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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-04-05 · Heft 15 (5.4.1847) · p. Seite 219

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 15 (5.4.1847)
Date
1847-04-05
Page
Seite 219 (sequence 3)
Language
German
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219 seligende Gefühl für wahre religiöse Freiheit in unsrer Brust gehoben. Für alles dieses sagen wir unfern tiefgefühlten Dank, den Dank, der aus dem innersten Herzen kommend, sich so schwer dem todten Buchstaben einverleiben läßt; genehmigen Sie ihn, und lassen Sie uns noch den Wunsch aussprechen, das was wir an jenen uns unvergeßlichen Abenden gehört, doch recht bald durch den Druck auch denjenigen theilhaftig werden zu sehen, die Gefühl für das Hehre und Große in ihrer Brust tragen und nicht so glücklich waren Zuhörer der Vorlesungen gewesen zu sein. Empfangen Sie nochmals unfern wärmsten Dank und unsre Verehrung. Magdeburg, 29. März 1847." (Folgen die Unterschriften.) Diese warmen Worte, ausgesprochen von seinen christlichen Mitbürgern, aus jenem Stande, an welchem Magdeburg so ausgezeichnet reich ist, dem kräftigen, biedern, nach Selbstständigkeit und Aufklärung strebenden Bürgerstande, konnten dem vr. Philippson nur das Erfreulichste sein, was ihm werden mochte. Posen, 27. März. (Privatmitth.) Der Direktor des hiesigen kön. Friedrich-Wilhelms-Gymnasiums, Herr Konsistorial- und Schulrath vr. Kießling, erbat sich vor wenigen Wochen den Besuch des thätig wirkenden Gemeindevorstehers, Herrn B. H. Asch, und besprach mit ihm auf sehr eindringliche Weise die Nothwendigkcit eines Religionsunterrichtes für die israelitischen Schüler des Gymnasiums, die beinah ein Viertel der gesammtcn Frequenz ausmachen, also an 109. Wenn einmal ein wichtiger Gegenstand zwischen thatkräftigen Männern zur Sprache gekommen, so bleibt der Erfolg nicht lange aus. In dem Osterprogram des Gymnasiums lesen wir daher schon folgende Bemerkung: „Auf den durch den Vorstand der hiesigen israelitischen Korporation ausgedrückten Wunsch hat das königl. Prov. Schulkollegium genehmigt, das vom nächsten Schuljahr ab, den israelitischen Zöglingen des Friedrich-Wilhelms-Gymnasiums in abgesonderten Klassen ein besonderer mosaischer Religionsunterricht in der Anstalt ertheilt werde. Die Leitung dieses Unterrichts wird der jüdische Religionslehrer vr. Sachs übernehmen. Den aus dieser hoffentlich recht wohlthätigen Einrichtung entstehenden Kostenaufwand haben nach der Bestimmung des königl. Provinzial- Schulkollegiums die israelitischen Zöglinge zu tragen und wird denselben bei Eröffnung des Kursus das Nähere hierüber mitgetheilt werden." Berlin, 28. März. (Privatmitth.) Der König hat die Erbauung der neuen Synagoge auf dem (mit Vorbehalt) angekauften Platze, wegen der Nähe der Garnisonkirche — da dadurch gegenseitige Störung Vorkommen könne — nicht genehmigt; er hat dafür der Gemeinde das Köpnicker Feld empfohlen, in welchem Falle er erlauben wolle, daß — die Fronte der Synagoge nach der Straße zu gehe, was bekanntlich den Juden in Preußen nicht gestattet ist. Bei der Ungeheuern Entfernung der gedachten Gegend von dem Mittelpunkt der Stadt wird die Gemeinde keinen Gebrauch davon machen, sondern einen gelegnem Platz zu akquiriren suchen. Krefeld, 21. März. (Köln. Zeit.) In der Sitzung des hiesigen Gemeinderaths vom 18. d. wurde von einem Mitgliede mit Hinweisung auf den bevorstehenden Zusammentritt des vereinigten Landtages der Antrag gestellt, die Versammlung möge dem Deputirten der Stadt den Wunsch und in Hinblick auf dessen bisherige Wirksamkeit das Vertrauen aussprechen, daß derselbe in Uebereinstimmung mit den auf gesetzmäßigen Fortschritt gerichteten Gesinnungen der Stadt und des Gemeinderaths gewisse Punkte beantragen und rcsp. unterstützen werde, unter welchen der dritte lautete: gleiche Berechtigung aller Staatsbürger ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntniß. Der Gemeinderath erkannte, daß ihm als Vertreter der Bürgerschaft — wenn das Gesetz auch nicht gestatte, den Deputirten Instruktionen und Aufträge zu ertheilen — doch das Recht unbenommen sei, denselben seine Wünsche und Gesinnungen darzulcgen, und daß diese Darlegung unter den gegenwärtigen wichtigen Verhältnissen als Pflicht erscheine. Demgemäß wurde der obige Antrag ausführlich erörtert und von der Versammlung mit Ausnahme einer Stimme genehmigt. Der als Mitglied des Gemeinderaths anwesende Deputirtc sprach hinsichtlich der nothwendigen Entwickelung unseres Staatslebens Ueberzeugungen aus, welche mit den in dem Anträge bezeichneten Punkten in vollem Einklänge stehen.

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