Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 14 (29.3.1847)
- Date
- 1847-03-29
- Page
- Seite 212 (sequence 12)
- Language
- German
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212 kurländischen Stände einstimmig beschlossen, sich freiwillig dem Szepter Rußlands zu unterwerfen und mithin auch die dortigen Juden seit dem 15. April desselben Jahrs unter russische Herrschaft kamen. ' Denn wenn gleich dieselben bis dahin so manche herzogliche Konzession bereits besaßen, so wurden sie vom Staate doch keineswegs als Bürger, sondern vielmehr als Duldlinge angesehen, so daß sie weder bürgerlicher Rechte theilhaftig, noch bürgerlicher Pflichten unterworfen werden konnten. Anders aber gestalteten sich nun die Rechtsverhältnisse der Israeliten unter russischer Herrschaft. Schon unter Kaiser Paul I. seligen Andenkens wurden sie im Jahre 1797, laut einer von dem damaligen kurländischen Zivilgouverneur v. Lambsdorf veranstalteten Zahlung in einer Anzahl von 4581 Seelen männlichen Geschlechts, wovon 896 in den Städten und 3685 auf den Gütern zerstreut lebten, zum Bürger-Oklad verzeichnet und zahlten dafür eine allgemeine Kopfsteuer gleich den christlichen Unterthanen. Unter dem hochseligen Kaiser Alexander I. erschien im Jahre 1804 ein allerhöchster Ukas, der unter Anderm auch die Hebräer in Kurland fast gänzlich emanzipirte, und unter dem Szepter unsers Kaisers Nikolai I. erfreuen sich die Israeliten in Kurland ungeschmälert ihrer früheren bürgerlichen Rechte;, ja sie erhalten noch von Zeit zu Zeit wesentliche Beweise von der Gnade und Fürsorge des Monarchen. Kurland ist 480 ÜHM. groß und zahlt in nachfolgenden 11 Städten nebst Marktflecken, so wie auf den Krons- und Privatgütern, laut der jüngst stattgefundenen Volkszählung der achten Revision, gegen 513,000 Einwohner. Davon gehören zur griechisch-russischen Kirche 14,700, zur evangelischen 436,800, zur katholischen 45,500 und zur mosaischen Religion 10,091 männliche und 10,409 weibliche, im Ganzen aber 20,500 Seelen, und zwar in nachfolgender Vertheilung *): I. Gouvernementsstadt Mitau. Zum hebr. Kaufmannsstande Zum hebr. Bürgerstande Mannl. Seelen. 117 2471 Weibl. Seelen. 96 2303 Zusammen. 213 4774 Lumma 2588 H. Stadt Bauske. 2399 4987 Hebr. Kaufmannsstand 39 57 96 Hebr. Bürger 1243 1330 2573 Lumina 1282 1387 2669 III. Stadt Jakobstadt. Hebr. Kaufmannsstand Hebr. Bürger Mannl. Weibl. Seelen. Seelen. 127 127 1107 1208 Zusammen. 254 2315 Lumma 1234 1335 2569 IV. Stadt Fridrichstadt. Hebr. Kaufmannsstand 35 32 67 Hebr. Bürger 587 632 1219 Summa 622 664 1286 V. Stadt Tuckum. Hebr. Kaufmannsstand 16 23 39 Hebr. Bürger 1124 1228 2352 Lumma 1140 1251 2391 VI. Stadt Goldin gen. Hebr. Kaufmannsstand 22 40 62 Hebr. Bürger 1132 1136 2268 Summa 1154 1176 2330 VII. Stadt Pilten. Hebräische Bürger 886 823 1709 Lumma 886 823 1709 VIII. Hafenstadt Windau. Hebr. Kaufmannsstand 14 10 24 Hebr. Bürger 230 231 461 Summa 244 241 485 IX. Stadt Hasenpoth> Hebr. Kaufmannsstand 13 10 23 Hebr. Bürger 1625 1084 2109 8umma 1638 1694 2132 X. Stadt Grob in. Hebr. Kaufmannsstand 5 5 10 Hebr. Bürger 236 253 489 Lumma 241 258 499 XI. Hafenstadt Li bau. Hebr. Kaufmannsstand 51 63 114 Hebr. Bürger 622 612 1234 Summa 673 675 1348 ' XII. Flecken Polangen. Hebräische Bürger 303 322 625 Lumma 303 322 625 Lumma Lummarum 11405 11625 23030 Hiervon geht ab, die zum Schluffe 1846 aus Kur- *) Nach einem authentischen Berichte im „Inland", Jahrg. V. No. 18, über die jüdische Bevölkerung Kurlands bis zur ersten Hälfte des Jahres 1840.