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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-04-05 · Heft 15 (5.4.1847) · p. Seite 230

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 15 (5.4.1847)
Date
1847-04-05
Page
Seite 230 (sequence 14)
Language
German
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230 ganzen Welt, Ansehen und Einfluß verschafft, aber unter den russischen Juden nur unter der Bedingung, wenn der Reiche der WohLthäter der Armen ist, und seine Schatze zum Besten seiner Glaubensgenoffen verwendet; ein Reicher, der mit seinen Schätzen geizt, ist ohne Einfluß und ohne Bedeutung. Der reiche Wohlthäter ist der Gegenstand allgemeiner Verehrung, allgemeinen Wohlwollens; ihm stehen alle Ehrenstellen Ln der Gemeinde und in den einzelnen Vereinen offen, weil man weiß, daß er sein eigenes Geld hintegt, wo er das allgemeine Beste erwirken kann. — Rabbinische Gelehrsamkeit ist der zweite Rechtstitel auf die allgemeine Achtung, wenn ein Mann in hohem Grade sich dieselbe erworben. „Lernen", d. h. einige Kenntniß der jüdischen Litteratur haben so Viele, daß nur ausgezeichnete Tüchtigkeit beachtet wird; wer aber diese besitzt und auch noch ein rabbinisches Amt bekleidet, der wird von Jedem geehrt; der Reiche rechnet es sich zur Pflicht, ihn zu unterstützen, rechnet es sich zur Ehre, durch Heirath in Blutsverwandtschaft mit ihm zu treten; seineStimme ist immer geehrt und geachtet, und der Vorsitz im öffentlichen, wie im gesellschaftlichen Leben ihm eingeräumt. — Eine dritte geachtete Klaffe sind diejenigen, die die einzelnen, wie die allgemeinen jüdischen Angelegenheiten bei den Behörden vertreten. Doch gilt hier ein Unterschied. Es giebt Leute, die durch Kammerdienerwege sich die Gunst eines Großen gewonnen, bei ihm ein gutes Wort in einer guten Laune einlegen können, bei jeder Verwendung aber ihren eigenen pekuniären Vortheil im Auge haben; diese Leute sind nicht geachtet; man wendet sich an sie, um sie unschädlich zu halten, weit man weiß, daß sie, unberücksichtigt gelaffen, nur schaden und sich rachen würden. — Hoher, wahrhafter Achtung erfreuen sich aber nur diejenigen Männer, von deren Uneigennützigkeit man überzeugt ist; von denen man weiß, daß sie ihren Glauben und ihr Volk von ganzem Herzen lieben; daß sie, so weit das schwache Wort des machtlosen Juden reicht, mit aller Kraft das jüdische Jntereffe vertreten. Ich kenne solche Männer, die natürlich der russischen Sprache mächtig sein müssen, die, obwol sehr wohlhabend, jedem Armen die Bittschriften an die Behörden schreiben, und Tag und Nacht bereit sind, jedem Betteljuden zu dienen. Das Gefühl, als Wohlthäter der Armen, als gelehrter Rabbi, als Vertreter des Volkes zu gelten, das ist es, was^.dem Juden mehr als Orden und Medaillen gilt; nach solcher Auszeichnung und Anerkennung geizt er, denn sie ist nicht von dem Verdachte des eigenen Gewiffens vergällt, als arbeite man an der Untergrabung der jüdischen Religion, sie ist vielmehr getragen von dem lohnenden Bewußtsein, für seine Religion zu schaffen und einen Schuldbrief an die Ewigkeit sich verschafft zu haben, wo der Jude keine Verkürzung seiner Rechte zu befürchten hat. Diese Gefühle sind es auch, die die Juden in jedem Unglücke zu so inniger Zusammenwirkung führen, obwol sie im Glücke von der V2N naoia nicht freizusprechen sind; diese Gefühle sind es, die sie für jedes Unrecht, das der Einzelne begeht, in corpore verantwortlich zu sein, glauben lassen. Ich erinnere mich dabei einer treffenden Bemerkung, die ein Jude dem Fürsten Nowoflllzoff machte. Der Letztere frug nämlich: „Warum suchen die Juden, wenn Einer von ihnen ein Unrecht begeht, die Sache zu vertuschen, anstatt der Gerechtigkeit ihren Gang zu lassen V' „Weil/" erwiderte der Jude, „man nie sagt, der und der hat ein Unrecht begangen, sondern immer den Juden dabei nennt, und die ganze Nation verdächtigt. Solches Vertreten, das dann tausendfältig weiter erzählt wird, schafft Ansehen, und ersetzt dem Juden die Ehre, die ihm der Staat verweigert, oder bei der er immer zu befürchten hat: ‘jn&onb ab« pmptt Dr. Lilienthal. (Fortsetzung folgt.) Belletristisches. Der Nabbi und der Minister. Eine Novelle aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts. (Fortsetzung aus No. 7. 9. II. 13.) 5. Das Gefängniß. Joseph hatte jetzt nur ein Verlangen, nur eine unüberwindliche Sehnsucht — seinen greisen Vater zu sehen, an seiner Brust den ganzen Schmerz seines Wehes auszuweinen. Wie aber dahin gelangen? Wer konnte ihm hierzu verhelfen? Sein Oheim suchte cs ihm auszureden. Er zeigte ihm nicht allein das Unmögliche, diesen Wunsch erfüllt zu sehen, denn das Gesetz, welches jeden Zutritt zu einem Angeklagten, der in die „rothe Kammer" geschlossen, untersagte, war zu streng, zu gemessen, als daß selbst Bestechung die Gefangenwärter

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