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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-04-19 · Heft 17 (19.4.1847) · p. Seite 252

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 17 (19.4.1847)
Date
1847-04-19
Page
Seite 252 (sequence 4)
Language
German
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252 klar ausgesprochen hatten, daß so lange im Staate eine konfessionelle Nechtsbeschränkung, und träfe diese auch nur die Juden, vorhanden ist, Niemand vor einer gleichen sicher ist. Früher oder später macht sich bei vorkommcnder Veranlassung derselbe Geist auch für Andere fühlbar. War daher so lange Zeit die Frage um die Emanzipation der Juden Trägerin der Frage um die Gewissensfreiheit: so ist es an der Zeit, daß unsre Frage in die allgemeine aufgehe, und von der Lösung dieser die ihrige erwarte. Neben dieser politischen Judenfrage ging noch eine zweite nebenher: die Gemeinde-, Kultus- und Schulordnung, also die Organisation des innern Judenwesens. Das Edikt von 1811 hatte dieselbe gänzlich der Zukunft überantwortet;, in den westphälischen und französischen Provinzen fand bekanntlich eine Konsistorialverfassung statt, die aber erst in ihren äußerlichen Umrissen gezeichnet war. In den letzteren Theilen wurde noch 1815 diese Verfassung theils fallen gelassen, theils ließ man sie sortvegetiren. Im Allgemeinen wurde die Ansicht ausgesprochen und bethätigt: die Juden sich gänzlich selbst zu überlassen. Nur als die bildende Hand der Zeit in einigen Gemeinden eine Verjüngung der gottesdienstlichen Formen schaffen wollte, verließ man diesen Grundsatz, griff gewaltsam in die neue Bildung ein, und verbot und unterdrückte „jede Neuerung". Man wollte also das Judenthum sich selbst überlassen, aber nur in seiner bisherigen, so vielfach verlebten Gestalt; jede frische Regung, jede Blüte und Frucht der Zeit sollte ihm entzogen bleiben. Hiervon ist man unter der Regierung des jetzigen Königs zurückgekommen; zunächst hob man diese Gewaltsame über angemessene Umgestaltung auf, und überließ die Entscheidung über Streitigkeiten in den Judengemeinden, Kultusformen betreffend, den Juden selbst. Alsdann ging die Negierung auch an die Bearbeitung eines Gemeinde- und Kultusgesetzes. Zunächst legte man sämmtlichcn Gemeinden des Landes eine Reihe von Fragen vor. Bei der Ungeheuern Masse der Beantwortungen mußte das Resultat ein sehr fragliches sein. Endlich wurde ein Gesetzentwurf ausgcarbeitet und den Oberpräsidenten der acht Provinzen zugeschickt, um von einigen oder mehren befähigten Juden in jeder Provinz begutachtet zu werden. Hieraus soll nun ein Gesetz hervorgehen, welches allerdings bald zu erhoffen steht. Der Hauptgrundsatz dieses neuen Gesetzes wird allerdings die Selbstregierung der Juden sein. Man wird mit diesem Grundsatz nur höchst einverstanden sein, wenn von der andern Seite eine bestimmte, kräftige Gemeindeordnung der Anarchie und Aristokratie entgegentritt. Berlin, 8. April. Von der hiesigen jüdischen Gemeinde ist soeben ihr Budget für 1845 veröffentlicht worden. Die Einnahmen betrugen 32,185 Thlr., die Ausgaben 29,882 Thlr. Unter Ausgaben sind verzeichnet: 1) Gehalte an die Kirchendiener 6675 Thlr., 2) Beitrag zu den Lehranstalten der Gemeinde 4569 Thlr., 3) zu dem hiesigen Armenwesen 3593 Thlr., 4) zum Krankenhause 6075 Thlr., 5) zur Altersvcrsorgungsanstalt 2000 Thlr. An Kapitalien besitzt die Gemeinde etwa 40,000 Thlr. Magdeburg, 11. April. (Privatmitth.) Auch in dieser Woche sind wieder Zustimmungen von Gemeinden wegen des Eides more judaico eingegangen. Wir erwarten immer mehre. Redakt. Posen, 3. April. In einer der letzten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Ministerialreskript verlesen, wonach es bei dem Ausschlüsse jüdischer Stadtverordneten vom Wahlakt eines Landtagsdeputirten zu verbleiben hat. Die Theilnahme an einer solchen Wahl ist ja eine Theilnahme an der Legislatur!! Marienwerder, 4. April. (Privatmitth.) Bei der am 22. v. M. hier ftattgehabten Prüfung der israelitischen Schuljugend hatte man Gelegenheit wahrzunehmen, wie viel ein tüchtiger Lehrer binnen kurzer Frist zu leisten vermag. Vor noch nicht 1^2 Jahren errichtete der sehr wackere Herr I. Rosenthal am hiesigen Orte eine Privatschule, worin er in Religion und allen anderen Elementargegenständen Unterricht ertheilt; die Kinder sind ihm gänzlich unvorbereitet zugeführt worden, es mußte deshalb um so mehr überraschen und allgemeine Bewunderung erregen, welchen Ungeheuern Fortschritt dieselben in jedem Unterrichtsgcgenstande machten. Die Sicherheit, mit welcher die Knaben in dem zarten Alter von 6—10 Jahren die an sie gerichteten Fragen beantworteten, die lebhafte Aufmerksamkeit, die die Schüler während des Unterrichts an den Tag legten, der reine Ausdruck, mit welchem sie die mitunter erhabenen Deklamations-

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