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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-04-26 · Heft 18 (26.4.1847) · p. Seite 271

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 18 (26.4.1847)
Date
1847-04-26
Page
Seite 271 (sequence 11)
Language
German
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271 „MN das Gesetz bald zu beschränken, bald zu erweitern; „so will Juda, freilich vor dem Gesetze, seinen Sohn „Scheta der Leviratsehe entziehen, während der Verwandte „der Ruth, der Goel, der kein Bruder ist, an Ruth die „Leviratsehe vollziehen soll, und Boas, der noch entfern- „ter verwandt ist, sie wirklich vollzieht. Ob daher unter „den tPfi« der Gesetzesstelle blos Brüder oder überhaupt „nahe mit Erbrecht versehene Verwandte zu verstehen „sind, mag auf bibelkritischem Standpunkte zu bezweifeln sein, wir lassen dies als nicht hierher gehörig fal- „len." Wir können nicht, gleich dem K. B., diesen bibelkritischen Seitenhieb auf ein traditionell Feststehendes blos vorübergehend hinnehmen und dann als wenig beachtungswerth wieder davon absehen. Wir müssen vielmehr den ehrenwerthen Berichterstatter fragen: Gehört diese Bibelkritik nicht hierher, warum bringst du sie und den von ihr geweckten Zweifel denn doch hierher? Wir müssen ferner fragen: Nach dem Berichte sollen die geschichtlichen Mittheilungen das Gesetz bald beschranken rc. und den Beweis dafür bringt er von Juda mit dem sich selbst kritisirenden Zwischensätze: „freilich vor dem Gesetze." Was soll aber diese Beweisführung für eine Beschränkung des Gesetzes bevor das Gesetz als solches noch bestanden hat? Wozu eine Beweisführung, die sich selbst negirt? Der Kommentar zu diesem etwas kurz und räthselhaft gehaltenen Satze scheint aber wot dieser zu sein: Es kommt dem K. B. viel darauf an nachzuweisen, daß schon die ältesten Zeiten mit dem Institute der Leviratsehe es nicht strenge nach dem Buchstaben deS Gesetzes gehalten, sondern frei nach dem Geiste der Zeiten damit geschaltet und namentlich es mannigfach gemildert haben. Zu diesem Behufe soll nun die Bibelkritik uns die Binde von den Augen nehmen, soll uns einen scharfen Wink geben, daß das Gesetz eigentlich mehr gebiete, als was eine spatere Praxis hineingelesen hat, daß es nämlich die Leviratsehe nicht blos den wirklichen Brüdern, sondern überhaupt den nahen Verwandten zur Pflicht mache und daß also die praktisch üblich gewordene Beschränkung desselben auf die Brüder eben eine Beschränkung und freie Umgestaltung des Gesetzes sei. Damit aber aus dem vorsinaischen Beispiele Juda's, wo das Gesetz bereits als Sitte bestand, nicht, wie dies Jbn Esra z. St. wirklich thut, der Beweis geholt werde, daß die talmudisch-halachische Auffassung des Etik der Gesetzesstelle von wirklichen Brüdern eine ganz richtige sei, wird von vorn herein das Beispiel Juda's als für das Verständniß der Gesetzesstelle ganz und gar nichtssagend bei Sekte geschoben, indem die damalige Sitte überhaupt die Leviratsehe noch nicht allgemein und nicht unbedingt forderte, und dieselbe sogar dem leiblichen Bruder erlassen werden konnte. Dies, wie es scheint, der Jdeengang des K. B. in dem etwas knotigen Satze. Ob er aber vor dem Forum der unbefangnen Kritik bestehen kann, wird sich bald zeigen. Zuerst die vermeintliche Beschränkung des Gesetzes. Diese weiß ich mit aller Mühe nicht aufzusinden. Müßte auch zugegeben werden, daß Juda seinen Sohn Schela der Leviratsehe habe entziehen wollen, so wäre dies darum durchaus noch nicht eine Beschränkung des Gesetzes im Sinne des K. B., vielmehr läge in der von Juda deutlich angegebnen Ursache: "O mao Kitt vä nw *j2, Grund genug anzunehmen, daß hier das Gesetz selber seine Forderung gar nicht stelle. Allein die dem Juda zugemuthete Absicht ist überdies unbegründet und ungerecht, indem er ja selbst ausdrücklich erklärte, seinen Sohn Scheta nicht der Leviratsehe entziehen, sondern ihn zuvor nur reifen und erstarken lassen zu wollen: iibra Vw n? ‘•psa rps -cn, und wenn Schela nach bereits erlangter Reife dennoch die Leviratsehe zu vollziehen zögerte, so war damit nach der Erzählung darum noch keine völlige Entziehung beabsichtigt, sondern aus der angegebnen Ursache eben nur eine Zögerung. Im andern Falle, wenn Juda seinen dritten Sohn der Leviratsehe völlig hätte entziehen wollen, wäre auch erstlich gar nicht abzusehen, warum er seine Schwiegertochter so arg getäuscht und ihr auferlegt haben sollte, verwittwet im Vaterhaus zu harren, während doch sein Motiv: r>na2 rrin vä ",2 vollkommen ausgereicht und ihn gerechtfertigt haben würde, wenn er auch seine volle Absicht ausgesprochen und Tamar demgemäß des Harrens entbunden und sreigegeben hätte; dann wäre es auch, hatte Tamar nicht wirklich streng und stillschweigend als an Schela verlobt gegolten, ganz unerklärlich, wie Juda nach dem eingetretnen Umstande den Tod über sie hätte verhängen dürfen. Es ist also vom bibelkritischem Standpunkte aus vielmehr klar, daß die vorsinaische Sitte der Vater in dieser Beziehung ein treues Vorbild des spätem Gesetzes ist und das Beispiel von Juda demgemäß auch ein starker Stützpunkt, daß unter dem EPtia* der Gesetzesstelle wirkliche Brüder und nur Brüder zu verstehen sind. (Fortsetzung folgt.)

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