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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-03-08 · Heft 11 (8.3.1847) · p. Seite 164

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 11 (8.3.1847)
Date
1847-03-08
Page
Seite 164 (sequence 8)
Language
German
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164 bemerkenswerthen Grad von Achtung bringt Gutzkow der jüdischen Moralität, indem er das Verhältniß zwischen diesen Abälard und Heloise völlig rein bleiben und selbst den fanatischen Rabbiner dos Santos, trotz seinem durchaus vergriffenen „die Kirche siegt" nicht von Eigennutz bewegt sein läßt. Auch ist es auffallend, weshalb Silva Akosta's angeklagtes Buch nur nach Tora und Talmud und nicht auch nach Sahar und Kabbala richten läßt, auf die, zumal in jener Zeit, gewiß öfter hingewiesen wurde, und die überhaupt die Brücke zum Pantheismus bilden. In der hiesigen „Börsenhalle" ist von Seiten „eines Dänen" ein scharfer Angriff aus vr. Rießer geführt und nach dessen erster Replik noch verschärft worden. Der Däne wirft ihm seine Theilnahme an der schleswig-holsteinischen Sache und für sogenannte „liberale" Ständeversammlungen vor, die unter anderen antiliberalen Dingen auch die Sache, welcher R. seine ganze Kraft gewidmet habe, fortwährend auf die schmählichste Art zurückweisen. Rießer vertheidigt sich mit der Theilnahme an der Sache des Rechts und der deutschen Nationalität und leugnet den Umfang der ihm von einem hiesigen Blatte (es ist nämlich nur von einem Toast, den R. am 18. Oktober ausbrachte, die Rede) damals in den Mund gelegten Aeußerung. Verfänglich ist die Debatte jedenfalls; denn hier sowol als in ganz Holstein und Schleswig zweifelt keine Seele daran, daß diese sich für liberal ausgcbcnden Stände die Sache der Religionsfreiheit bezüglich der Juden, sobald sie ihnen wieder vorkommt, abermals mit Pauken und Trompeten verwerfen, und daß namentlich der Herzog von Augustenburg in keinem Verhältniß seine bisherige Gesinnung bezüglich der Juden aufgebcn wird. Der Entwurf des hiesigen allgemeinen Schulgesetzes, dessen Ausdehnung auf unsere jüdischen Schulen die Gemeinde sich schon vor 6 Monaten verbat, ist nun publizirt und wird nächstens an die erbgcseffene Bürgerschaft kommen. Es scheint aber nicht, als ob ihrer da eine günstigere Beurtheilung wartet; denn es werden zwar täglich tadelnde Stimmen gegen sie laut, gelobt aber hat noch Keiner etwas an ihr, außer, daß sic nun endlich einmal nach 130 Jahren in's Leben treten soll. Und wirklich begreift man nicht, wie eine deutsche Gesetzgebung 1847 das ganze Schulwesen so sehr zur Magd der herrschenden Kirche machen wollen kann. Der oberste Schulrath besteht nach dem Entwurf aus den 5 Hauptpastoren der 5 (lutherischen) Hauptkirchen nebst 5 aus denselben Kirchen gewählten, selten unter 60 Jahre zählenden Oberalten und aus 5 von jenen gewählten Bürgern, die — o überschwengliche Weisheit — „die auch Gelehrte sein dürfen!" dann 5 Kirchspielskommissionen, die ebenfalls aus den lutherischen Pastoren und einigen Bürgern, so wie aus je zwei Schullehrern aus anderen Kirchspielen bestehen. So wären nicht allein unsere tüchtigsten jüdischen Schulmänner und sonstigen bewährten Kenner des Fachs von jeder Einwirkung ausgeschlossen; sondern bei eintretender Vakanz wäre auch ein etwa seines Rednertalents oder seiner religiösen Gesinnung wegen vom Auslande herbeigeholter Hauptpastor am Morgen seines Einzuges Oberer unserer mit so vielen Opfern, Ausdauer und Erfolg errichteten und erhaltenen Schulen, sondern wenn im andern Fall bei uns eine ähnliche Vakanz im geistlichen Fach besetzt würde, so hätte unser Erwählter nie und nimmer Einfluß auf unsere Schule. Was uns der Entwurf sonst bietet, ist nicht von Belang: Schulpflichtigkeit der Kinder, die bei uns ganz überflüssig ist, da kein Jude sein Kind der Schule entzieht, winzige Pensionen für Lehrergreise und Wittwen, einige Stipendien für Seminaristen sind nicht des Tausches werth. In diesem Sinne hat sich denn auch eine von der Gemeinde berufene Versammlung von jüdischen Schulmännern, Geistlichen und Gelehrten ausgesprochen und in Folge dessen enthält der Entwurf die Bestimmung, daß das Gesetz sich nicht erstrecke (auf alle Armen- und Kirchenschulen, auf die Gemeindeschulen der nichtlutherische Christen und) auf „sämmtliche Schulen der Israeliten, es sei denn, daß in diesen auch christliche Schüler unterrichtet würden." Jndcß, wie die Sachen stehen wird vielleicht der ganze Entwurf von der Bürgerschaft verworfen und eine gründliche Umarbeitung desselben giebt uns dann Gelegenheit, den an sich sehr wünschenswerthen Anschluß unter besseren Verhältnissen zu vollziehen. Bei den hiesigen Juristen zirkulirt in diesem Augenblick eine Petition an den Senat um Zulassung der Juden zur Advokatur. Die neuesten französischen Berichte bringen uns die Installation des jüdischen Konsistoriums in Algier. Der Vorsitzende, ein Herr Cohen, forderte in seiner Rede die dortigen Juden auf, sich bei nunmehr gesichertem Leben und Grundbesitz mehr dem Ackerbau

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