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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-04-05 · Heft 15 (5.4.1847) · p. Seite 229

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 15 (5.4.1847)
Date
1847-04-05
Page
Seite 229 (sequence 13)
Language
German
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229 gewöhnlich schon Enkel, und bei den beschränkten Erwerbsquellen, die den Juden in Rußland zugestanden sind, können sie unmöglich eine so rasch anwachsende Familie ernähren. Daher hatte die russische Regierung auch vollkommen Recht, wenn sie durch das Gesetz anordnete, daß kein Jüngling vor 18 und kein Mädchen vor 16 Jahren heirathen dürfe, — ein Gesetz, das sowol für Russen, als für Juden galt, und höchst wohlthätig wirken muß, wenn es die alte Gewohnheit erst Ln Vergessenheit gebracht hat. Für die Entsagung, die dem russischen Juden von der Außenwelt aufgedrungen ist, sucht er ferner Entschädigung im Leben mit seiner Gemeinde. Es ist dem Menschen die Ehrliebe, der Wunsch nach Auszeichnung angeboren; und wenn sie nicht in Ehrgeiz ausarten, so sind sie nicht nur anerkennungs- und lobenswerth, sondern die Quelle fast aller Handlungen, die die Aufmerksamkeit der Geschichte auf sich gezogen. Die russische Regierung weiß in der Verwaltung ihres Reiches diese menschliche Ehrliebe auch in ihrem Interesse zu nützen; und es ist bekannt, wie verschwenderisch sie mit ihren Belohnungen, mit ihren Titeln und Orden ist. Es ist ein Glück für das Judenthum, daß sie seine Bekenner von 'diesen Auszeichnungen ausgeschlossen hat. Mit wenigen Ausnahmen hat sie ihre Medaillen am Annabande blos an solche Juden vertheilt, die ihr gegen die Polen gedient haben, und diese Individuen sind wahrscheinlich nicht zu beneiden; sie sind, da die Juden blos in den polnischen Provinzen, — den Süden ausgenommen, — wohnen dürfen, bei der christlichen Bevölkerung gefürchtet und verdächtigt, und bei den Juden nicht geliebt, da sie die Juden in den Augen der Polen in ein solches Licht gestellt haben, als hatten sie an ihrem Unglücke mitgearbeitet. Daher, um diesen Verdacht von seiner Persönlichkeit ferne zu halten, giebt der Jude nicht viel und bewirbt sich nicht auch sehr ängstlich um die Medaille. Der Jude kann keine Auszeichnung erringen, die dem Geburts- oder Dienstadel in Aussicht stehen; und da die russische Bevölkerung blos in Adel und Sklave getheilt und der bürgerliche Mittelstand noch kaum der Erwähnung werth ist, so fallt er durch diese Medaillen mit dem Sklavenstande anheim, und die russischen Auszeichnungen haben daher nichts Anziehendes für ihn. Ein russischer Staatsmann bemerkte einst, man sollte für die Juden eine Art Orden stiften; allein die Regierung glaubt, daß sie den Juden zur Taufe locken würde, wenn sie ihm die Ehren vorenthielte, die er so reich an Andere vertheilt sähe. Allein darin eben liegt ihr Jrrthum, und das Glück für die Erhaltung des Judenthums. Der russische Jude ist zu viel Geist, und zu wenig Form, als daß das Wort Napoleons über die Ehrenlegion auf ihn angewendet werden könnte: e'est par des hochets, que l’on mene les hommes. Er bemitleidet Bänder und Sterne, und um so mehr, da er die griechische Kirche hinter ihnen wittert. Das Gesetz, daß auch russische Kaufleute die Orden des Reichs, aber nicht die damit verbundenen Adelsrechte erhalten können, würde, wenn selbst auf ihn ausgedehnt, keinen Einfluß ausüben, da es ihm eben um die Rechte, und nicht um die Viertel Elle Band zu thun ist, — und diese wird die russische Regierung, trotz aller Berechnung zur Erreichung ihrer Zwecke, nimmermehr gewahren. Und das persönliche und erbliche Ehrenbürgerrecht, das dem jüdischen gleich dem christlichen Mittelstände zuerkannt werden kann, ist nicht von der Art, um als ein allgemeines Wirkungsmittel betrachtet zu werden. Die Rechte desselben sind: Befreiung vom Soldatenstande, von der Kopfsteuer und von körperlicher Züchtigung. Die Ansprüche desselben sind theils in wissenschaftlichen Verdiensten, theits in Ansiedelungen von jüdischen Kolonieen oder sonstigen ausgezeichneten Unternehmungen bedingt. Zu dem Einen gehören besondere ungewöhnliche Talente, zu dem Andern ein bedeutendes Kapital, und somit sind Beide selten unter einem so verarmten und politisch herabgedrückten Volke. Zwar werden auch alle diejenigen, die ein Gymnasium absotvirt, derselben Vortheile theilhaftig, ohne eben Ehrenbürger zu werden, allein aus folgenden Daten wird es mehr als wahrscheinlich, daß diese Rechte den Juden wieder genommen werden, wenn man erst eine beträchtliche Anzahl zu den Studien gelockt hat. Denn man hatte in einem Ukase allen Juden, die die Universität absolviren, zugestanden, daß sie als Aerzte oder Lehrer auch in jenen Provinzen angestellt werden könnten, in denen dem Juden der bleibende Aufenthalt nicht gestattet ist. Sobald der erste Jude die Universität, und sogar mit Auszeichnung verlassen, wurde der Ukas dahin beschrankt, daß der Jude nur in den Provinzen in den Staatsdienst treten könne, in welchen die Juden wohnen dürfen, und am 6. April 1844 befahl der Kaiser, keinen Juden zum Staatsdienst zuzulassen. Somit ist dem Juden jede Aussicht auf Auszeichnung im großen Allgemeinen benommen und er ist auf die Geltung unter seinen Brüdern angewiesen. — Da ist nun vorerst der Reichthum, der wie in der

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