Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 13 (22.3.1847)
- Date
- 1847-03-22
- Page
- Seite 186 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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186 Mögen wlr endlich auch einen materiellen Grund nicht übersehen. Jeder Prozeß, in welchem Juden, sei es auch nur als Zeugen, oder als Sachverständige, irgend einen Antheil haben — wird durch den Eid mors judaico bedeutend vertheuert. Jede Zeugenvernehmung kostet durch die Berufung des Rabbinen oder Religionslehrers und jüdischer Eideszeugen ein-Paar Thaler. Sind mehre jüdische Zeugen berufen, oder gilt es Parteien-, Manifestationseide u. dgl., so steigert sich dieses, und oft sah ich dadurch die Kosten eines Prozesses den Werth des Gegenstandes um Vieles übersteigen. Es ist dies somit eine indirekte Steuer auf die Religion gelegt, welche den Parteien, seien es Juden oder Christen, zur Last fällt, und von der der Staat keinen, der jüdische Beamte einen leicht entbehrlichen Vortheil hat. Es kommt demnächst nur darauf an, daß, nicht Einzelne, sondern eine größere Zahl, eine Anzahl der jüdischen Gemeinden eine Kollektivpetition an ein hohes Justizministerium richte, um eine zeitgemäße Aenderung des Eides more judaico zu erlangen. Diese Modifikationen würden hauptsächlich bestehen können: 1) in der Abschaffung der langen, zum Theil schwer verständlichen * **)), zum Theil der religiösen Ueberzeugung widersprechenden^') Vermahnung vor dem Eide; 2) in dem Wegfall des Eidesschlusses, in welchem der Schwörende selbst „die Strafen" auf sich herabbeschwört; 3) im Wegfall der Anwesenheit des Rabbinen und jüdischer Eideszeugen, so daß nur, wenn die Gegenpartei es verlangt und auf ihre Kosten der Rabbine beim Parteieide zugezogen werde; 4) in der Ableistung jedes Eides an Gerichtsstelle, nicht in der Synagoge; 5) daß nur bei Parteieiden ein ysn nt^pi, bestehend im Legen der Hand auf eine gedruckte hebräische Bibel, erforderlich sei, und alle anderen Requisiten Wegfällen; endlich 6) daß der Eid der Juden auch in Kriminalsachen eine volle Beweiskraft erhalte. Der Unterzeichnete ist beschäftigt, eine solche unter- *) Wie Phrasen: Ungerechtigkeit und Lüge haben „die Zerrüttung der sittlichen Wett" zur Folge. **) Wie Phrasen: die aus den Meineid folgende göttliche Strafe erstrecke sich auf das ganze Land, das der Meineidige bewohnt, s. das Gegentheil schon i Mos. 18, 25. thänige Vorstellung, gestützt auf die neueren Gesetzgebungen und die ausgezeichneten Schriften über diesen Gegenstand, wie z. B. Frankel's, abzufassen. Ich fordere demnach die geehrten Vorstande preußischer Jsraelitengemeinden auf, mir recht bald ihre Zustimmung brieflich zukommen zu lassen, um bevollmächtigt zu sein, in ihrem Namen die Vorstellung zu unterzeichnen. Das Vertrauen, welches mir so viele vaterländische Gemeinden in gleichen Angelegenheiten, wie 1842 bei der Milktärfrage, erwiesen haben, macht mich allein so kühn, diese Aufforderung zu erlassen, und eine recht zahlreiche und baldige Zustimmung erwartend. Dr. Ludwig Philippson, Rabbiner. Zeitungsnachrichten. Algerien. Algier, im Februar. Die in No. II bereits erwähnte feierliche Installation des israelitischen Konsistoriums zu Algier hat am 31. Januar stattgefunden. Daß auf diese Weise eine europäische Organisation im Herzen des afrikanischen Judenthums Wurzel gefaßt hat, ist ein zu bedeutendes Ereigniß, als daß wir hier nicht ein Näheres (nach den Aich. israel. de Fr.) geben sollten. Der Tempel war prächtig geschmückt, drückendangefüllt; alle Konfessionen nahmen an der in den Annalen Algiers unerhörten Feierlichkeit Theil; die oberen Behörden waren erschienen, und der Generaldirektor präsidirte im Namen des Generalgouverneurs der Zeremonie. Bei dem Erscheinen des Großrabbinen stimmte ein gutgeübter Chor, in Begleitung einer Orgel, eine Hymne an. Mit dem Konsistorium waren die zehn angesehensten Rabbinen Algiers erschienen. Der Generaldirektor verlas die königliche Ordonnanz und vereidigte die Mitglieder des Konsistoriums; hierauf hielt er im Namen der Regierung eine Rede, welcher die des Konsistorialpräsidenten Cohen im Namen des Konsistoriums folgte; endlich sprach noch der Großrabbine. Das Gebet für den König beendigte die Feierlichkeit. Wir heben aus der Rede des Generaldirektors folgende Sätze hervor: „Es ist ein überaus merkwürdiger Tag, an welchem nach so vielen Jahrhunderten der Leiden, der Unterdrückung, der Erniedrigung die israelitische Bevölkerung Algeriens die gesetzliche Weihe