Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 20 (10.5.1847)
- Date
- 1847-05-10
- Page
- Seite 294 (sequence 2)
- Language
- German
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294 wie wir es täglich beobachten können — es an Leben, Selbstständigkeit und Erscheinung verliert, und es also von höchster Bedeutung ist, der Masse einen neuen Anhalt zu schaffen, um sich nicht zu verflüchtigen. In solchem Konflikt, der sowot das Leben als die Idee berührt, ist es durchaus nothwendig, das Leben selbst zu befragen, denn alles aus der Idee allein Hervorgegangene würde niemals im Leben wurzeln. Das Leben aber, welches sich der Idee niemals einseitig hingiebr, weiset uns gerade auf ein wichtiges, allzulange vernachlässigtes Moment im jüdischen Leben hin, auf das Gemeindewesen, Gemeindeleben. Daß die Juden ein Gemeindeinstitut, eine Korporation bilden, ergiebt sich von selbst. Fern vom Gedanken, einen Staat im Staate zu bilden, und in irgend bürgerlichen Beziehungen ein gesondertes Wesen auszumachen, bringt die Nothwendigkeit, in Kultus, Unterricht, Begräbniß rc. für die Bedürfnisse der Religion und ihrer Bekenner zu sorgen, ein Gemeindewesen unvermeidlich herein. Hierzu kommt das Armenwesen, welches, da es das Grenzgebiet ist, wo Religion und Gesellschaft zusammenfließen, wenn auch in der Ausübung der Wohlthätigkeit die Religion keinen Unterschied zwischen Mensch und Mensch ausmachen darf, in speziellen Einrichtungen doch immerauch ein konfessionelles Gepräge zu tragen hat. Selbst da, wo das allgemeine Armenwesen alle Konfessionen befaßt, werden spezielle Institute immer noch für die Gewerhsgenosseü bestehen, und man kann den Juden nicht verargen, was sich bei Katholiken und Protestanten vorflndet. Hier ist aber noch ein bedeutender Punkt hervorzuheben. Die Juden sind in den zivilisirten Staaten in dem Uebergang aus abgeschlossenen Gewerben, wozu sie verurtheilt waren, in den allgemeinen Kreis der Thätigkeiten begriffen; ein solcher Uebergang ist schwer, und namentlich für die unbemittelteren Klassen mit unübersteiglichen Hindernissen verbunden, da es nicht blos auf Ergreifung eines Gewerbes, sondern auf Umwandelung der ganzen Lebensart, aller Gewohnheiten und Sitten dabei ankommt. Dies ist nun der Punkt, in welchem die Gemeinde den nachhaltigsten, segensreichsten Einfluß üben kann. Das Bedürfniß solcher Förderung hat sich überall herausgestellt, und Vereine zur Beförderung der Handwerke, Künste und des Ackerbau's unter den Juden hervorgerusen. Allein diese Vereine waren sowot in ihren Mitteln stets sehr beschrankt, und haben durch ihr kaltes, lebensloses Formwesen ihren Einfluß all Minimum reduzirt. Zahlen, in der doppelten Bedeutung dieses Wortes, waren ihr Resultat. Hier ist es demnächst, wo das Gemeindewesen einen bedeutsamen Wirkungskreis findet, den ihm Niemand bestreiten wird, der dm Ideen der Zeit durchaus nicht zuwiderläuft, in welchem Sonderinteresse und Allgemeininteresse sich schwesterlich die Hand reichen. Betrachten wir nun das Gemeindewesen der Juden in seinem gegenwärtigen Zustand näher, so ist es das unzweckmäßigste, fast möchte ich sagen, entartetste, das es sein könnte. Es versteht sich von selbst, daß wir hier von allen Lokalitäten absehen, und nur das Allgemeine im Auge haben. Inwiefern haben wir nun das Recht, das jetzige jüdische Gemeindewesen das unzweckmäßigste und entartetste zu nennen? Das entartetste, weil es von den mosaischen Prinzipien sich gänzlich entfernt hat; das unzweckmäßigste, weil es den Zweck eines jüdischen Gemeindewesens gänzlich außer Augen hat, niemals erfüllt. Nach mosaischen Prinzipien stehen zwar „Aelteste" und „Vorsteher" an der Spitze der Gemeinde, aber die Gemeinde (rw) ist überall selbstthatig, selbstbestimmend. Die Aeltesten und Vorsteher haben die leitende und rathende Qualität, aber die Gemeinde ist überall selbstbeschließend und vollgültig. Nach mosaischen Prinzipien findet keine Vertretung der Gemeinde statt, sondern alle erwachsenen, selbstständigen Glieder haben ihren vollen Antheil am Gemeindeleben. Wohin ist jetzt das Leben in der großen Mehrzahl der Gemeinden gerathen? Daß der geringen Zahl der Vorsteher und Vertreter Alles^ überlassen ist, und die Mehrzahl der Gemeindeglieder sich gar nicht um das Gemeindewesen bekümmern. Es ist an vielen Orten eine solche Erstorbenheit für das Gemeindewesen eingetreten, die erschreckend ist, und mit der Erstorbenheit für die Religion Hand in Hand geht. Unzählige Glieder der Gemeinde haben sogar einen Widerwillen gegen alle Beschäftigung mit Gemeindeangelegenheiten bekommen, der sie alle Ehrenämter zurückweisen läßt. Die jüdische Gemeinde als solche ist daher erstarrt, fast todt. Aus diesen Zuständen entwickeln sich daher in unzähligen Einzelfällen tausend Zwistigkeiten, Hader, Unfriede; hieraus ist es gekommen, daß das Gemeindeleben lediglich in der Administration besteht, alle übrige Wirksamkeit ist Null. Je näher dieses liegt, je klarer sind auch die Ursachen, weil nämlich die Gemeindeverfassung die einzelnen Glieder der Gemeinde aus dem Gemeindewesen zurückgedrangt, und es in der Hand eines Amtes konzentrirt hat. Es ‘ ist den Mitgliedern kein Theil der Thätigkeit zugewiesen.