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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-03-15 · Heft 12 (15.3.1847) · p. Seite 182

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 12 (15.3.1847)
Date
1847-03-15
Page
Seite 182 (sequence 10)
Language
German
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182 ntfim leicht Anlaß gebende Gebet Kol-Nidre abzuschaffen, da machten die Gegner wol den Einwurf geltend: eine Nachgiebigkeit der Gegenwart gegen die Verleumdung, heiße selbe gegen die Vergangenheit rechtfertigen, und nun wo die Ehre der Judenheit und des Judenthums in weit höherm Grade, und nicht nur das Verflossene, sondern auch für die Jetztzeit angegriffen wird, ist man so feige oder so liebedienerisch, die Würde der Glaubensgenossen einem Geklatsche des Pöbels gegenüber preis zu geben. Oder ward es noch je gehört, daß bei einem ähnlichen Falle unter Christen die Geistlichkeit eine solche Ermahnung in den Kirchen hätte publiziren lassen? Und doch wird der Mord bei den Juden wol nicht weniger verabscheuet, und unsre Jugend, die nicht über das Bibelwort ganz in Unkenntniß gelassen wird, liest deutlich: niab i:npn tot» ds>», daß man einen Mörder selbst vom Altäre wegreißen und zum Tode führen muß; wozu also erst eine außerordentliche Aufforderung von der religiösen Behörde aus, als ob man sonst in Zweifel sein könnte, was hier Gesetz und Pflicht sei. Wir und gewiß jeder Jude mit uns, leben der festen Ueberzeugung, daß im Falle wirklich ein Glaubensgenosse den Schuldigen verheimlichte, ihn Nichts weniger als religiöse Motive dazu bestimmt haben würden. Und in diesem Falle muß ja auch jene Vermahnung ohne Erfolg bleiben; es sei denn der, die Schwäche und Energielosigkeit unsrer Vertreter zu zeigen. Wir können auch den Ausdruck: vtan iau> na’, welcher dem Worte nsrn in jenem Zirkular mehrere Mal angehängt war, nicht ungetadelt lassen, und müssen ihn, auf's Gelindeste gesagt, als eine Gemeinheit bezeichnen. Dergleichen im Mittelalter gebräuchliche, die damalige Rohheit und Barbarei bezeichnende Flüche stehn mit dem Geiste unsrer Zeit in grellem Widerspruche, und diejenigen, die sie in Anwendung bringen, wenn es auch gegen einen Mörder ist, verrathen wenige Spuren von Bildung und Gesittung. Doch wozu unS länger bei der Form aufhalten, wo in der Sache selbst so sehr gefehlt worden. Es hat sich auch allgemein die Indignation darüber kund gegeben, und wir sind nur das Organ, das solche der Publizität übergiebt. Schließlich haben wir noch mitzuthrilen, daß nun die verbürgte Nachricht eingelaufen, daß der Verbrecher vor drei Tagen auf dem Lande, mehr als 10 Meilen von Prag entfernt, gesehen worden sei. x. y. z. Korrespondenz. Riga. Geschichte der Jude» in Kurland und Iustaud derselben in der knrländischen Gouvernementsstadt Mitan. Mitgetheitt von R. I. Wunderbar. In Kurland*) und Livland als ehemaligen Ordensritterthümer hatten sich die Juden in den ersten Jahren der Regierung der Schwertritter, besonders in der Zeit, wo in Rom Inquisition und Papste gegen Erstere wütheten, keiner Duldung zu erfreuen. Als aber die siegreiche Macht Rußlands immer mehr um sich griff und die Ordensritter sich in Livland nicht mehr behaupten konnten, nahm der letzte Groß- oder Heermeister Gotthard Kettler im Jahre 1561 Kurland und Semgallen, unter Abtretung Livlands, von den Polen zu Lehn, wodurch dann die Ordensverfafsung, die bisher nur eine geistliche Aristokratie war, in ein weltliches Herzogthum, das aber nun von Polen abhängig war, verwandelt wurde. Hier beginnt die erste Epoche der Einwanderung der Juden in Kurland; denn der Herzog, als Basal von Polen, konnte den dort so begünstigten und in Ansehen stehenden Juden nicht den Zutritt verwehren, und so finden wir sie schon hier ums Jahr 1570 **) Handel und Gewerbe treiben; ja im piltenschen Kreise genossen dieselben sogar das Bürgerrecht und Biete von ihnen erwarben daselbst unbewegliches Eigenthum ***). *) Kurland ist gegenwärtig ein russisches Gouvernement und eine der sogenannten Ostseeprovinzen; bildete aber vormals ein selbstständiges Herzogthum, welches eigentlich aus zweiHerzogthümern, Kurland und Semgallen, welches Letztere der östliche Theit war, bestand, und nebst Livland (welches gegenwärtig gleichfalls ein russisches Gouvernement ist und zu den Ostseeprovinzen gehört) den Schwertrittern zugehörte. **) Auch im eigentlichen livlandischen Gebiete scheinen Juden unmittelbar nach dieser Epoche sich niedergelassen zu haben; was auch schon aus den dortigen alten jüdischen Gottesäckern zu schließen ist. ***) Bergt, den Aufsatz des Herrn Akanewsky in der

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