Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 10 (1.3.1847)
- Date
- 1847-03-01
- Page
- Seite 148 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225497-3225508--08399-3239209- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
148 Lifsa (Provinz Posen), 8. Februar. (Voss. Ztg.) Der seit dem Jahre 1827 Hierselbst bestehende „Bekleidungsverein für israelitische Armenschüler" feierte gestern im Saale der hiesigen jüdischen Ressource den Tag seines 2vjahrigen Bestehens. Außerdem war dieser Tag für den Verein insofern von Wichtigkeit, als an demselben eine neue Tendenz des Vereins: „Die Heranbildung israelitischer Schüler zu Handwerkern", zugleich mit den zu diesem Behufe neu entworfenen Statuten in's Leben trat. Oesterreich. Lugos im Banate, 25. Januar. (Privatmitth.) Gestern, den 24. Jänner, hatte ich Gelegenheit, im hiesigen israelitischen Bethause der Trauerfeierlichkeit für Se. k. k. Hoheit den höchstseligen Erzherzog Palatin anzuwohnen und nie werde ich den Eindruck vergessen, den diese wahrhaft erhebende Zeremonie auf mich machte. Das Gotteshaus war feierlich beleuchtet, das Tabernakel und der Betstuhl mit schwarzen Tüchern bedeckt und der ausgezeichnete Knabenchor, mit ihrem Vorbeter an der Spitze, stimmte ein deutsches Lied an in einer wehmuthsvollen ergreifenden Melodie. Der ganzen Feierlichkeit aber setzte die von dem jungen Prediger Herrn Kohn vorgetragene Rede die Krone auf. Ich kann es nicht unterlassen, hier eine Stelle besonders herauszuheben, die meiner Ansicht nach Manches beitragen kann, die Gesinnungsweise vieler Bekenner mosaischer Religion in unserm Vaterlande zu charakterisiren. Sie lautet ungefähr: „An uns ist es nun des Segens *), den der hohe Verblichene uns hat zurückgelassen, würdig zu werden, wenn wir das wahren und aufrechthalten, was er wahrend seines segensvollen Wirkens hat aufgebaut und befestigt, was ihm vor Allem theuer war und woran er mit allen Herzensfasern hing; indem wir Ungarn als unser Vaterland anerkennen und lieben, ihm unsere Kräfte weihen und sie demselben nützlich machen. Und wenn uns noch Manches versagt ist, noch Manches, was uns von Rechtswegen gebührt, vorcnthalten wird, so müssen wir doch durch unser Schaffen und Wirken bethätigen, daß wir treue und nicht Stiefkinder des Vaterlandes sind, müssen wir *) Er hatte den Bibelvers: „Das Andenken des Gerechten gereicht zum Segen", zum Texte. ihm jedes Opfer, das es von uns fordert, willig und gern bringen und mit Leib und Leben, mit Gut und Blut für dasselbe einstehen, wo ihm eine Gefahr droht. Hoffen wir von der Zukunft das Beste, das Hoffen ist ja ein Erbstück der Israeliten von Uralters her. Gewiß, auch die letzte noch aufgerichtete Schranke wird und muß fallen, und immer naher und näher kommt die Zeit, wo der Mensch dem Menschen die Hand reicht zum Bruderbünde, und das Band der Liebe und des Friedens uns Alle umschlingt." Ein Kandidat der Theologie augsburger Konfession. Deutschland. Mainz, 4. Februar. (Fr. I.) Bei einer Ergänzungswahl des Stadtraths in Kastel, die im November v. I. statthatte, wurde auch ein Israelit, Herr S., zum Gemeinderath gewählt. Nachdem man lange Zeit auf die Jnstallirung der Neugewählten, 5 an der Zahl, gewartet, wurden dieselben vor einigen Tagen zum Einweihungsakt eingeladen. Wahrend der hiermit beauftragte Bürgermeister die vier Christen einfach auf das Gelöbniß der Treue gegen den Großherzog, die Verfassung und die Gesetze beeidete, wurde von dem Israeliten gefordert, Treue dem Großherzoge, der Verfassung und den Gesetzen und Verordnungen, und zwar den bestehenden, wie den noch zu erlassenden, zu geloben und außerdem den Judeneid zu leisten. Herr S. verweigerte, mit Berufung auf die bestehenden Gesetze, den Eid, protestirte gegen jedes Formular, das von dem gegen seine christlichen Kollegen beobachteten verschieden wäre, und erklärte, daß er bereit sei, auf die zehn Gebote zu schwören, sobald den christlichen Mitgliedern des Gemeinderaths aufgegeben würde, auf das Evangelium den Eid zu leisten. Er drückte seine Verwunderung darüber aus, daß noch vor einigen Tagen bei seiner Jnstallirung als Vorsteher der israelitischen Gemeinde das einfache Gelöbniß hingereicht habe, während man ihm jetzt solche Zumuthungen stelle. Schließlich verlangte er noch Abschrift der betreffenden kreisräthlichen Reftripte und des ihm vorgelcgten Jnstallationsformulars. Den Tag darauf wurde Herr S. auf das Gemeindehaus beschieden und seine Weigerung, den vorgeschriebenen Eid zu leisten, zu Protokoll genommen, wobei er die Gründe dieser Weigerung in das gehörige Licht stellte.