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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-04-05 · Heft 15 (5.4.1847) · p. Seite 223

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 15 (5.4.1847)
Date
1847-04-05
Page
Seite 223 (sequence 7)
Language
German
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22 3 sprießlich sein würde. Wer seine Unterstützung und Mitwirkung ausschließlich dem zuwendet, was er für das Beste hält, der bedenke wohl, daß dadurch wider seinen Willen dem Bessern oft unauflösliche Schwierigkeiten bereitet werden. Unsere wackeren Glaubensgenossen in Mannheim haben bereits, wie früher die braunschweiger, die hiesige und die breslaucr Gemeinde, ihre Theilnahme an den Bestrebungen der Rabbinerversammlung durch die freudige Bereitwilligkeit ausgesprochen, mit welcher sie auf den Antrag eingingen, daß dieselbe in diesem Jahre in dortiger Stadt abgehaltm werde. Mögen recht viele Männer und Gemeinden in unsrer Mitte dieselbe Gesinnung bethätigen, und so der Fortbestand eines Institutes gesichert werden, das sich, wie wir zuversichtlich hoffen, im Sinne des Fortschritts bewähren und manche wünschenswerthe Verbesserung zur Folge haben wird. Indem wir uns erlauben, diese Betrachtungen den Freunden zeitgemäßer Verbesserungen an's Herz zu legen, bitten wir zugleich, uns den Ertrag der neu zu eröffnenden Subskriptionen recht bald anzeigen zu wollen, da von denselben der Fortbestand unsrer Kasse in deren bisheriger Wirksamkeit abhängt. Frankfurt, 22. Februar 1847. Das Komitö für die Kasse der Rabbinervcrsammlungen Dr. Jakob Weil, Präses. 0--. Jakob Auerbach. Leopold Beer, Sekretär. Moses B. Goldschmidt, Kassier. M.A.Grünebaum. Dr. I. M. Jost. E. Ullmann, Gegenschreiber." Der Kaffenabschluß zeigt für das verflossene Jahr eine Einnahme von 2932 Fl., von denen durch die Ausgaben nur 149 Fl. übrig blieben. Allerdings wird die vierte Versammlung weniger Kosten machen, da die Mehrzahl der Rabbinen in Süddeutschland lebt, und somit nach Mannheim geringe Spesen hat: allein bei dem geringen Bestand der Kasse wird eine reichliche Unterstützung um so nothwendiger. Mainz, 16. März. (D. A. Z.) Seit dem Jahr 1808, aus der Zeit des französischen Regime, besteht in Rheinhessen ein Ausnahmegesetz, nach welchem die Juden, wenn ihre Handelsgeschäfte vor Gericht Gültigkeit haben sollen, ein Moralpatent besitzen müssen, welches beweist, daß sie keinen Wucher treiben. Dieses Gesetz wurde damals von Napoleon für einige französische Norddepartements gegeben und gleich nach dem Sturze Napoleons wieder abgeschafft. In die französischen Rheinprovinzen schlich sich dieses Ausnahmegesetz ebenfalls ein, wurde aber hier nicht abgeschafft, wie man sich überhaupt in Deutschland nicht leicht von Vorurtheilen trennt. Vergebens schrien alle Rechtsgelehrten und Menschenfreunde, dieses Gesetz sei für unsere Verhältnisse eben so zwecklos als entehrend und die Juden der Rheinprovinzen verdienten nicht, daß sie mit dieser Schande belegt würden; man hörte nicht darauf und ließ diese Gesetzabnormität fortbestehen, indem man zusah, wie böse Schuldner sich auf dieses Gesetz bezogen, um redliche Handelsleute um ihr Vermögen zu prellen. Auch die Ständeversammlungcn erhoben sich öfters gegen dieses Ausnahmegesetz, aber vergebens, Preußen hat endlich in seinen Rheinprovinzen vor zwei Jahren diesem Unwesen Einhalt gethan, und die hessische Regierung hat nun dieser Tage der Ständeversammlung einen Gesetzentwurf unterbreitet, welcher die völlige Aufhebung dieses Ausnahmegesetzes erzielt, nachdem die Kammer schon im vorigen Jahr einstimmig diesen Wunsch ausgesprochen hat. Nun bewahrt Rheinbaiern noch allein diese unselige Erbschaft aus der Kaiserzeit, doch hoffentlich nicht lange mehr, denn die Schädlichkeit, Nutzlosigkeit und das Demoralisirende dieses Gesetzes liegt zu klar am Tag und ist erst vor einigen Monaten wieder zu bündig von der hessischen Abgeordnetenkammer auseinandergesetzt worden, als daß dieses Ausnahmegesetz heute noch Vertheidiger finden könnte. Der Tag, an welchem dieses Moralpatent demnächst bei uns gesetzlich abgeschafft wird, wird indessen doch ein Feiertag bei den Juden Rheinhessens sein, denn einmal werden sie durch diesen Akt von einem entehrenden Tribute befreit, und dann war, so lange noch ein Moralpatent von den Juden gefodcrt wurde, ihr Vermögen stets in Frage gestellt, denn die redlichen Kaufleute verschmähten es, dieses Patent zu lösen, und waren also allen Chikanen böser Schuldner preisgegeben. Karlsruhe, 16. März. Das Gefühl, eines Menschen Leben gerettet zu haben, ist ein zu beglückendes, das Gefühl, sechs und dreißig Menschen dem Tode entrissen zu haben, ist ein zu erhebendes, als daß es nicht als das einzige erscheine, welches unbedingt beneidenswerth ist. Vereinigt sich nun mit einer

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