Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 19 (3.5.1847)
- Date
- 1847-05-03
- Page
- Seite 286 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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286 S-nöttp N1V8 (M. 2, 4.) nicht dieselbe Reget gilt? Weil eigentlich und strenggesetzlich jedes Eheverbot, welches nicht aus Verwandtschaftsgrad sich herteitet, als blos *iab vor der Pflicht der Leviratsehe weichen müßte, und der verstorbene Bruder, welcher eine solche Frau geehelicht, gar keinen Verzicht an den Tag gegeben hat. Warum rpmV'K und ‘ja?A fsVo*1 eine Ausnahme machen? Weil deren erste Ehe nicht als eine mosaisch gesetzliche und giltige angesehen wird (s. Raschi und Bertinora zu d. St.), und wiederum auf deren Grund hin von einem Verzicht nicht die Rede sein kann. (Fortsetzung folgt.) B» elletiufHfdjeö* Per Rabbi und der Minister. Eine Novelle aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts. (Fortsetzung aus No. 7. 9. 11. 13. 15. 17. 18.) 7. Das Berhör. Der Fürst hatte also den Befehl gegeben, daß die Untersuchung wider Rabbi Haller mit Strenge geführt und zu einer festen Entscheidung gebracht werden sollte. Diese Entscheidung sollte zugleich der Wendepunkt für das Schicksal der Juden sein, die, sobald die Entscheidung den Rabbi verurtheilte, aus dem Lande verbannt werden sollten, und zwar unter den Härtesten Bedingungen. Denn der Fürst, der sie alsdann als im ausgedehntesten Unrecht betrachtete, sah es als eine gerechte Strafe an, ihr Eigenthum zurückzuhalren, und sie beraubt und entblößt zu vertreiben. Die Feinde der Juden mußten es daher als die zu rechtfertigen wissen. Wir hoffen, dieses Thema bei einer andern Gelegenheit ausführlich zu besprechen. Für jetzt sei nur bemerkt, daß wir für unsern Theil diejenige Reform, welche das Alterthum unkritisch in der Gestalt nimmt, wie das scholastische Mittelalter es karrikirt hat, um es so desto gerechter von sich werfen zu dürfen, weder für eine gründliche, noch für eine gewisienhafte halten können, vielmehr zu einer wirklich gründlichen Reform die unbefangene Richtung und von allem Autoritätsglauben freie, wissenschaftliche Erkenntniß der Quellen für unerläßlich erachten. eigentliche Aufgabe betrachten, den Rabbi schuldig zu befinden. Der Minister beraumte deshalb ein neues, ausführliches Verhör an, dem er selbst, obschon inkognito, beiwohnen wollte, um zur rechten Zeit, wenn es etwa nicht zum Ziele zu führen schiene, einzugreifen und die Leitung selbst zu übernehmen. Wir befinden uns daher heute in einem Sitzungssäle des Kriminalhofes. Ein finstrer Saat umfängt uns, der von den Verbrechern, die in ihm schon Jahrhunderte hindurch ihrer Sünden Bekenntniß gethan und Urtheit empfangen hatten, die ganze Verdüsterung angenommen zu haben schien. Durch die runden, in Blei gefaßten Scheiben der kleinen Fenster fiel nur ein schwaches Licht, das von den vergrauten und bestaubten Wanden kaum zurücksiel. Der Saat war in zwei Hälften getheitt, welche eine schwarze, eichene Barriere von einander schied. Die obere Halste war einige Fuß erhöht; hier befand sich ein länglich runder Tisch mit grünem Tuche überzogen, an dessen Hinterseite sich die Sessel der Richter aneinanderreihten, an die sich seitwärts die Stühle der Schreiber schlossen. Hinter dem Sitze des Oberrichters hing das Bild des Fürsten, der mit strengem, ernstem Angesicht auf die Szenen, die sich vor ihm entfalteten, zu blicken schien. Hinter der Barriere im untern Theile des Saales befanden sich nur einige Schemel für die Angeklagten, und einige nackten Bänke für die Zeugen. Eine dumpfe, schwüle Luft lag im Saale, und drückte den Muth der geängstigten Seele noch tiefer. Die Richter und Schreiber hatten Platz genommen, neben dem Obercichter der allmächtige Minister, dem es der Fürst hoch anrechnete als Diensteifer, daß er sich diesem Geschäft unterzog. Er hatte sich den Richtern gleich gekleidet, um dem Angeklagten nicht erkenntlich zu sein. Auf das Gebot des Oberrichters wurde der Rabbi Haller zum Verhör eingeführt. Man hatte ihn, um ihn zu überraschen, erst im Augenblick von dem, was ihn erwarte, in Kenntniß gesetzt. Der würdige Greis erschien in dem Anzuge, in welchem wir ihn in seinem Kerker gesehen. Sein Antlitz war bleicher geworden, aber auch von der ihn so tief beugenden Nachricht über das unerwartete Schicksal seiner einzigen Tochter schien er sich aufgerichtet zu haben. Die Festigkeit seines Geistes und die Zuversicht seines Gemüthes prägten sich auf dem edetn Greisenangesi'cht aus. Die Richter erkannten sofort, daß sie es hier nicht mit einem gewöhnlichen Manne zu thun hätten. Der Eindruck seiner Persönlichkeit auf die Richter war unverkennbar.