Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 16 (12.4.1847)
- Date
- 1847-04-12
- Page
- Seite 241 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3225497-3225514--08498-3239314- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
241 Vereins und hat allerdings mit einer höchst anerkennenswerthen Liebe und Aufopferung seitdem dessen Interesse geleitet und gewahrt. Die königl. Regierung wollte sogar dem Vereine den Namen meines Vaters geben, was aber dieser ausdrücklich zurückwies. Heß, Rechtskonsulent. Württemberg, Ende Marz. (Privatmitth.) Auch in diesem Monate bin ich in dem Falle, Ihnen, verehrter Herr Redakteur, ein interessantes Aktenstück unsrer Oberkirchenbehörde einzusenden. Wie wohlthatig eine mit offnem Auge über die Interessen der ihrer Pflege anvertrauten Gemeinden wachende Zentralstelle, zu deren Wirkungskreise nicht allein Kirchen-, sondern auch Armensachen gehören, besonders in solch außerordentlichen Fallen der Noth wirke, leuchtet aus dem allen israelitischen Borsteherämtcrn ertheilten Dekrete königl. Oberkirchenbehörde, die Armenunterstützung betreffend, hervor. Die königl. Oberkirchenbehörde erkennt es zwar selbst an, daß der Geist lebendiger Theilnahme und Fürsorge für die Armen bei den Israeliten keiner weitern Weckung bedürfe, daß sie es „mit aufrichtiger Befriedigung aus vielen Orten vernommen, wie die Israeliten den Vorschriften der göttlichen Lehre in dieser Beziehung entsprechen"; allein durch das Ausschreiben wird die Aufmerksamkeit sammtlicher Gemeinden des Landes auf diesen so wichtigen Gegenstand gelenkt, diejenigen Gemeinden des Landes, die schon Schritte gethan haben, werden in ihrem löblichen Unternehmen bestärkt und zu weiteren Schritten ermuntert, andere hingegen, die dem Rufe der Zeit noch nicht Rechnung gestanden, werden zur Thal aufgefordert. Ueberdies werden den Gemeinden sehr belehrende Winke ertheilt über die Mittel und Wege einer zweckmäßigen Armcnunterstützung. Mitsehr richtigem Takte werden die Vorsteher an die Vorsicht erinnert, die bei Armenunterstützung einzuhalten sei: der arbeitsfähige Arme soll zur Benützung seiner Kräfte und seiner Thätigkeit für seine Selbsterhaltung angewiesen, der Arbeitsunfähige soll unterstützt werden, daß er existiren könne, und Ersterem soll nur eine Unterstützung abgereicht werden, insoweit die Verdienste durch eigne Thätigkeit nicht hinreichen. Allerdings bleibt in dieser Beziehung bei unseren jüdischen Armen noch Manches zu wünschen übrig, und die Klagen über unzweckmäßige Anwendung der Unterstützungsgeld er oder über Mangel an Bereitwilligkeit, durch eigne Thätigkeit bei dargebotener Gelegenheit sich einen kleinen Verdienst zu erwerben, sind nicht unbegründet. Doch hierüber ein andermal, für jetzt begnüge ich mich, den Erlaß wörtlich mitzutheilen. Die königl. israelitische Oberkirchenbehörde an das k. h. Bezirksamt IX. IX. In der gegenwärtigen Zeit der Theurung und dadurch der Noth der Armen und Mittellosen, liegt cs der israelitischen Oberkirchenbehörde, als der durch das Gesetz bestimmten Oberbehörde zur Aufsicht und Leitung auch über das israelitische Armenwesen (Art. 57 des Gesetzes vom 25. April 1828), besonders am Herzen, sich zu vergewissern, was in Beziehung auf Fürsorge für die Armen in den verschiedenen israelitischen Kirchengemeinden des Landes geschehen, ob den Anforderungen des Gesetzes und der Humanität überall durch kräftige und zweckmäßige Mittel entsprochen worden ist. Es ist zwar der israelitischen Oberkirchenbehörde, sowol speziell durch die Etats der Kirchengemeinden, als im Allgemeinen durch die Kenntniß von den Gesinnungen der israelitischen Glaubensgenossen nicht zweifelhaft, daß der Sinn für Wohlthätigkeit, das Mitgefühl für die Leiden der Armen und Hülflosen, welche mit Recht als eine der rühmlichsten Seiten des jüdischen Charakters anerkannt sind, sich glücklicher Weise im Allgemeinen noch erhalten hat. Es bedarf, wie die Oberkirchenbehörde hofft und glaubt, keiner besondern Aufforderung noch Nachfrage, um diesen unter den Glaubensgenossen lebendigen Geist der Theilnahme und Fürsorge für die Armen in so schwerer Zeit besonders noch zu wecken und zu erhöhen, denn wir haben mit aufrichtiger Befriedigung aus vielen Orten vernommen, wie die Israeliten dem Willen und der Vorschrift der göttlichen Lehre entsprechend, nicht nur der ihnen gesetzlich obliegenden Versorgung der Armen unter den eigenen Glaubensgenossen vollkommen Nachkommen, sondern sich auch rühmlich auszeichnen in Mildthätigkeit und Wohlthun gegen die christlichen Mitbürger und Mitbrüder und durch lebhafte Theilnahme und Beförderung der allgemeinen Anstalten und Fürsorge zur möglichsten Steuerung der Noth für den Ort ihres Wohnsitzes wie für das Vaterland überhaupt. Ein Ueberblick über das, was in Betreff der Armenversorgung, besonders der gesetzlich den israelitischen Gemeinden obliegenden, in diesem Jahre be-