in denselben geweckt. Alles dies hat sich geschichtlich gemacht, und nirgends sind Persönlichkeiten, deren so viele hochachtbare unter den jüdischen Vorstehern vorhanden, zu beschuldigen. Das jüdische Gemeindewesen hat sich seit Jahrhunderten von seiner ursprünglichen Basis entfernt und ist den Richtungen in der allgemeinen Gesellschaft gefolgt. Hier ist es nun, wo das Interesse der Religion und Gemeinde Hand in Hand gehen. Da die jüdische Gemeinde nur für die Religion existirt, so ist es bei dieser nahen Identität natürlich, daß auch das Interesse für Beide sehr identisch ist. Das Interesse für die Gemeinde würde das Interesse für die Religion ungemein beleben, da die religiösen Fragen bald in den Vordergrund treten würden, und das Interesse für die Religion würde zu großen Opfern für die Gemeinde begeistern. Man klagt so oft über religiösen Jndifferentismus, in der Belebung des Gemeindewesens würde ein hauptsächliches Heilmittel liegen. Der Jude ist sehr zum Selbstdenken und Selbstprüfen geneigt, und hat er erst Feuer gefangen für Etwas, so ist er zu aller Selbstaufopferung befähigt. Worin bestünde nun diese Belebung des Gemeinde- Wesens? Darin, daß es seinen ursprünglichen Prinzipien zurückgegeben würde, und die Soziallehre des Mosaismus in ihm eine mögliche Verwirklichung fände. 1) Der Vorstand muß die leitende und ausführende Instanz bleiben, aber der Beschluß der ganzen Gemeinde zurückgegeben werden. Daher a) Oeffentlichkeit der Vorstandssi'tzungen für die Mitglieder der Gemeinde, li) Gemeindeversammlungen unter dem Vorsitz des Vorstandes zur Beschlußnahme über die fraglichen Gegenstände. Man wende nicht ein, daß die Menge oft irre geleitet werden könnte. Lieber ist mir ein Fehler, der aber aus lebendigem Interesse entspringt, als eine weise Maßregel, die, an sich noch so gut, in den todten Herzen keine Kraft und Ausführung findet, den Zänkern nur Anlaß zu Auflehnungen, Aufreizungen giebt. Ein Fehler wird bald erkannt, kann verbessert werden, aber die Wüste in den erstorbenen Geistern kann nicht beackert und früchtetragend gemacht werden. 2) Das Gemeindewesen muß aus den engen Grenzen der Verwaltung des Synagogenwesens herausgeführt, und auf die sozialen Zustände der Judenschaft, ihre Besserung, ihre Aufhülfe ausgedehnt werden. Der Mosaismus ertheilte den Armen die wesenhaftesten Ansprüche, wodurch nicht blos deren augenblickliche Bedürfnisse befriedigt, sondern ihrem Besitzstand wesentlich wieder aufgeholfen wurde, sie traten zur Zeit in ihr Besitzrecht wieder ein, und fanden ihre Schulden erlassen. Was thut die jetzige Judenheit? Sie spendet Kranken und Müssiggängern Almosen, und bekümmert sich um das Weitere wenig. Hinsichtlich des Gewerbestandes? Man verwendet hier und da einige gesammelte Summen. Zum Gemeindewesen gehört es nicht, vielmehr hat sich diese Fürsorge in gesonderte Chebrot und Vereine hineingebannt. Welche Aussicht segensreicher Wirksamkeit eröffnet sich hier, wenn jedes Kind des Unbemittelten als ein Kind der Gemeinde, die Mutter- und Vaterstelle vertritt, wenn jeder Arbeits- und Besitzlose als ein zu Versorgender der Gemeinde angesehen wird, wenn der in's Unglück, in's Stocken Gerathene bei der Gemeinde die zweckmäßige und besonnene Hülse zu suchen hat. Zweifelt nicht an dem Vorhandensein der Mittel! Was thut nicht schon in diesen Dingen die Privatwohlthätigkeit, die doch ihrer Natur nach nur mangelhaft ihren Zweck erreichen, wenn nicht ebenso oft verfeblen muß. Und denken wir uns nun eine durch Selbstthätigkeit entzündete Gemeinde, so kann man ein großes Gedeihen mit Sicherheit absehen. Man spricht jetzt so viel vom Proletariat, vom Stande der Besitzlosen, der bürgerlich Unmündigen. Nun, auch unter uns giebt es dergleichen in Hülle und Fülle, und da die allgemeine Gesellschaft noch nicht die Mittel, um dem abzuhelfen, hat, und da die allgemeine Gesellschaft von den Juden eine Abhülfe der Mangel jüdischer Zustände, die aus der Beschränkung in den früheren Jahrhunderten hervorgegangen, fordert, erwartet, ja häufig zur Bedingung macht: wo fehlten da die Aufforderung und das Recht? Auch hier Gemeindeversammlungen, die sich mit allen diesen Gegenständen beschäftigen. Man sage nicht, daß die Regierungen diese Versammlungen hindern würden: sobald sie sich streng auf Juden und jüdische Gegenstände beschränken, sicherlich nicht. Man sage nicht, daß solche Versammlungen wenig besucht sein würden: ein entzündetes Interesse greift mit Lawinengewalt um sich. Man sage nicht, daß solche Versammlungen tumultuarisch und roh sein würden. Ein besonderes Reglement und eine besonnene Leitung würden die Gemeinden schnell an Ordnung und Form gewöhnen. Welche Voctheile hieraus entsprießen würden, welches Feuer, welche Belebung — kann sich der Sinnige leicht enträthseln. Es wäre ein neues Band, wo die alten Bande so locker geworden. Endlich, zu unserm Anfang zurückkehrend, ist es hier, wo, unbeschadet des allgemeinen bürgerlichen Lebens, der

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