Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 19 (3.5.1847)
- Date
- 1847-05-03
- Page
- Seite 284 (sequence 8)
- Language
- German
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284 danken ausdrücken will: „wenn ihr Vater sie beschämt^, ist deutlich und sprechend genug durch die Übersetzung: „wenn ihrVater vor ihr ausspeiet" und braucht nicht das Gräßliche, ganz Widernatürliche aussagen, daß ein Vater seiner Tochter in's Angesicht spuckt. Was aber insbesondre das rasa des fraglichen Gesetzes betrifft, so ist es gewiß, daß ein etwaiges Jnsgestchtspuken wol eine größere Beschimpfung wäre, als das Schuhwegreißen, und man daher, wäre die Voraussetzung des K. B. und die Uebersetzung der erwähnten christlichen Versionen richtig, mit Fug anstatt b2:n yibfi rro — 172U3 anpm viel eher die härtere, den großem Schimpf involvirende Benennung a^a pvn erwarten dürste. Der K. B. geht nun auf die Bestimmungen der Hatacha näher ein, um ihre einschränkenden Aussprüche theils im Widerspruch mit der Bibel, theils mit dem gesunden Sinn zu zeigen und daraus die Thatsache zu gewinnen, daß die der Leviratsehe zu Grunde gelegene Anschauung im Verlaufe der Geschichte immer mehr und mehr Grund und Boden im Bewußtsein der Nation verloren habe, ist aber mit diesen Nachweisen nicht weniger unglücklich, als mit den vocangegangenen. Ec sagt: „Auch in andrer Weise wird Leviratsehe und da- „mit in Verbindung stehende Chaliza beschrankt. Wer- „den wir es auch in der biblischen Anschauung begründet „finden, daßana n« hier nicht als Bruder betrachtet wird, „... so ist doch das Recht eines... nabi» abu) N8 „in der Bibel nirgends beanstandet, vielmehr beweist der „Ausspruch der Naomi: aab rim w:o a^a ■'b niVN „a^iösab u. s. w. Ruth 1, 11. ff., daß auch solchen „das Recht der Leviratsehe zustand." Wie, das Recht eines iab*tfa 'rr^'n abo N8 in der Bibel nirgends begründet? Das vom Talmud urgirte “nam der Bibel schließt nicht wirklich einen nie gekannten Bruder aus? Und doch urgirt es der K. B. S. 298. selbst und hält sich durch die heute fehlende, aber unerläßliche Bedingung des Zusammenwohnens der Brüder allein schon berechtigt, das ganze Institut aufzuheben! Aber der Ausspruch Naomi's soll sprechend gegen die Halacha zeugen. Also die verehrliche Kommission hält allen Ernstes die Naomi für eine gesetzliche Autorität und obendrein das a^iösab aab rim in ihrer Aeußerung für eine Bezeichnung des Rechts und der Pflicht. Hätte sie aber doch nur, um sich eines Bessern zu belehren, ein wenig weiter gelesen, wo eben diese so gesetzeskundige Frau spricht: OÄ inbn a^a rm ir^ub nb^bn wsi tnab rrnsrt 'ribab * * ibw aiaa 1*, während doch, wenn in diesem Falle trotz labl^a N'N rxbus nrr demselben das Recht der Leviratsehe zustande, die Wittwe konsequenterweise auch durch das Gesetz nm s-pttn -rb nirmn nan gebunden und allerdings genöthigt wäre, auf die Großjährigkeit des Schwagers zu warten. Und ferner, hat die Kommission aus dem Zusammenhang der Erzählung und aus den ausdrücklichen Worten der Naomi lö^ab nb-'bn Wtt as gar nicht merken können, daß die „Söhne im Leibe", von denen sie spricht, zu den verstorbenen Söhnen doch nur ü«a waren, von welchen die Kommission ja zugesteht, daß sie nach der biblischen Anschauung in Bezug auf Leviratsehe gar nicht als Brüder betrachtet werden? Freilich könnte daraus, wenn auch Nichts gegen die halachischen Bestimmungen über Leviratsehe, doch gegen eine andre und zwar erschwerende Bestimmung der Halacha, nämlich daß naiü aa?3 N8 eine irn* ist (1. M. Jeb.), ein Angriff geschmiedet werden, da Naomi, im Falle sie noch Söhne von einem andern Manne gebäre, dieselben zur Ehelichung ihrer verwittweten Schwiegertochter für fähig und zutäsftg erklärt. Vom strengtalmudischen Standpunkt aus wäre ein solcher Angriff leicht zu beseitigen, indem derselbe (Jeb. 47, b.) die Ruth erst nach dem Tode ihres Mannes zum Judenthum übertreten läßt, mit welchem Uebertritt sie aber eine NUNN traa geworden, und die früheren Verwandtschaftsbande wie nie vorhandengewesen angesehen werden. In Wahrheit finden wir es aber keiner gesunden Kritik würdig, Naomi, eine simple Frau, welche überdies so lange unter Heiden außer allem Zusammenhang mit den Gliedern ihrer Nation gelebt und nach dem Tode ihres Mannes ihren Söhnen heidnische Frauen gegeben hat, als Autorität in Religionssachen betrachten und von ihren Aeußerungen aus die traditionelle Halacha bekämpfen zu wollen. Ein vorzügliches Gewicht legt aber nun der K. B. auf die in der ersten Mischna Jeb. befindliche Halacha, wonach weder Leviratsehe noch Chaliza stattsindet, wenn die verwittwete Schwägerin zu dem Schwager noch außerdem in einem verbotnen Verwandtschaftsgrade steht, durch welche sie für ihn eine!rvW ist. Diese Gesetzesbestimmung findet der K. B. auf biblischem Standpunkte zwar natürlich, „daß aber auch," fährt der K. B. fort, „wenn „der Mann nach damaliger Sitte mehrere Frauen hatte, „dem Bruder auch die Leviratsehe mit einer andern, „mit ihm nicht verwandten Wittwe verboten sei, das