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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-04-05 · Heft 15 (5.4.1847) · p. Seite 220

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 15 (5.4.1847)
Date
1847-04-05
Page
Seite 220 (sequence 4)
Language
German
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220 Deutschland. Hannover, 19. März. (Privatmitth., nach der Hann. Zeit.) Eine freudige Ueberraschung hat uns der heutige Tag bereitet. Von der zweiten Kammer ist der von der ersten Kammer schon angenommene Vorschlag der Regierung, das Schutzgeld auf die Landeskasse zu übernehmen, nunmehr auch genehmigt und damit das Schutzgeld faktisch aufgehoben worden. In Folge der abweichenden Ansichten erster und zweiter Kammer war nämlich eine Konferenz nöthig geworden, und mußte, die zweite Kammer nochmals über die von ihr früher abgelehnte Frage abstimmen. Das Resultat war mit 31 gegen 28 Stimmen das oben angegebene. Zur richtigen Würdigung der Sachlage darf nicht übersehn werden, daß in der so bedeutenden Minorität eben die liberalsten Männer sich befinden, welche in allen anderen Fragen sich auf das Entschiedenste zu Gunsten der Juden, z. 25. sür völlig freien Grundbesitz ausgesprochen, und nur in dieser Frage nicht eigentlich gegen die Juden, sondern gegen die Regierung gestimmt haben. Die nähere Entwickelung dieses Verhältnisses, welches mit dem politischen Zustande des Königreichs und der damit hervorgerufenen Kassentrennung auf's Innigste zusammenhängt, gehört nicht hierher; nur die tröstliche Ueberzeugung können wir daraus schöpfen, daß alle Vertreter des Volkes einstimmig von der Unrechtmäßigkeit und Schmählichkeit dieser mittelalterlichen Abgabe ebensowol wie die Regierung durchdrungen waren; ein Fortschritt in der öffentlichen Meinung, der nicht übersehen werden darf. Es handelte sich nur darum, wer das ockium der Fortdauer dieses Schandflecks unsres Königreichs — das sind Ausdrücke, welche von Dcputirten gebraucht wurden — noch ferner tragen solle; die Regierung oder die Stände. Erste suchte durch alle ihre zu Gebote stehende Mittel die Uebernahme auf die Landeskasse zu bewirken und auch von Seiten des Landrabbiners Dr. Meyer und der Vertreter der hiesigen Gemeinde wurde darauf hingearbeitet, indem vor Allem darauf hingewiesen wurde, daß die Finanzfrage gegen die Rechtsfrage zurückstehn müsse, und daß es die erste Pflicht der Stände sei, selbst mit Opfer eines Prinzips, eine Klasse von Bürgern von einer drückenden und unrechtmäßigen Abgabe zu befreien. Diese Ansicht hat denn auch, obgleich nur mit Mühe, den Sieg davon getragen, und wird die Zahlung des Schutzgeldes wahrscheinlich schon mit erstem Juli dieses Jahres aufhören. Auch soll dem Vernehmen nach die Konferenz in Bezug auf den Grundbesitz sich dahin geeinigt haben, daß ein Haus mit 2*/r Morgen frei erworben werden könne; freilich nur eine winzige Abschlagszahlung auf unser gutes Recht; indeß ist es doch in Betracht der bestehenden Verhältnisse und des entschieden ausgesprochenen Willens des Königs weit besser, daß ein mäßiger und praktischer Fortschritt beschlossen ist—den die Regierung hoffentlich annehmen wird — als daß der Beschluß einer unbeschränkten Freiheit des Grundbesitzes aufrecht gehalten worden, der von der Regierung doch nicht angenommen wäre, wodurch wir dann vorläufig gar Nichts erlangt hätten. Jeder Schritt vorwärts ist ein Gewinn; jeder Fuß Boden kann zu einer Schanze benutzt werden, um die Feste der Ausschließung zu bestürmen, und der Ausspruch der zweiten Kammer für völligen freien Grundbesitz wird in seiner moralischen Bedeutung dennoch nicht verloren gehn! Jedenfalls ist das Resultat dieses Landtags ein erfreuliches für uns, und zumal die Aufhebung des Schutzgeldes ein bedeutendes Ereigniß, der wichtigste Schritt, der seit 1839 geschehen ist. Außer den Gebühren für jur. stolae, die aber auch wol am Längsten gezahlt worden sind — zahlen wir weiter keine Abgaben unsrer Religion wegen, und sind somit in diesem Punkte faktisch den übrigen Bürgern gleichgestellt. Viel haben wir zwar noch zu erringen, aber dieser erste ganz unverkümmerte Sieg des Rechtsprinzips erfüllt uns mit freudiger Hoffnung auch für die Zukunft. In materieller Beziehung ist die Aufhebung einer Abgabe, die jährlich über 4909 Thlr. von 10,999 Seelen betrug — in hiesiger Gemeinde allein etwa 1090 Thlr. — keineswegs unbedeutend, wenn man die mannigfachen Lasten bedenkt, welche die Juden zumal in den kleinen Gemeinden sür ihre Schul- und Kultusanstalten zu tragen haben. Hieran knüpft sich noch eine höhere, sittliche Bedeutung dieses Ereignisses. Die nunmehr gewonnenen Mittel werden gewiß von allen Wohldenkenden zur Förderung und Hebung eben der erwähnten Anstalten benutzt werden, und es ist zu hoffen, daß dadurch das religiöse und sittliche Leben einen neuen, frischen Aufschwung nehmen wird. Einen Wunsch hätten wir in dieser Beziehung besonders auszusprechen. Von jeher hat man in Israel ein solch

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