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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-05-03 · Heft 19 (3.5.1847) · p. Seite 282

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 19 (3.5.1847)
Date
1847-05-03
Page
Seite 282 (sequence 6)
Language
German
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282 „ehe vollziehen soll, und Boas ... sie wirklich vollzieht?" Wo ist dort von Leviratsehe Etwas zu lesen, wo auch nur eine leise Beziehung zu einem desfalls etwa bestanden geglaubten Gesetze? Im Gegentheil deutet Boas' Aeußerung: w-nnin ^na rob ^nbib ' * * ^iDn nirrrt ausdrücklich genug darauf hin, daß hier, wo Schwäger nicht vorhanden gewesen, das gesetzliche Verbot: ab N21NN N72N nm die Ruth nicht gebunden hätte und das Verlangen des Boas von dem Goel, so wie sein eignes Verfahren, weit entfernt ein gesetzlich vorgeschriebnes zu sein, vielmehr ganz den Charakter einer freiwilligen Edelthat an sich tragt. Oder glaubt der K. B. vielleicht in dem Schuhausziehen des Goel das Kriterium zu finden, daß demselben pflichtmäßig die Leviratsehe zugekommen wäre, da er sich derselben nur durch Chaliza entledigt? Schon der Umstand, daß nicht die Ruth dem Goel, wie das Gesetz die Chaliza vorschreibt, sondern dieser sich selbst den Schuh auszog, so wie daß dort eben so wenig das Anspucken oder Ausspucken vorkommt*), ja daß bei der ganzen Verhandlung des Boas mit dem Goel einer etwaigen Anwesenheit der Ruth gar nicht gedacht wird und eine solche, nach dem ganzen Charakter der Erzählung zu schließen, auch sicherlich nicht stattgesunden hat, dies Alles hätte ihn darauf aufmerksam machen müssen, daß das Schuhausziehen des Goel etwas ganz Anderes bedeutet, als die Chaliza, welche als Surrogat der Leviratsehe vorgeschrieben ist. Und so ist es in der That. Bei der vorgeschriebenen Schwagerehe hat derselbe durch die Ehlichung der Wittwe eine Liebespflicht gegen seinen verstorbenen Bruder zu erfüllen und im Verweigerungsfalle den doppelten Schimpf sich gefallen zu lassen, daß die Wittwe nicht allein vor ihm ausspukt, sondern auch ihm den Schuh vom Fuße reißt **), andeutend, ein so schimpflicher Mensch sei nicht würdig in Schuhen zu erscheinen, welche in jener Zeit und Gegend wirklich eine Tracht nur des bessern, gebildetem Theils der Gesellschaft gewesen sind. Bei dem Vorgänge mit der Ruth hingegen handelte es sich durchaus nicht um diese Liebespflicht, da ein Schwager nicht vorhanden ge¬ *) was Gutmann a. a. O. S. 74 bereits gemerkt, aber sonderbarerweise nicht zu erklären wußte. **) Der K. B. ist im Unrechte, wenn er S. 294 und 295 blos im An- oder Ausspucken den Ausdruck des Unwillens erblickt, da die Schrift in dem a->p:i b^-n yibn rPi ba'-ntfM inw deutlich genug verräth, daß das Weggerissenbekommen des Schuhes vom Fuße als ein noch größerer Schimpf galt. wesen ist, sondern blos um ein durch die Sitte geheiligtes Recht, wornach der nächste Verwandte des Verstorbenen den ersten Anspruch auf den Kauf der Güter desselben hatte, insofern dessen Erben dieselben veräußern wollten. Hier treten nun Naomi und Ruth zugleich als Besitzerinnen und Verkäuferinnen auf, Boas bietet dem Goel als Nachstverwandtem an, von seinem Rechte Gebrauch zu machen, dieser erklärt sich sofort auch bereit dazu; als aber Boas nach der getroffenen Verabredung mit Ruth an den Kauf die Bedingung setzte, die Ruth zu ehelichen, stand der Goel von dem Güterkaufe ab und übertrug sein Kaufrecht dem Boas unter der damals üblichen Bestätigungszeremonic, daß er selbst seinen Schuh auszog, andeuteud, daß er aus seiner Stellung heraus und der Andre nunmehr darin eintrete. Das ist einzig und allein der von dem Zusammenhang der Erzählung gebotene Sinn der Thatsache in Ruth und hat mit dem Gesetze der Leviratsehe durchaus Nichts zu schaffen*). Die vermeintliche Beschränkung ebenso, wie die Erweiterung des Gesetzes der Leviratsehe wäre somit, was diesen Punkt betrifft, in's rechte Licht gestellt. Daß aber ein Geiger fortsahren konnte, zu sagen: „Ob daher unter „den wna der Gesetzesstelle blos Brüder, oder überhaupt „nahe mit Erbrecht versehene Verwandte zu verstehen „sind, mag auf bibelkcitischem Standpunkte zu bezweifeln sein", hat uns sehr überrascht und gewundert. Nach dem Vordersätze rnm ö^na ttüi *o heißt es auch JT>b2 an*' n?:i\ Wo aber in der ganzen biblischen und nachbiblischen Literatur bedeutet Dl*1 etwas Anderes, als Schwager? Und wollte Herr Dr. Geiger so kühn sein, trotzdem, daß überall nur vom Schwager und demzufolge rrfcsn von der Schwägerin gebraucht wird, diesen Wörtern ebenfalls die erweiterte Bedeutung von „nahe verwandt" aufnöthkgen, warum kommen diese Ausdrücke wenigstens nicht als Bezeichnung des Goel oder des Boas einmal vor? Jndeß dürfen wir nicht verschweigen, daß dieser bibelkritische Zweifel des K. B. bereits bei I. E. a. 1. V. 5 als-Behauptung der Antitatmudischen sich findet und in obiger Weise widerlegt wird. Herr Dr. G., der dieses Alles sicherlich nicht übersehen hat, ist uns eine Erklärung darüber schuldig, was er gegen die Gründe des I. E. zu erinnern hat. *) In gleichem Sinne hat I. E. a. a. O. den Sachverhalt angedeutet und ebenso der hebr. Kommentar zur Mendelssohn'schen Pentateuch-Uebersetzung a. 1. den Gegenstand aufgefaßt.

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