Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 18 (26.4.1847)
- Date
- 1847-04-26
- Page
- Seite 269 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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269 bamal$ nntn Anderm auch den wohlgemeinten Vorschlag: vor Allem einen Fonds für denselben zu begründen, zu welchem Behufe ich zugleich einige zweckmäßige Hinweisungen, wie dieses amLeichtesten auszuführen wäre,angab. Mein Vorschlag erfreute sich auch glücklicherweise auf der Stelle einer einstimmigen Bestätigung, und selbst Ihre hohen Exzellenzen, der Herr Generalgouverneur von Liv-, Esth- und Kurland, Baron von der Pahlen, so wie der Herr kurländische Zivilgouverneur, Baron von Brevern, trugen nicht wenig bei, die Begründung deffelben gewogentlichst zu fördern, indem Beide die Gnade hatten, dem Vereine einen namhaften milden Beitrag zu diesem Behufe zu verleihen; allein — nach Jahr und Tag kamen andere Wähler, andere Vorsteher, die auch andere Ansichten hegten, auch keine Ausdauer genug hatten, und so stehen noch bis auf heutigen Tag im Journal des Vereins — wot die einstimmig festgesetzten und unterschriebenen Statuten zur Begründung eines Fonds protokollirt, nicht aber, daß der Verein sich bis hierzu eines solchen in der Wirklichkeit zu erfreuen hat. Möge diese wohlgemeinte Erwähnung dazu beitragen, die Bessergesinnten zu mehr Eifer und Beharrlichkeit für jede gute Sache überhaupt, so wie für die dasigen Vereine insbesondere anzuspornen, und der Allgütige wird gewiß ihre Bemühungen mit dem besten Erfolge krönen und sie ihnen auch reichlich vergelten. Was das soziale Leben der hiesigen Israeliten betrifft, so herrscht zwischen ihnen und ihren christlichen Mitbürgern im Allgemeinen eine würdige Harmonie, und wissen Letztere die Verdienste der Ersteren auch zu schätzen. So erhielt der hiesige Bankier, Herr Moses Stern, vor einigen Jahren ein offizielles Belobungsreskript vom kurlandischen Adel und der Ritterschaft für dessen uneigennützige kommerzielle Leistungen zum Besten der kurländischen Kreditbank. Auch ist unter der Direktion der hiesigen Dampfschifffahrt zwischen Mitau und Riga ein Israelit als Direktionsmitglied von der städtischen Kaufmannschaft erwählt worden. Die Gemeinde wird hier durch 5 Kahalsmitglieder und 24 Gemeindedeputicten verwaltet, welche alle 3 Jahre von derselben gewählt und von der Regierung bestätigt werden; und wird der Ukas, der die Kahale im Reiche aufhebt, wahrscheinlich wie in Riga, so auch hier keine Anwendung finden. Zur Bestreitung eines Theils der Krons- und Landessteuern existirt bis hierzu hier nur eine einzige mäßige Fteisch-Karobkaz der fehlende Theit aber wird taxationsmaßig auf die Gemeindeglieder repartirt; doch so, daß die Wohlhabenden und Bemittelten für die Unbemittelten und Armen zahlen müssen. In Betreff der Religiosität ist die Gemeinde getheilter Ansicht. Denn während ein beträchtlicher Theil derselben gerne eine zeitgemäße Synagogenordnung sowot, als einen geregelten Gottesdienst überhaupt sehnlichst eingeführt zu sehen wünscht, hängt der andere größere Theil noch immer starr am alten Schlendrian und weist jede vom Vorstande beabsichtigte Reform als Neuerung zurück. Demungeachtet würden Letztere dennoch für zeitgemäße Reform empfänglich sein, wenn sie nur entweder von einer geistlichen Autorität, vornehmlich vom Rabbiner ausgehen, oder wenn dieselben durch gute Predigten und Erbauungsreden über jede beabsichtigte Reform zuvor genügend belehrt und gehörig unterrichtet wären; so daß sie alsdann die äußere Form von dem wirklichen Wesen des Religionsgebrauches zu unterscheiden in Stand gesetzt sein würden. Dieses beweiset einerseits, daß der selige Rabbiner David Ezechiel hier bereits schon vor 20 Jahren manche Reform nicht allein ohne Widerspruch, sondern unter allgemeinem Beifall eingeführt hat; wie z. B. daß Trauungen und nicht unter freiem Himmel, sondern auch im Zimmer abgehalten werden dürfen; die Abschaffung von und rmcs; die Gestattung von nrüs*' mVD, so wie das Ausweichen der gläsernen Bierbouteillen und anderen Geschirre zum Gebrauche am NdO u.A. m.; — andererseits aber geht die Empfänglichkeit für zeitgemäße religiöse Vorträge, selbst bei den strengsten Orthodoxen schon daraus hervor, daß dieselben bei sich ereignender Gelegenheit jedesmal einer deutschen Predigt den ungetheiltesten Beifall zollen. Der Rabbiner Hierselbst erhalt außer einem kontraktmäßigen fixen Gehalt, der gewöhnlich aus der Pacht der Geflügelschächterei bezogen wird, noch nachstehende Gebühren bei liturgischen Verrichtungen: 1) Bei Trauungen für eine Jllate von 100 Rub. S. M. 2 p. c., für eine von 300 Rub. I1/* P* c* und für 500 bis 1000 Rub. 1 p. c. 2) Für jede Matrikeleintragung 15 Kop. S. M. 3) Für das Abnehmen eines Eides 60 Kov. S. M.; doch fällt von den Trauungsgebühren auch ein kleiner Theil dem Kantor und Gemeindediener (wnM yrn) zu. Gegenwärtig fungirt hier der Sohn des ehemaligen hiesigen Rabbiners David Ezechiel, Namens Elias Jakobsohn, interimistisch als Rabbiner; und obgleich 18*