Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 19 (3.5.1847)
- Date
- 1847-05-03
- Page
- Seite 287 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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287 Sie schienen befangen dem unbefangenen, seiner Unschuld sichern Greise gegenüber. „Angeklagter, setzt Euch," hob der Oberrichter an. Der Rabbi nahm auf dem Schemel Platz. Die ersten Formalitäten, die Fragen nach Namen, Stand, Alter, wurden abgethan. „Angeklagter," begann der Oberrichter wieder, „Ihr erkennet die Worte, die Euch im frühem Verhör vorgelesen worden, als die Euren, als aus einem von Euch herausgegebenen Werke entnommen, an?" „Wie kann ich sie als solche anerkennen," erwiderte der Rabbi, „da ich diese Worte niemals geschrieben habe. Mein Werk ist in der heiligen Sprache, wie wir sie nennen, das heißt Ln der hebräischen Sprache geschrieben, und die Worte, die mir vorgelesen wurden, waren deutsch. Das können also meine Worte gar nicht sein." „Diese Ausflucht ist unstatthaft," antwortete der Richter. „Was Ln einer Sprache geschrieben ist, kann in der andern wiedergegeben werden. Es ist doch die Uebertragung Eurer hebräischen Worte Ln deutsche? Antwortet bestimmt und wahrhaft." „Eine Uebersetzung, Herr, kann getreu und ungetreu sein; in der Uebersetzung kann der Sinn genau wiedergegeben, aber auch verfälscht sein. Zuerst fragt es sich daher, wer hat die Uebersetzung gemacht?" „Angeklagter, das Fragen ist an mir, nicht an Euch — antwortet auf meine Frage... „Herr," sprach der Rabbi, „ich halte mich im Innersten überzeugt, daß Ihr hier die Wahrheit an das Licht des Tages bringen wollet; Ihr wollet nicht meine Schuld, sondern das Recht finden. Und da kömmt es doch darauf an, ob Freund oder Feind, oder ein Unparteiischer die Uebersetzung gemacht, und den Sinn auf unveränderte Weise denen, die das Original nicht verstehen, zum Derständniß gebracht hat. Denn wenn ich nun zu den vorgelesenen Worten mich weder vollständig bekennen, noch sie vollständig ablehnen kann — wie dies in meinem Gewissen feststeht — was hatt' ich für eine andere Antwort?" „Nun gut," erwiderte der Richter, „die Uebersetzung ist gemacht von Zweien Eures Volkes; der Eine von ihnen ist ein Gelehrter, ein solcher, der selbst Richter in Eurem Volke genannt wird; die Beiden sind als Zeugen vereidigt worden, und haben auf ihre treue Uebersetzung den Eid geleistet. Ihr sehet, das ist übergenug, um die Uebersetzung als vollgültig anzunehmen, und die Frage nach Eurer Anerkennung ist daher bloße Form des Rechtsganges, die Nichts dagegen entscheiden wird." „Aber diese Beiden sind meine Ankläger, diese Beiden sind die Denunzianten. Ist die Uebersetzung von einem Dritten geprüft, von einem Unparteiischen, der weder Ankläger, noch Vertheidiger ist, für richtig befunden worden?" „Dies hat kein Gewicht," lautete die Antwort. „Seid Ihr nicht selbst Rechtsverständiger, Rabbi? Sagt Euer Gesetz nicht selbst: auf zweien Zeugen soll das Unheil geschehen? Nun, was sind die, die Ihr Ankläger nennt, anders.als Zeugen?... Der Gerichtshof kann sich nicht darauf einlassen, noch Anderen die inkriminirte Stelle übersetzen zu lassen; Jeder würde andere Worte wählen, und zuletzt die Sachlage gänzlich verwirrt werden." „Gestatte mir der Herr nur noch eine Widerrede — es handelt sich ja um Großes und Folgenreiches," siet der Rabbi ein. „Wenn ich auch die beiden Denunzianten als Zeugen gelten lasse, giebt es keine Gegenzeugen? Zst das Zeugniß eines Zeugen so unumstößlich, daß nicht der Beweis für seine Unglaubwürdigkeit geführt werden dürfe? Gut, sie seien Zeugen; ich stelle Gegenzeugen auf, und das sei jeder Unparteiische, der die Sprache versteht, in der ich mein Werk geschrieben. Unser Gesetz sagt: auf zweien Zeugen soll das Urtheil gesprochen werden, aber nur wenn der Gegenbeweis durch andere Zeugen nicht geführt werden kann." „Ich habe Euch schon gesagt, daß der Gerichtshof sich hierauf nicht einlassen, sondern die beschworne Translation als die richtige annehmen muß...." „Demnächst wird es ohne Folge sein, wenn ich auch die eingereichten Worte nicht als wirkliche Wiedergabe meiner Worte anerkenne?" „Ohne Wirkung!" „Nun, wie Gott will!" seufzte der Rabbi. „Es ist genug, daß diese meine Erklärung ausgenommen werde; über den Ausgang hat ja der bestimmt, der die Stunden unsres Lebens in sein Buch verzeichnet hat! Wenn ich demnach wider die mir untergelegten Worte Nichts einwenden darf, nun, so erheb' ich den zweiten Einspruch, erheb' ihn mit aller Kraft meiner Seele, wider den mir untergeschobenen Sinn meiner Worte.... Man schicke mein Buch an alle Gelehrten Deutschlands, christliche und jüdische, zur Prüfung. Es enthält Nichts als eine unschuldige Vergleichung der Lehre unsres göttlichen Gesetzgebers Mosche mit den Lehren der Heiden,