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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-04-19 · Heft 17 (19.4.1847) · p. Seite 251

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 17 (19.4.1847)
Date
1847-04-19
Page
Seite 251 (sequence 3)
Language
German
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251 gm waren, die bürgerliche Gleichstellung schon fast fünf Jahre praktisch verwirklicht. Die Freiheitskriege waren vorüber, und von Stunde an suchte man das zugestandene Prinzip als noch nicht vorhanden darzustellen, die bürgerliche Gleichstellung als der Zukunft Vorbehalten anzusehen, wenn je diese Zukunft kommen sollte; es war wieder nur von den Rechten der Juden die Rede, welche bald vermindert, bald vermehrt oder erweitert werden sollten. In den wieder preußisch gewordenen Provinzen sollten nach der Bundesakte und den gesetzlichen Verheißungen Preußens die Juden in ihren dermaligen Rechten erhalten werden; also auch hier hätte die bürgerliche Gleichstellung Grundlage sein müssen. Aber stillschweigend schaffte man diese auch hier hinweg, schloß die Juden vom Staatsdienste aus, und richtete die Provinzialbarrieren hemmend zwischen den „Söhnen eines Staates" auf. Unter der Regierung Friedrich Wilhelm III. wurden nun die sogenannten Rechte der Juden verringert, geradezu verwilligte zurückgenommen (z. B. die Befähigung zum Lehramt und der Professur), oder beschränkend ausgelegt, oder neue Beschränkungen aufgestellt. Ja, es wurde der Versuch gemacht, durch Letztere eine Absonderung wieder hervorzurufen, welche der bürgerlichen Gleichstellung nur immer größere Hindernisse geschafft hätte; man denke an die Vorschriften über die Namen der Juden. Im Gegensatz versprach der jetztregierende König bei seiner Thronbesteigung den Juden eine „allmälige Erweiterung ihrer Rechte"; und nachdem erst die eigenthümliche Idee von einer Erhaltung und Bewährung „einer jüdischen Nationalität" beseitigt worden, fand wirklich eine solche Erweiterung statt, wie z. B. in der Gewerbeordnung u. s. w. Unterdeß machte sich aber auch eine zweite Stimme vernehmbar, die Stimme der Städte und Stände. Die vorzüglichsten Städte des Königreichs von Trier bis Königsberg sprachen sich für die bürgerliche Gleichstellung der Juden aus; mehre Stände trugen auf völlige Gleichstellung an, die meisten auf Herstellung des Edikts von 1811. Neben diesem zeigten die vielen Wahlen jüdischer Individuen in die Ehrenstcllen der Kommunen, als Stadträthe, Stadtverordnete rc., daß der Bürgerstand durchaus den Juden von öffentlichen Stellen und Aemtern nicht ausgeschlossen sehen will. Die Anträge der Stände mußten aber auch dem Könige Gelegenheit geben, seine Ansicht klar und bestimmt auszusprechen und diese ging dahin, daß er den Juden Stellen, Aemtcr, mit denen irgend eine obrigkeitliche Macht verbunden sei, nicht zugestehen werde. Dies wurde denn auch überall mit äußerster Konsequenz festgehalten, und z. B. als den jüdischen Unteroffizieren die Zivilvcrsorgung zugestanden wurde, schied man von den untergeordneten Aemtern, die jenen dadurch zugänglich geworden waren, noch alle diejenigen aus, „in welchen der Beamte mit dem Publikum in Berührung kommt"; so hielt man es auch, trotz wiederholten Remonstrationen, aufrecht, jüdische Stadtverordnete selbst von dem Wahlakt der Ständedeputirten auszuschließen. In dem Zeitpunkte, in welchem wir jetzt stehen, erblicken wir also das Edikt von 1811 und die verbürgte Gleichstellung in den ehemaligen westphälischen und französischen Provinzen mit deren faktischen Auslegung durch die königliche Negierung in Widerspruch; erblicken wir die Aeußcrungen der Städte, die Anträge der meisten Stände mit der Willensmeinung des Königs in den bisherigen Landtagsabschieden in Widerspruch. Dies ist die Situation. Die Frage für die Zukunft ist: werden die Stimmen der Städte und die Anträge der Provinzialstände auch durch den vereinigten Landtag in gleicher oder erhöheter Energie ausgesprochen, und auf diese Weise eine solche Stärke erlangen, daß sic die Willensmeinung Sr. Majestät über diesen Gegenstand zu unserm Besten zu verändern vermögen? Ein günstiger Umstand ist es, daß mehre Städte in der Fassung unsrer Frage neuerdings sich aus einen allgemeinern Boden gestellt haben. Als cs nämlich galt, sich mit ihren Deputirten zum vereinigten Landtag, auch ohne Abgabe von formulirten Petitionen, zu verständigen, haben mehre Städte nicht die Emanzipation der Juden, sondern „die bürgerliche und politische Gleichstellung aller preußischen Bürger ohne Berücksichtigung des Glaubensbekenntnisses" als ihr Verlangen ausgesprochen. Es ist leicht erkennbar, daß diese neue Fassung aus der Berücksichtigung der Deutschkatholiken rc. hervorgegangen; aber es ist durchaus ersichtlich, daß so wie diese Fassung eigentlich die richtige ist und ihre ganze Motivirung schon in sich trägt, dieselbe auch eine größere Zahl von Freunden und Vertheidigern finden wird. Es ist nämlich in Erfüllung gegangen, was wir schon vor vielen Jahren

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