Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 17 (19.4.1847)
- Date
- 1847-04-19
- Page
- Seite 250 (sequence 2)
- Language
- German
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250 wohin man will/ so lauft sie auf die Befriedigung des Egoismus hinaus, wodurch sie aber dann nur im Kreise herumgeht. Dies hat sich denn auch genügend in allen älteren und neueren Philosophemen gezeigt, und von dem kraffen „Vergnügen" des Epikuraers bis zu dem Satze „was du nicht willst, das dir geschehe, das thue auch einem Andern nicht" — ist es nur Variation desselben Grundthema's. Erst dadurch, daß die Grundlage der Sittlichkeit außerhalb des Menschen, in Gott, der Negation des Egoismus, gefunden wird, gelangen wir über diesen hinaus, und erlangen die Erhöhung des Menschen, indem er sich seiner entäußert, ohne sich zu vernichten. „Heilige dich, weil Gott heilig ist", läßt den Menschen über sich selbst hinausgehen, nicht aber sich vernichtend, sondern sich in die ihm angewiesene höhere Sphäre erhebend. III. Die religiöse Gesellschaft durch persönliche Freiheit, Gleichheit des Rechts, mögliche Gleichheit des Besitzes bei freiem, individuellem Besitze. Der Grundsatz „liebe deinen Nebenmenschen wie dich selbst" in dem Verhalten des Individuums zum Individuum, und „ein Gesetz, ein Recht soll Allen sein" in der Rechtssphäre, und „ihr sollt nur Knechte des Ewigen, eures Gottes, sein" Ln der Gesellschaft, so wie das Erlaß- und Jobetgesetz rc. sprachen dies klar und unzweideutig aus, und regulirten, was als Konsequenz aus den höchsten Anschauungen über Gott und Mensch, welche der Mosaismus aufgestellt hatte, wie von selbst erfloß. Auch hier trat der im Heidenthume zur Geltung gekommene Egoismus als den Gegensatz bildend auf. Denn der Egoismus stellt das Individuum als für sich berechtigt allen übrigen gegenüber, läßt ihn das Mögliche des Rechtes und Besitzes für sich beanspruchen, konzedirt der Gesellschaft nur, was diese zur Schätzung des Individuums benöthigt, und erkennt die Gewalt als das allein Bestimmende über Recht und Besitz an. Hieraus ergab sich Sklaverei, Despotie, Geschlechterherrschaft, Aristokratie, Kastenwesen rc., wie diese in allen alten Staaten vorhanden gewesen. Nur derjenige, welcher den Werth und das Wesen der Lehre gänzlich verkennt, welcher verkennt, daß eine Lehre, auch ohne ein faktisches Substrat zu haben, dennoch dessen nicht entbehren kann, was als genaue Konsequenz daraus erfließt, nur dieser kann die Soziallehre des Mosaismus mit dem Staats- und Volkslebens des jüdischen Stammes für erloschen erklären. So wenig wie die allgemeineren Lehren des Mosaismus erloschen wären, wenn es keine Juden mehr gäbe, sondern ihre ewige Gültigkeit auch über das Grab Israels hinaus behielten: so lange sie eben noch nicht das allgemeine Bekenntniß der Menschheit geworden — eben so wenig ist auch die Gesellschaftstehre des Mosaismus, wie sie in ihren Prinzipien zu fassen ist, darum erloschen, weit die speziellen Gesetze keine Anwendung mehr haben, oder weil die Juden überhaupt eine Verwirklichung jener Prinzipien unter den gegebenen Verhältnissen nicht Hervorbringen können. Der Beweis liegt darin, daß einen Theils ja auch die Lehre von Gott, Welt und Mensch im Mosaismus nur an Israel gerichtet war, und daß andern Theils das mosaische Sozialgesetz auch in Israel wenig praktische Geltung gehabt hat. Nein, auch die sozialen Prinzipien sind untrennbar vom Mosaismus, müssen als untheilbares Eigenthum desselben erkannt und bewahrt werden, und dürfen vor den theils idealen, theils künstlichen Spaltungen der in sich einigen Menschennatur in Religion und Staat, in den religiösen, moralischen und sozialen Menschen nicht schwinden! (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Preußen. Magdeburg, II. April. (Privatmitth.) Im Augenblick, wo der „vereinigte Landtag" eröffnet wird, ist es wol angemessen, einen prüfenden Blick auf die Situation der Preußen israelitischen Glaubens, auf den Standpunkt unsrer Frage zu werfen. Wir wissen es nicht, aber es könnte doch sein, daß dieser „vereinigte Landtag" ein bedeutsamer Wendepunkt im preußischen Staatsleben werde, dessen Folgen und Konsequenzen den Schwerpunkt dev politischen Lebens wo anders hin verlegen, als wo er bis jetzt getragen war. Sich klar bewußt zu werden, wie und wo es mit uns steht, kann daher nur für die neue Zukunft beleuchtend sein. Das Edikt von 1811 hatte eigentlich für die preußischen Juden die bürgerliche Gleichstellung ausgegesprochen. Die einzelnen Vorbehalte in Bezug auf den Staatsdienst waren selbst als Ausnahmen bezeichnet, die zukünftig verschwinden sollten, und welche an sich das Prinzip nur um so sicherer hervortreten ließen. Zu derselben Zeit war in den preußischen Provinzen, welche zum westphälischen Königreiche geschla-